Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof von Neu-Süd-Wales bezüglich der Klage Zhang Cuiyings gegen Jiang Zemin (Fotos)

(Minghui.de) Am Morgen des 7. März 2006 hielt die australisch-chinesische Künstlerin und Falun Gong-Praktizierende Frau Zhang Cuiying vor dem Obersten Gerichtshof von Neu-Süd-Wales eine Pressekonferenz ab. Sie informierte die Medien über die neueste Entwicklung ihrer Klage gegen die Hauptschuldigen bei der Verfolgung von Falun Gong, den ehemaligen Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas (KPC), Jiang Zemin, und das „Büro 610”. Der freiberufliche Journalist Richard Szabo hielt auf der Pressekonferenz eine Rede, wobei er den Medien einige Dokumente vorlegte, die er unter der gesetzlichen Informationsfreiheit vom Ministerium für Äußeres und Handel (DFAT) erhalten hatte. Die Dokumente zeigen, dass das DFAT, von der KPC manipuliert, seine Pflicht verletzt, nicht prinzipientreu gehandelt und den Fall absichtlich blockiert hat. All diese Informationen bestätigen die Aussage des ehemaligen Beamten der chinesischen Botschaft, Chen Yonglin, nach der sich das DFAT dem Druck der KPC beugte und der chinesischen Seite inoffiziellen Rechtsbeistand in Bezug auf den Prozess zukommen ließ.

Zhang Cuiying hält eine Rede auf der Pressekonferenz
Der freiberufliche Journalist Richard Szabo zeigt die Dokumente des DFAT auf der Pressekonferenz vor

Die bedeutendsten Medien Australiens verfolgten aufmerksam die Entwicklung des Falles. Reporter des Sydney Morning Herald, der AAP und ABC kamen schon am frühen Morgen beim Gerichtshof an, um sich den Hergang des Falles anzuhören. Nach der Anhörung hielten Zhang Cuiying und andere Falun Gong-Praktizierende vor dem Gerichtshof eine Pressekonferenz ab. Sie beantworteten die Fragen der Reporter und gaben den Sendestationen 2SM, SBS 2SER, AAP, NTDTV, der Epoch Times und einigen anderen chinesischen und englischen Medien Interviews.

Falun Gong-Praktizierende klären vor dem Gerichtsgebäude Polizeibeamte über die Wahrheit von Falun Gong auf

Zhang Cuiying reichte ihre Klage am 15. September 2004 beim Obersten Gericht von Neu-Süd-Wales ein. Sie ist acht Monate lang in einem chinesischen Arbeitslager gefoltert worden, weil sie Falun Gong praktizierte. Während ihrer Gefangenschaft erlitt sie brutale Folterungen. Durch die Bemühungen der australischen Regierung, wurde sie im Jahr 2000 entlassen.

Das Gericht nahm die Klage an. Es forderte die beiden Angeklagten dreimal nacheinander auf, vor Gericht zu erscheinen und hielt zwei Anhörungen ab, zu denen die Angeklagten jedoch nicht erschienen. Der Angeklagte Jiang Zemin wies die Vorladung zweimal zurück und antwortete einmal gar nicht. Das „Büro 610” unterschrieb die Vorladung, erschien aber nicht.

Im August 2005 forderte der Gerichtshof von Neu-Süd-Wales das Außenministerium auf, die Klage dem Obersten Chinesischen Gerichtshof zu überstellen. Aber DFAT kooperierte nicht und so blieb der Fall weiterhin beim DFAT. Es wird berichtet, dass der Hauptgrund hierfür die Drohungen und Versprechungen seitens der KPC seien.

Wie durch den ehemaligen ersten politischen Sekretär am chinesischen Konsulat in Sydney, Chen Yonglin, bewiesen, drängten Beamte der KPC das Außenministerium, nachdem die Klage angenommen worden war, Druck auf die Klägerin auszuüben und den Fall zu stoppen. Als Antwort erklärte DFAT seine Abneigung, sich in zivilrechtliche Dinge einzumischen. In einem der Dokumente, die Richard Szabo vom DFAT erhielt, einem Kabelschreiben (CE2027H) an Peking vom 2. September 2004, erklären Beamte des Außenministeriums, dass die australische Regierung alles innerhalb der Gesetze in ihrer Macht stehende tun werde, um sicherzustellen, dass der Fall für die beiderseitige Beziehung zu keinem Problem wird. Chen Yonglin sagte: „Nach hitzigen Diskussionen mit der chinesischen Botschaft in Australien bot DFAT rechtliche Beratung an, wie man den Fall aufhalten könnte.”

Diese Antwort des DFAT berücksichtigend sagte Zhang Cuiying: „DFAT versucht, den Fall so lange hinauszuschieben, bis er nicht mehr lohnt, verhandelt zu werden.” Sie übergab die Dokumente des DFAT dem Obersten Gerichtshof. Dieser stimmte nach Kenntnisnahme sofort einer Anhörung am 7. März zu. Der Vertreter der Klägerin forderte das Gericht auf, DFAT zu zwingen, die Dokumente ohne weiteren Aufschub an die Angeklagten in China zu übermitteln und ihnen weitere sechs Monate für die Beantwortung der Dokumente einzuräumen.

Das Justizministerium und/oder DFAT sollten innerhalb eines Monats nach der Auflage des Gerichts die Vorladungen über diplomatische Kanäle nach China übermitteln. Nach der heutigen Anhörung beruft der Gerichtshof eine erneute Anhörung am 30. März ein
bezüglich der Klage gegen Jiang Zemin, und um weitere Erklärungen und Dokumente der Klientin zu begutachten.

Vor und nach der Pressekonferenz kamen Dutzende von Falun Gong-Praktizierenden, um ihre Unterstützung anzubieten. Sie entfalteten Spruchbänder und bildeten eine „Große Mauer der Wahrheit”. Die auf den Transparenten dargestellten Foltermethoden sowie die Informationen über die brutale Verfolgung von Falun Gong durch die KPC erschreckten sowohl die Passanten als auch die Mitarbeiter des Gerichtshofes. Sie hielten an, um zu schauen und nahmen Informationsmaterial über die wahren Umstände entgegen.