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Washington File: Senator kritisiert Chinas Unterdrückung von Falun Gong

3. Oktober 2002

Am 25. September pries Senator Christopher Bond (Missouri- Republikaner) Falun Gong mit Bemerkungen im Sitzungssaal des Senats und verurteilte das Pekinger Regime wegen der Unterdrückung dieser Gruppe.

Bond, Mitglied des Zuweisungskomitees des Senats, sagte, dass die (spirituelle) Gruppe drei Prinzipien folge: Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht - und er wünsche ihr alles Gute bei ihrem Streben nach Freiheit und Gerechtigkeit.

Bond erinnerte seine Mitsenatoren an die Senats- Resolution 217 von 1999, die von den kommunistischen Führern in Peking die „Freilassung aller aus Gewissensgründen Gefangenen und die sofortige Beendigung der Schikanierung, Festnahme, körperlicher Misshandlung und Gefangensetzung chinesischer Bürger, die ihre gesetzlichen Rechte von Glaubens- Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausüben“ fordert.

Im Folgenden der Text von Senator Bonds Bemerkungen am 25. September aus den Kongressberichten:

(Textanfang)

Falun Gong

Senat, am 25. September 2002

Herr Bond: Herr Präsident, heute möchte ich die Entschlossenheit und Beharrlichkeit von Falun Gong anerkennen, einer friedlichen Bewegung, die ihr Grundrecht auf die Freiheit, zu denken, was sie wollen und zu glauben, was sie gewählt haben, suchen - diese Grundrechte, die uns Amerikanern so teuer sind.

Drei Grundsätze bilden das Herz von Falun Gong: Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Diejenigen, die Falun Gong praktizieren, werden dadurch bessere, gesündere Menschen, da sie nach diesen Grundsätzen leben.

Trotz dieser friedlichen Praxis und Lehre kommen in China Verletzungen der Menschenrechte gegen Falun Gong Praktizierende vor. Die Menschenrechte sind ein wichtiges Ziel, wie es von der UN-Menschenrechtserklärung anerkannt wird, die fortfährt mit gewissen Grundrechten wie das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Senat hat 1976 eine Reihe von internationalen Abkommen ratifiziert, wie die Internationale Konvention Ziviler und Politischer Rechte sowie 1987 die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen. Des Senats Zustimmung zu diesen und anderen Abkommen beleuchtet den Fortschritt, der in Bezug auf die Menschenrechte gemacht worden ist.

Am 19. November 1999 hat der Senat einstimmig die Senatsresolution 217 angenommen als direkte Antwort auf die vorangegangenen Menschenrechtsverletzungen gegen Falun Gong Praktizierende. Diese Resolution, welche „die Not vieler chinesischer Bürger erkennt“, verlangt von der Regierung der Volksrepublik China:

1. Freilassung aller aus Gewissensgründen Gefangenen, sofortige Beendigung der Schikanierung, Gefangennahme, körperlicher Misshandlung und Gefangensetzung von chinesischen Bürgern, die ihre legitimen Rechte auf freien Glauben, Meinungsäußerung und Versammlung ausüben.

2.Ihren Willen zu beweisen, an den international anerkannten Normen von Glaubensfreiheit, Meinungsäußerung und Zusammenschließung festzuhalten durch Aufhebung oder Änderung von Gesetzen und Dekreten, die diese Freiheiten beschränken und sofort umzusetzen, die Internationale Konvention über Zivile und Politische Rechte zu ratifizieren und durchzuführen.

Wir müssen die Gelegenheit ergreifen, die Unterstützung der Falun Gong-Grundsätze fortzusetzen, um Freiheit zu verwirklichen und ich wünsche ihnen alles Gute bei ihrem Streben nach Freiheit und Gerechtigkeit.

(Textende)

Verbreitet vom Büro für Internationale Informations- Programme U.S. Staatsabteilung.