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Die Verfolgung zweier behinderter Menschen und ihres kleinen Sohnes (Teil2)

6. Oktober 2006

(Minghui.de)

Teil 1: http://minghui.de/articles/200610/35397.html

Die 44jährige Zou Cairong stammt aus Jiamusi, Provinz Heilongjiang. Sie war durch Kinderlähmung behindert. Nachdem sie 1995 mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte, konnte sie wieder ohne Stock gehen und alle ihre anderen Krankheiten wurden auch geheilt. Ihr Mann ist halbblind. Auch er und ihr Sohn fingen an, zu praktizieren. Sie führten ein schönes Leben, wenn sie auch nicht reich waren.

Seit die KPC im Juli 1999 die Verfolgung von Falu Gong in Gang gesetzt hat, wurden auch Frau Zou, ihr Mann und ihr 9-jähriger Sohn verfolgt.

Heimatlos werden

Im August 2002 brach die Polizei wieder bei ihr ein. Sie war gerade nicht zu Hause. Ihr Sohn betrachtete mit anderen Kindern zusammen einen Film. Die Polizei fotografierte ihr Haus und nahm Falun Gong- Material weg. Sie nahmen auch die Kassetten mit, die ihr Sohn zum Englischlernen benötigte. Sie nahmen den Jungen mit zur Polizeistation und befragten ihn. Sie machten Fotos und nahmen seine Fingerabdrücke, als sei er ein erwachsener Verbrecher. Sie entführten den Jungen, um ihn zu veranlassen, dass sein Vater mit ihnen zusammenarbeiten würde. Er weigerte sich jedoch. Schließlich ließen sie den Jungen laufen. Da die Polizei ständig versuchte, sie zu verhaften, ging sie von zu Hause fort ins Exil.

Im September 2002 erwischte die Polizei sie bei ihrer Schwester. Sie umstellten das Haus, Song Yawei brach ein und nahm Frau Zou fest. Auf der Polizeistation wurde sie auf einen Stuhl gebunden und ihr Kopf wurde bedeckt. So trugen die Beamten sie auf dem Stuhl ins Haftzentrum.

Dort angekommen, begann Frau Zou aus Protest einen Hungerstreik. Sie wurde sehr schwach. Das Haftzentrum forderte die Polizei oftmals auf, einen Arzt zu schicken, um sie zu untersuchen. Die Forderung wurde abgelehnt, so dass Song Yawei schließlich einen Arzt mitnahm ins Haftzentrum. Irgendjemand hatte ihm gesagt, sie sei so schwach und auch noch behindert. Warum würde sie nicht entlassen?

Song sagte: ”Weil sie nach Peking zum Appellieren gehen würde, wenn wir sie frei ließen.” Später log Song das Haftzentrum an und sagte, es ginge Frau Zou gut.

Zu zwei Jahren verurteilt und 28 Stunden aufgehängt

Frau Zou wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Am 1. April 2003 kam sie ins Frauengefängnis von Harbin. Das Gefängnis wollte sie wegen ihrer schlechten Gesundheit nicht aufnehmen.

Am 31. Juli wurde sie wieder dorthin geschickt und wieder weigerte sich das Gefängnis aus den gleichen Gründen, sie aufzunehmen. Die Polizistin Zhang Janli aus Jiamusi verhandelte mit dem Gefängnis und schließlich gab das Gefängnis nach und nahm Frau Zou auf.

Dort musste sie von 5 Uhr bis 21 Uhr auf einem kleinen Stuhl sitzen. Davon schwollen ihr die Beine an. Da sie nicht mit den Beamten zusammenarbeiten wollte, hängten diese sie für 28 Stunden auf.

Am 25. September 2004 wurde sie entlassen. Song Yawei und Li Wie gingen zu ihr nach Hause und fragten, wer Frau Zous Verfolgungserlebnisse ins Internet gegeben hätte. Sie warnten die Familie davor, das noch einmal zu tun.

Weil sie die Kosten für die Mittelschule nicht bezahlen konnten, musste ihr Sohn von der Schule und arbeiten gehen.

Im November besuchte sie eine ihrer Verwandten. Sie zeigte dieser einen Falun Gong- Film. Es war noch ein anderer Praktizierender, Xu, anwesend. Da brachen die drei Beamten, Shao Fuyian, Sun Yibin und Wang von der Polizeistation Zhongshan in ihr Haus ein. Sie nahmen Xu und den DVD-Spieler weg, Shao Fuxiang bedrohte die Anwesenden und sagte, er würde sie festnehmen, wenn sie zu Gunsten von Frau Zou sprechen würden.

Frau Zous Mann musste sich immer um ihren Sohn kümmern, wenn sie eingesperrt war. Von der bereits siebenjährigen Verfolgung an Falun Gong, war Frau Zou insgesamt vier Jahre in Haft.

Wenn sie nach Peking zum Appellieren ging, hielt die Arbeitsstelle ihres Mannes sein Gehalt für vier Monate zurück. Die Familie lebte in einer Wohnung unter sehr harten Bedingungen. Drinnen war es ebenso kalt wie draußen. Im Winter gefror manchmal das Wasser im Tank. In jenen vier Monaten hatten sie kein Geld, um Salz zu kaufen und mussten ganz ärmlich essen.

In dieser schwierigen Lage fragte der Vater seinen Sohn: ”Würdest Du noch weiter Falun Dafa kultivieren?” Der Sohn sagte nur knapp: „Selbstverständlich!”

Da sie kein Geld hatten, um Nähzeug für kaputte Kleidung zu kaufen, zog der Sohn Stränge aus den Weizensäcken. Da der Vater halb blind ist, konnte er nicht gut genug sehen, um zu kochen. Daher gab es oft tote Wanzen(Käfer) und Eier von Küchenschaben im Essen.

Die Familie von Frau Zou gehörte zu den Familien mit geringem Einkommen, die finanzielle Hilfe vom Staat bekommen müsste. Aber die Stadtregierung verweigerte ihr die Hilfe, weil sie Falun Gong praktiziert. Der Sohn musste die Schule verlassen, um Geld zu verdienen.

Vor kurzem fragte ihn ein Polizist, wie alt er sei und war erstaunt, dass er erst 16 war, denn er sah aus, als ob er zwanzig wäre. Frau Zou erzählte dem Polizisten, dass der Junge so alt aussähe, weil er sieben Jahre lang die Verfolgung erlebt hatte.

Der Junge musste, wenn die Mutter im Gefängnis war, für seinen Vater sorgen und die Hausarbeit verrichten. Er hat sich nie beklagt, denn er wusste, dass die Kultivierung nach Falun Dafa nichts Falsches bedeutet. Seine Mutter wurde festgenommen, weil sie ein guter Mensch war. Ein Teenager erduldet Härten, die selbst für einen Erwachsenen schwer zu ertragen sind.

Anmerkung:

1. Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.

2. Kollaborateur ist ein ehemaliger Falun Gong Praktizierender, der aufgrund von Gehirnwäsche und Folter das Praktizieren aufgegeben hat und jetzt bei der Verfolgung anderer Praktizierender mit hilft.

3. Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

4. "Reform" oder "Umerziehung" ist eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung, eine übliche Taktik im Versuch Falun Gong Praktizierende dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen.