CNW Telbec: Gericht beurteilt Falun Gong nach dem Menschenrechtsgesetz in Ontario als einen geschützten Glauben

(Minghui.de) TORONTO, 21.Januar/CNW/ - In einem Beschluss, der am 18. Januar 2006 erlassen wurde, hat das Menschenrechtstribunal von Ontario entschieden, dass der chinesische Hauptverband in Ottawa eine Diskriminierung begangen hat, als er die Mitgliedschaft eines Mitgliedes auflöste, nur weil diese Frau Falun Gong praktizierte.

Die Klägerin, Daimang Huang, eine dreiundsiebzigjährige kanadische Staatsbürgerin, welche erst spät in ihrem Leben aus China emigrierte, reichte ihre Anklage im August 2004 bei der Menschenrechtskommission in Ontario ein. Ihren Ermittlungen zufolge entschied die Kommission im Dezember 2004, dass es ausreichend Beweise für das Menschenrechtstribunal in Ontario in Bezug auf den Fall gäbe, um es zu einer Anhörung kommen zu lassen.

Das Gericht stellte fest, dass die Vereinigung der Klägerin gegenüber mehrmals wegen ihres Glaubens an Falun Gong feindlich gegenüberstand und ihre Mitgliedschaft auflöste (eine Entscheidung, die anschließend vom neuen Rat der Vereinigung bestätigt wurde). Außerdem beteiligte sie sich an der Organisation für eine Unterschriftsliste gegen Falun Gong während ihrer Veranstaltungen und unterwarfen sie noch erniedrigenden Bemerkungen über ihren Glauben. Das Gericht entschied auch, dass diese diskriminierenden Handlungen für die Klägerin eine Verachtung ist, einen Verlust ihres Ansehens darstellt und eine Isolation in ihrer eigenen kulturellen Gemeinschaft hervorruft, außerdem stelle dies eine Beleidigung ihrer Würde dar.

Einer Überprüfung aller Beweise zufolge, einschließlich einer sachkundigen Nachforschung der Geschichte von weit verbreiteten Religionen in China, entschied das Gericht, dass Falun Gong eine Form von Glauben darstellt und somit einen geschützten Bereich im Sinne des Menschenrechtsgesetzes von Ontario beinhaltet. Ferner bildet es in diesem Fall den tiefen und aufrichtigen, persönlichen Glauben der Klägerin über ihre eigene Spiritualität.

Das Gericht forderte 10.000 $ von der Vereinigung für die Klägerin ein, wegen Verlust der Würde und 8.000 $ wegen geistiger Peinigung aufgrund der Verletzung ihrer Rechte. Die Vereinigung wurde auch dazu aufgefordert, eine Anzahl von Maßnahmen einzurichten, um die Gesetze zu erfüllen, einschließlich der sofortigen Gestattung für die Klägerin und aller anderen in Frage kommenden Falun Gong-Praktizierenden, Mitglied der Vereinigung zu werden, die Verfassung der Vereinigung zu ergänzen, nämlich sich der Anti-Diskriminierungsmaßnahmen anzupassen; außerdem eine antidiskriminierende Politik, speziell was den Fall dieser Glaubensrichtung betrifft, einzurichten.

Um sich zum Fall zu äußern, ordnete die Chefbeauftragte Barbara Hall an: „Diese Entscheidung bekräftigt, dass die Glaubensgrundlage mehr als nur institutionalisierte Glaubensrichtungen oder traditionelle Religionen umfasst. Einzelpersonen haben das Recht, auf ihren aufrichtigen Glauben und sollten mit Würde und Respekt behandelt werden und nicht wegen ihrer speziellen Glaubensrichtung oder ihrer Praktiken diskriminiert werden.”

Das Menschenrechtstribunal von Ontario ist ein unabhängiges Justizorgan der Kommission. Entscheidungen des Tribunals sind in das Gesetz eingebunden und können bei einem höheren Gericht eine Rechtsbeschwerde einreichen. Für Hintergrundinformationen des Beschlusses oder der Politik der Kommission, was den Glauben und die Anpassung an die Glaubenszugehörigkeit betrifft, besuchen sie unsere Webseite www.ohrc.on.ca. Um eine vollständige Kopie des Entschlusses zu erhalten, besuchen sie die Webseite des Tribunals auf www.ohrc.on.ca.