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Die "USA Weltorganisation gegen Folter" sandte einen Brief an den belgischen Premierminister: Jiang soll vor Gericht gestellt werden

27. September 2003 |   Morton Sklar, Vorstandsmitglied

16. September 2003

Herrn Guy Verhofstadt
Premierminister von Belgien
Rue de la loi 16
B-1000 Brüssel, BELGIEN

Sehr geehrter Herr Premierminister,

gemäß der belgischen universellen Gerichtsbarkeit, das auf dem „Weltrechtsprinzip“ beruht, befürwortet die ‚USA Weltorganisation gegen Folter’, dass die Untersuchung der Strafanzeige gegen den ehemaligen Präsidenten Chinas, Jiang Zemin, sowie gegen zwei seiner leitenden Kollegen, Luo Gan und Li Lanqing, fortgesetzt wird. Die Strafanzeige umfasst Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folterverbrechen. Die Anwendbarkeit des „Weltrechtsprinzips“ ist in dieser Strafanzeige von entscheidender Bedeutung. Sie gewährleistet, dass sich diese Personen nicht ihrer Verantwortung entziehen können für die von ihnen verübten schweren Menschenrechtsverletzungen.

Das „Weltrechtsprinzip“ berechtigt und verpflichtet die Justiz aller Staaten, gegen Verbrechen von schweren Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich vorzugehen und ist in internationalen und inländischen Strafgesetzen fest verankert. Die belgische universelle Gerichtsbarkeit beruht ebenfalls auf diesem Prinzip. Auch die Statuten der internationalen Verbrechertribunale von Jugoslawien, Ruanda und Sierra Leone sowie die Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs und die Anti-Völkermord Konvention stützen sich bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf das „Weltrechtsprinzip“. Wie im Fall Pinochets, dessen Prozess in England abgehalten wurde, legen die inländischen Strafgerichte aller Staaten sowie der Internationale Gerichtshof dieses Prinzip zugrunde.

Die ‚USA Weltorganisation gegen Folter’ ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die sich einsetzt für die Abwendung von Folter und anderen Formen von grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung. Wir sind fest von dem Strafverfahren gegen Jiang überzeugt, und wir werden sie bei ihren Ermittlungs-bemühungen unterstützen, um den Fall unter Berufung auf das „Weltrechtsprinzip“ vor Gericht zu bringen.

Die Wahrung der Autorität der Gerichte ist von großer Bedeutung bei der strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Jiang Zemin missbrauchte seine Macht um Falun Gong Praktizierende zu verfolgen. Der Menschenrechts-Länderbericht des US-Außenministeriums hat den Foltertod von mehr als 400 Falun Gong Praktizierenden bestätigt, und viele weitere Tausend wurden willkürlich verhaftet, gefoltert oder in langwieriger Gefangenschaft gehalten.

Wir wissen, dass sich die Anwendung ihrer universellen Gerichtsbarkeit („Weltrechtsprinzip“) durch die kürzlich vorgenommenen Gesetzesänderungen nunmehr auf Fälle beschränkt, die in einer unmittelbaren Beziehung zu belgischen Ortsansässigen und Staatsbürgern stehen. Aber wir glauben, dass diese Bedingungen in diesem Fall erfüllt sind.

Auch sollte aufgrund von Jiangs Stellung als ehemaliges Staatsoberhaupt eine strafrechtliche Verfolgung nicht verhindert werden. In dem Prozess Belgien gegen Kongo hat der Internationale Gerichtshof einigen sehr hochrangigen Beamten das Recht der Immunität für strafrechtliche Verfolgung gewährt. Wir erkennen an, dass die internationale Gesetzgebung lang bestehende Grundsätze enthält, nach denen Staatsoberhäuptern Immunität gewährt wird. Aber es gibt schwerwiegende Gründe, warum dieser Beschluss Jiangs strafrechtliche Verfolgung in Belgien nicht behindert. Zum einen ist er kein gegenwärtiges Staatsoberhaupt sondern ehemaliges; somit entfällt sein Anspruch auf Immunität. Zweitens versteht sich die internationale Gesetzgebung dahingehend, dass bestimmte Handlungen wie Völkermord und Folterverbrechen keinen Anspruch auf Immunität haben, dies gilt auch für Staatsoberhäupter.

Wir unterstützen Ihre ausführlichen Untersuchungen dieses Falles und möchten Sie ermutigen, diese wichtige Aufgabe ohne zu Zögern weiterzuführen, um zu gewährleisten, dass Täter von schweren Menschenrechtsverletzungen sich nicht der Gerechtigkeit entziehen können und ungestraft bleiben.

Hochachtungsvoll,

Morton Sklar
Vorstandsmitglied

Kopie:
Mr. Louis Michel
Vice-Premier Ministre
Ministre of Foreign Affairs
Rue des petits carmes 15
B-1000 Brussels
Belgium
Fax: 0032-2-511-6385
Ms. Laurette Onkelinx
Vice-premier Ministre
Ministre of Justice
Rue du commerce 78-80
B-1040 Brussels
Belgium
Fax: 0032-2-230-1067
Ms. Fientje Moerman
Ministre of Economy, Foreign Trade
Square de Meeus 23
B-1000 Brussels
Belgium
Fax: 0032-2-514-4683
Ambassador Frans van Daele
Embassy of Belgium
3330 Garfield Street NW
Washington, DC 20008
Fax: (202) 625-7567
Mr. Leo Cortens
First Secretary & Consul
Embassy of Belgium
3330 Garfield Street NW
Washington, DC 20008|
Fax: (202) 333-5457

1725 K Street NW, Suite 610, Washington, DC 20006.
Phone: (202) 296-5702. Fax: (202) 296-5704.
E-mail: woatusa@woatusa.org,
Webseiten: www.woatusa.org und www.criminalaccountability.org

Die ‚USA Weltorganisation gegen Folter’ ist eine unabhängiges Mitglied des internationalen SOS Anti-Folter Netzwerkes und der Internationalen Weltorganisation gegen Folter, aber tritt weder im Namen dieser Netzwerke noch im Namen einer der zweihundert privaten Mitglieder auf.

http://www2.amnesty.de/internet/ai-theme.nsf/0/8359289ef90e3668c1256ab60030bcff?OpenDocument