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Main Post (Deutschland): Abschiebung Thema in Berlin

Asylbewerber: Nach Ablehnung in Würzburg ins Arbeitslager nach China

6. Februar 2006 |   Von unserem Redaktionsmitglied Andreas Jungbauer

(Minghui.de)

27.01.2006

WÜRZBURG Der Fall des mit seiner Familie abgeschobenen Asylbewerbers Renzheng Jiang beschäftig jetzt mittlerweile den Bundestag und überregionale Medien. Wie berichtet, wurde der Falun-GongAnhänger nach seiner Rückkehr in China zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt und steht unter Hausarrest. Er soll sich von Falun-Gong lösen, Jiang weigert sich. Die Bewegung zur moralischen Selbstertüchtigung ist in China seit Juli 1999 verboten.

Im März 2005 war Jiangs Asylgesuch vom Würzburger Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Erst nach seiner anschließenden Verfolgung und Verurteilung in China revidierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in November seine Entscheidung und bewilligte Jiangs Asylantrag nachträglich. Die späte Einsicht hilft der Familie derzeit nichts: Jiangs Reisepass ist eingezogen, er darf China nicht verlassen.

Wie Freunde berichten, ist der 29-jährige nach mehrmonatigem Aufenthalt im Arbeitslager und ,,permanenter Gehirnwäsche” krank geworden und wird von seinen Eltern gepflegt. Jüngst berichtete das Nachrichtenmagazin ,,Der Spiegel” der Odyssee der chinesischen Familie.

Eingeschaltet hat sich in der Zwischenzeit auch die Elsenfelder (Landkreis Mittenberg) Bundestagsabgeordnete Heidi Wright über den Petitionsausschuss und das Auswärtige Amt. Wright ist stellvertretendes Mitglied in dem Ausschuss, der sich mit mehreren Falun-Gong-Fällen beschäftigt hat. Man müsse auf diplomatischem Wege zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in China gelangen, sagt sie auf anfrage. Dies gelte auch für den konkreten Fall Renzheng Jiang.

Dessen weiteres Schicksal werde sie persönlich im Auge behalten, versicherte Wright. Gleichzeitig will die Abgeordnete politisch darauf einwirken, dass Falun-Gong-Anhänger in China nicht mehr verfolgt werden. Trotz des dramatischen Schicksals von Renzheng Jiang habe dieser Fall das Flüchtlings-Bundesamt und die Verwaltungsgerichte für die drohenden Gefahren in China sensibilisiert. Einen Asyl-Freibrief für alle selbsterklärten Falun-Gong-Anhänger soll es nach Ansicht Wrights jedoch nicht geben: ,,Es muss jeder Einzelfall möglichts genau geprüft werden. Im Zweifelsfall aber sollte für den Asylsuchenden und nicht gegen ihn entschieden werden.”

Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200602/29340.html