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Frau Zhang Guozhen starb Ende 2004 infolge der Verfolgung (Chongqing)

23. Februar 2005

?Minghui.de?Frau Zhang Guozhen wohnte in der Shouqiao Gemeinde, Kreis Tongnan, Stadt Chongqing. Bevor sie anfing, Falun Gong zu praktizieren, hatte sie an mehreren Krankheiten gelitten. Ihre Zähne waren alle ausgefallen. Ihr erster Ehemann hatte sich von ihr scheiden lassen und die Kinder mitgenommen. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten hatte sie ihr einziges Haus verkauft. Das Leben war für sie ein Elend gewesen. Seit 1997 praktizierte sie Falun Gong und ihre Krankheiten waren dadurch geheilt worden. Frau Zhang bekam ein neues Leben.

Kurz nach dem Verbot von Falun Gong im Juli 1999 machte Frau Zhang zusammen mit zehn anderen Falun Gong Praktizierenden in einem Park im Kreis Tongnan die Übungen von Falun Gong. Die Praktizierenden wurden deswegen durch die Abteilung des staatlichen Schutzes der Polizeibehörde des Kreises festgenommen und eingesperrt. Der Polizist Zhang Liang erpresste von dem zweiten Ehemann von Frau Zhang etwa 1000 Yuan und ließ sie erst dann frei. Beängstigt durch die Verfolgung forderte der Ehemann Frau Zhang auf, auf Falun Gong zu verzichten. Als sich die 54-Jährige weigerte, ließ sich ihr Ehemann von ihr scheiden.

Da Frau Zhang nach der Scheidung keine Wohnung mehr hatte, lebte sie ab Ende 1999 vorübergehend bei einem anderen Praktizierenden, Zhang Hongxu, zu Hause. Am 29.Februar 2000 wurde sie erneut durch die in die Wohnung eingedrungene Polizei, unter der Leitung von Zhang Liang, in die Haftanstalt verschleppt. Eine Stunde später wurde auch Zhang Hongxu an seinem Arbeitsplatz verhaftet. Diesmal war Frau Zhang sechs Monate lang eingesperrt. Bei der Freilassung erpresste die Polizei von ihr noch so genannte Verpflegungskosten.

Als sich Frau Zhang Anfang 2002 in der Stadt Yibin, Provinz Sichuan, dafür einsetzte, Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong aufzuklären, wurde sie von der lokalen Polizei festgenommen und mittels Folter verhört. Etwa 10 Tage danach wurde sie von Zhang Liang ins Untersuchungsgefängnis des Kreises Tongnan gebracht. Am 10.Juni 2002 verurteilte man sie zu zwei Jahren „Umerziehung durch Arbeit”.

Im Maojiashan Frauenarbeitslager in Chongqing war Frau Zhang extremer körperlicher und psychischer Folter ausgesetzt, so dass sie einmal sogar in Ohnmacht fiel. Unter Zwang schrieb sie am 2.Juli 2002 die „drei Erklärungen”*. Nach ihrer Freilassung im Frühjahr 2004 wurde sie wieder von der Polizei der Shouqiao Gemeinde gezwungen, drei Unterschriften zu geben. Am 25.Dezember 2004 veröffentlichte Frau Zhang auf der Minghui Webseite eine Erklärung. Damit wurden die gegen ihren eigenen Willen geschriebenen Erklärungen und Unterschriften als ungültig erklärt und sie äußerte ihren Entschluss, Falun Gong weiter zu praktizieren.

Aufgrund der Folter im Arbeitslager hatte Frau Zhangs Körper stets Ödeme. Zudem fehlte ihr der Unterhalt. Ende 2004 starb sie.


Telefonnummern verantwortlicher Behörden in Chongqing: 0086-23- (Handy: 0086-)

Behörde für Umerziehung durch Arbeit: 67871831 (Tel. und Fax)

Polizeibehörde Chongqing: 63844756

Polizeibehörde des Tongnan Kreises: 44551138
Direktor, Yin Jianzhong: 44582001, 44556679, 13908348968 (Handy)
Vizedirektor, Wen Yong (zuständig für die Verfolgung): 44582006, 44551228, 13709428263 (Handy)
Abteilung des Staatlichen Schutz (zuständig für die Verfolgung): 44582011, 44552429, 13709428300 (Handy)


* Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.