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Außenseiterkommentar: Gefängnisbehörden in Schanghai verweigern seit 90 Tagen dem Falun Gong Praktizierenden Qu Yanlai, sich mit seinem Rechtsanwalt zu treffen

26. Februar 2005 |   Guo Guoting (Rechtsanwalt)

Mein edler Mandant, Falun Gong Praktizierender Qu Yanlai, absolvierte im Jahr 2000 sein Studium von Energieingenieurwesen an der Schanghai Jiaotong Universität. Schon als Schüler war er äußerst fleißig und intelligent. Er gewann den Sonderpreis der Chemieolympiade chinesischer Schüler und den ersten Preis Mathematikolympiade chinesischer Schüler. Im Juli 1999 begann er Falun Gong zu praktizieren, obwohl Falun Gong gerade verboten wurde. Er richtet sich nach den Prinzipien von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” und versucht stets, ein Mensch mit hoher Moral zu sein. Er spendete Blut für kranke Kommilitonen und schenkte Kommilitonen mit finanziellen Schwierigkeiten seine Ersparnisse von 4000 Yuan, sowie Kleidung und Bettwäsche. Für seine Lehrer und Kommilitonen war er ein anerkannt guter Student, der nicht nur beim Studium hohe Leistungen hatte, sondern auch seinen Mitmenschen große Hilfsbereitschaft und Selbstlosigkeit zeigte. Jedoch wurde so ein ausgezeichneter Hochschulabsolvent von den Behörden heimlich inhaftiert und verurteilt, nur weil er seinen Glauben nicht aufgeben will. Ihm sind fast alle Menschenrechte entzogen. Aufgrund dessen trat er in den Hunger- und Wasserstreik, um mit seinem Leben seine Glaubensfreiheit, seine Menschwürde und seine grundlegendsten Menschenrechte zu verteidigen.

Am 30. September 2002 wurde Qu Yanlai mitternachts durch Polizisten einer Polizeistation von Schanghai verschleppt. Am 2. Oktober wurde er zu einer strafrechtlichen Untersuchung eingesperrt. Am 2. November erfolgte der Haftbefehl. Am 2. Juni 2003 fand im Gerichtshof des Bezirks Putuo die Gerichtsverhandlung seines Falls statt. Noch am gleichen Tag wurde das Urteil gefällt. Er wurde aufgrund der „Störung der Gesetzesvollstreckung durch Ausnutzung von bösartiger Religion” zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seit seiner Verschleppung von der Polizei bis zur Verurteilung erhielten seine Angehörigen keine einzige Benachrichtigung von den Behörden! Die Eltern von Qu Yanlai zahlten über 100 000 Yuan, um mit allen Mitteln nach ihrem verschollenen Sohn zu suchen. Am 2. Juli 2003, als sie nach mehrfachen Versuchen den Verbleib ihres Sohnes immer noch nicht herausfinden konnten, kam bei ihnen ein Brief aus Schanghai mit der Mitteilung des Urteils an. (Anm. d. R.: Die Eltern von Qu Yanlai wohnen in der nordostchinesischen Provinz Heilongjiang.)

In ihrer Klageschrift schrieb die Mutter von Qu Yanlai: „Uns wurde mitgeteilt, dass Yanlai zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Aber wo er sich in Haft befindet, hat man uns nicht gesagt. Um meinen lieben Sohn einmal sehen zu können, kam ich im August 2003, trotz der starken Hitze, nach Schanghai, um mich nach dem Verbleib meines Sohnes zu erkundigen. Als ich das Gericht anrief, sagte mir ein Richter sogar: ,Du wagst noch uns anzurufen; ich lasse dich überwachen und festnehmen. Er ist in die Heimatstadt zurückgegangen!' Wenn ich das nicht persönlich erlebt hätte, hätte ich nicht geglaubt, dass ein Richter willkürlich behaupten kann, dass er jemand überwachen und festnehmen will. Wer hat ihm das Recht gegeben? Ich konnte nichts anders tun, als persönlich zum Gericht zu gehen. Ein anderer Richter, den ich fragte, sagte mit einem sehr unfreundlichen Ton zu mir: ,Er (Qu Yanlai) ist im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Putuo. Frag mich nie wieder danach.' So kam ich zu dem Gefängnis. Ein Polizist sagte mir jedoch, dass mein Sohn im Qingpu Gefängnis sei (Anm. d. R.: Qingpu liegt im Vorort von Schanghai). Ich nahm ein Taxi und fuhr gleich nach Qingpu. Dort musste ich mehrere Stunden warten, bis der Pförtner mir die Nachricht brachte: Der Name Qu Yanlai sei dort nicht bekannt. Wie herzlos sind diese Polizisten und Richter!
Ich (Mutter) rief wieder das Untersuchungsgefängnis des Putuo Bezirks an. Man sagte mir: ,Dein Sohn ist doch in Qingpu!, Ich fühlte mich wie vom Blitz getroffen. Wo haben sie überhaupt meinen Sohn hingebracht? Warum versuchten die Leute vom Gericht und Gefängnis, mir seinen Verbleib zu verheimlichen? Wovor haben sie Angst? Mir blutete das Herz vor großer Sorge um meinen Sohn. Yanlai wurde zu Unrecht festgenommen und verurteilt. Ich als Mutter hatte nicht einmal das Recht zu wissen, wo er sich befindet. Die „Volksrichter” und „Volkspolizisten” schickten mich, eine fast 60-jährige Frau, die weit entfernt aus Nordostchina gekommen ist, hin und her und verwirrten mich. Zum Schluss erfuhr ich vom vorsitzenden Richter, dass Yanlai im Tilanqiao Gefängnis (ein anderes Gefängnis in Schanghai) eingesperrt ist. Ich kam schnell dorthin. Endlich sah ich nach einem Jahr langer Suche meinen Sohn. Wir umarmten uns und weinten. Auch die anwesenden Polizisten waren zu Tränen bewegt.”

Die Propagandamaschinerie des diktatorischen Regimes Chinas hat lange Zeit über Zeitungen, Radios, Fernsehen usw. Falun Gong in großem Ausmaß verleumdet, was der Situation in der Kulturrevolution sehr ähnlich ist. Zahlreiche chinesische Bürger sind durch solche Verdummungspolitik der Regierung getäuscht und gegen Falun Gong aufgehetzt worden, was dazu führt, dass sie sich unrational bzw. unmenschlich gegenüber Falun Gong verhalten.

Um gegen das ungerechte Urteil zu protestieren, um seine von der Verfassung geschützte Glaubensfreiheit zu verteidigen und um seine Menschenwürde und grundlegenden Menschenrechte zu wahren, trat Qu Yanlai in seinen 780 Tage langen Wasser- und Hungerstreik, den in der Geschichte der Menschheit längsten und auch großartigsten. Währenddessen wurde er mehrmals geschlagen. Aufgrund von gewaltsamer Zwangsernährung erlitt er viermal ernsthafte Magenblutung. Vier Monate lang lag er im Krankenhaus und mehrmals befand er sich am Rande des Todes. Seine Eltern kamen mehrmals von der weit entfernten nordostchinesischen Stadt Daqing nach Schanghai, um ihm zuzureden, wieder zu essen. Damit seine Eltern nicht mehr leiden müssen, wollte Qu Yanlai eigentlich wieder essen. Jedoch als das Gefängnis ihm verbot, in der Zelle Übungen von Falun Gong zu praktizieren, entschied sich der Gläubige von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht”, der einen außergewöhnlich starken Willen hat, seinen Wasser- und Hungerstreik fortzusetzen, um seine legitimen Rechte zu verteidigen. Erst als die Mutter ihm sagte, dass sie für ihn einen richtigen Rechtsanwalt als Verteidiger eingestellt hatte, hörte er mit seinem großartigen Widerstand auf. Welche große Hoffnung hat er auf mich, seinen Rechtsanwalt, gesetzt! (Zuvor wurde ihm vom Gericht ein Rechtsanwalt zugewiesen. Als der Rechtsanwalt vor dem Gericht ihn fragte, ob er damit einverstanden sei, weigerte er sich zu antworten. So hat der Rechtsanwalt auch nicht für ihn plädiert. Während der ganzen Gerichtsverhandlung hat er keine einzige Frage des Staatsanwalts beantwortet. Bisher hat er sich nie für schuldig bekannt.)

Nach dem Gesetz hat der Rechtsanwalt das Recht, seinen gefangenen Mandanten zu sehen. Das Gefängnis soll innerhalb von 48 Stunden für das Treffen beider Seiten sorgen. Nun sind 103680 Stunden vorbei und vier Anträge auf den Besuch des Rechtsanwalts wurden bereits gestellt. Das Gefängnis weigert sich jedoch immer noch, dass ich meinen Mandanten sehe. Abgesehen davon, ob der Glaube an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” und die Erklärung der wahren Umstände von Falun Gong gegen das Gesetz verstoßen, soll jeder Falun Gong Praktizierende als Bürger die grundlegenden Menschenrechte wie alle anderen Menschen genießen. Weshalb ist Qu Yanlai schuldig, weil er an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” glaubt? Womit hat er solches Elend verdient? Auch das Recht auf ein Treffen mit seinem Rechtsanwalt ist ihm seit langer Zeit entzogen?! Wie kann der himmlische Grundsatz derartige juristische Willkür tolerieren!

Heute ist Silvester des chinesischen Neujahrs. Die Mutter von Qu Yanlai hat mich in den letzten drei Monaten zweimal angerufen, aus reiner Sorge um meine Sicherheit. Kein Wort hat sie über den Fall ihres Sohnes gesprochen. Was für eine Anteilnahme und Nachsicht hat sie gezeigt! Ich als verteidigender Rechtsanwalt, der die schwerwiegende Erwartung meines Mandanten nicht erfüllt hat, habe keine andere Wahl, als diese Tatsachen, die in der modernsten Metropole Chinas stattgefunden hat, an die Öffentlichkeit zu bringen. Die Behörden haben das Gesetz nicht respektiert und das Prinzip „Regierung durch das Gesetz” mit Füßen getreten. Die Konsequenzen solcher Willkür sind nachdrücklich sehr ernsthaft. Wie kann es mit willkürlicher Vollstreckung der Gesetze noch gesellschaftliche Stabilität geben? Wie kann bei derartiger Missachtung der Gesetze in Schanghai noch von der „Regierung durch das Gesetz” geredet werden?! Wie kann Schanghai mit derartiger Missachtung der Menschenrechte noch den Titel „internationale Metropole” verdienen?! So wie Herr Rechtsanwalt Gao Zhisheng gesagt hat: „Die Behörden haben die üblen Einstellungen, sich über die festgelegte Ordnunge des Staates hinwegzusetzen. Sie verüben gesetzwidrige Taten unter dem Deckmantel des Gesetzes; das ganze juristische System verhält sich gegenüber dem Gesetz, den Menschen und der Menschenwürde abgestumpft und behandelt diese auf eine extrem unverantwortliche Weise.” Das alles kann dazu führen, dass das rechtliche Bewusstsein der Bürger verschwinden wird. Angesichts dessen bitte ich die Behörden, auf keinen Fall Schanghai zu einer gesetzlichen Wüste umzuwandeln. Muss ich als Verteidiger unbedingt eine Genehmigung vom chinesischen Justizminister Herrn Zhang Fusen haben, um meinen Mandanten, Qu Yanlai, sehen zu dürfen? (Soll ich zum 5. Mal den Antrag beim Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses oder beim Justizminister oder bei dem Direktor des Nationalen Hauptamtes für Gefängniswesen stellen? Und wie ist es beim 6. Mal ... bei der UNO?)

Schanghai Tianyi Rechtsanwaltkanzlei

RA Guo Guoting

8. Februar 2005


Anlage: 4. Antrag auf Besuch von Herrn Qu Yanlai

Behörde für Gefängniswesen Schanghai / Schanghai Tilanqiao Gefängnis,

Herr Liao Xiaobao, Direktor der Behörde, Herr Zhang Ling, Vizedirektor der Behörde, Herr Qiao Liguo, Direktor des Gefängnisses, Herr Li, Chef der Erziehungsabteilung,

der Rechtsanwalt Guo Guoting (Shanghai Tianyi Rechtswaltkanzlei) ist vom gefangenen Qu Yanlai bevollmächtigt, für ihn eine Berufung einzureichen und einen Antrag auf Freilassung auf Bürgschaft zur klinischen Behandlung zu stellen sowie andere Angelegenheiten zu erledigen. Am 8. November 2004 fuhren der Rechtsanwalt Guo Guoting und der Praktikant Qin Tao zum Tilanqiao Gefängnis, um Qu Yanlai zu sehen. Der Abteilungsleiter Herr Zhang
sagte, er müsse die Meinung von seinen Vorgesetzten einholen und könne erst dann entscheiden, ob ein Besuch von Qu Yanlai zugelassen werden kann. Am 10. November teilte uns Herr Zhang telefonisch mit, die Vorgesetzten ließen keinen Besuch zu, weil es vom Justizministerium neue Vorschriften gäbe. Am 23. November beantragte ich zum zweiten Mal einen Besuch von Qu Yanlai. Am 25. November lehnte Herr Zhang wieder telefonisch den Antrag ab mit der Begründung, der Zustand von Qu Yanlai sei noch instabil.

Laut § 4 der „Vorübergehenden Ordnungen bzgl. Besuchen von Rechtsanwälten bei Gefangenen” des Justizministeriums vom 15. Juli 2004 darf der Rechtsanwalt Gefangene besuchen, wenn der Rechtsanwalt „(1) während des strafrechtlichen Verfahrens von Gefangenen bevollmächtigt oder diesen vom Gericht zugewiesen wird, juristische Beratung anzubieten, als Verteidiger oder Bevollmächtigter zu fungieren,” oder „(4) in anderen Situationen, in denen der Besuch bei den Gefangenen notwendig ist.”

Wir sind der Meinung, dass wir mit der Vollmacht von Qu Yanlai vollkommen den obigen Vorschriften entsprechen. Nach § 203 des „Strafgesetzes” dürfen der Angeklagte sowie seine nahen Angehörigen eine Berufung gegen ein bereits in Kraft getretenes Urteil stellen. Sie können auch einen Rechtsanwalt beauftragen, die Berufung zu stellen. Gemäß § 5 des „Rechtsanwaltsgesetztes” dürfen Rechtsanwälte Berufungen im Auftrag durchführen. Das heißt also, dass Rechtsanwälte selbstverständlich gefangene Angeklagte oder Auftraggeber sehen dürfen. In keinem Gesetz wird dies verboten. Was die Ausrede „instabiler Zustand” angeht, ist das kein berechtigter Grund für die Ablehnung des Besuches. Am 12. Dezember 2004 stellten wir zum dritten Mal den Besuchsantrag und erhielten bisher keine Antwort. Wir bedauern das anormale Verhalten Ihres Gefängnisses sehr.

Die Organe der öffentlichen Sicherheit, Staatsanwaltschaften und Volksgerichte in Schanghai einschließlich Gefängnissen und Untersuchungsgefängnissen sind im ganzen Land für das Einhalten von Gesetzten bekannt. Als juristische Kollegen hoffen wir, dass allerseits die staatlichen Gesetze befolgt werden. Die wiederholte ungerechtfertigte Ablehnung Ihres Gefängnisses, den Prozessierenden sehen zu dürfen, entspricht keinem Gesetz und läuft dem Grundsatz gesetzlich, rechtlicher Zivilisation zuwider. Auch das Image der gesetzlich, rechtlichen Zivilisation von Schanghai als einer internationalen Metropole Chinas kann dadurch geschädigt werden. Es gehört zu den grundlegenden Anforderungen an die gesetzlich, rechtliche Zivilisation, die berechtigten Rechte durch Gesetz von Bürgern, einschließlich angeklagten und gefangenen Personen, zu wahren. Es ist gleichzeitig eine Verkörperung der Humanität.

Hiermit stellen wir zum vierten Mal den Antrag, Qu Yanlai zu besuchen. Wir sind dankbar, wenn Sie dies noch vor dem chinesischen Neujahr genehmigen bzw. ermöglichen. Falls Ihr Gefängnis immer noch den Besuch ablehnen würde, bitten wir um eine schriftliche Begründung.

Schanghai Tianyi Rechtsanwaltkanzlei

RA Guo Guoting

2. Februar 2005