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Herr Su Yonglun starb einen Tag nach der Freilassung aus dem Chenzhou-Gefängnis (Changde, Provinz Hunan)

31. August 2006

(Minghui.de) Der Falun Gong-Praktizierende Su Yonglun wurde wegen seines Glaubens an Falun Gong zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Chenzhou-Gefängnis wurde er misshandelt und schwebte in Lebensgefahr. Am 16. August 2006 ließ man ihn frei. Gleich am darauf folgenden Tag verstarb der 43-Jährige.

Su Yonglun hieß auch Su Zhiping, wohnte im Bezirk Dingcheng, Stadt Changde, Provinz Hunan. Bevor er Falun Gong kennen lernte, war er wegen ernsthafter Lebererkrankungen arbeitsunfähig gewesen. Durch das Praktizieren von Falun Gong waren seine Krankheiten, die er trotz mehrfachen medizinischen Behandlungen nicht loswerden konnte, wie durch ein Wunder verschwunden. Somit war die finanzielle Lage der Familie auch besser geworden und es gab wieder Glück in der Familie.

Da Falun Gong seit Juli 1999 durch die KP Chinas ohne rechtliche Grundlage verfolgt wird, ging Su Yonglun am 14. Februar 2004 nach Peking, um eine Petition für Falun Gong und gegen die Verfolgung einzureichen. Noch bevor er bei der Petitionsbehörde etwas erzählen konnte, wurde er von dem dort speziell gegen Falun Gong-Praktizierende lauernden Sicherheitspersonal festgenommen und zu einem unbekannten Gästehaus verschleppt. Man übergab ihn dort Polizisten aus Changde, die ihn in seine Heimatstadt zurückbrachten und ins Untersuchungsgefängnis sperrten. Dort wurde er oft von Wachen und kriminellen Gefangenen geschlagen und gefoltert. Nach zwei Monaten durfte er nach Hause gehen, nachdem seine Angehörigen ca. 10.000 Yuan an das Gefängnis bezahlt hatten.

Am Abend des 20. September 2004 führten das Büro 610 und die Polizei in der Stadt Changde zusammen eine terrorartige Festnahmewelle gegen örtliche Falun Gong-Praktizierende durch. Allein im Bezirk Dingcheng wurden sieben Falun Gong-Praktizierende verhaftet, darunter auch Su Yonglun. Mehrere Polizisten brachen die Tür seiner Wohnung auf und drangen ein. Ohne jegliches Rechtsverfahren wurde er gewaltsamabgeführt.

Diesmal wurde Su Yonglun für neun Monate ins Untersuchungsgefängnis gesperrt, weil er der Verfolgung nicht nachgab. Die Polizei versuchte ihn mit falschen Anschuldigungen ins Gefängnis zu stecken. Zweimal wies der Staatsanwalt die Anschuldigungen aufgrund fehlender Beweise zurück. Schließlich wurde Su Yonglun wegen „Sabotage der Durchführung der Gesetze” zu fünf Jahren Haft verurteilt und ins Chenzhou-Gefängnis gesperrt.

Die Angehörigen von Herrn Su waren durch die andauernden Einschüchterungen und Bedrohungen der Behörden sehr verängstigt, so dass sie sich negativ gegen Falun Gong stellten. Während Su Yonglun im Gefängnis inhaftiert wurde, besuchten ihn die Angehörigen nie. Laut Informationen seien die Häftlinge im Chenzhou-Gefängnis übermäßiger Zwangsarbeit ausgesetzt und wurden mit diversen Methoden gefoltert. Man habe täglich nur drei Stunden zum Schlafen.

Am 7. August 2006 erhielten die Angehörigen plötzlich einen Anruf des Gefängnisses. Ihnen wurde mitgeteilt, dass Su Yonglun einen Rückfall seiner Leberkrankheit bekommen hätte und schwer krank sei. Tatsächlich konnten seine Frau und Tochter ihn nicht mehr erkennen, als sie ihn im Gefängnis besuchten. Sein Gesicht war wachsgelb, sein Bauch sehr groß. Er war so schwach und sprach so leise, dass man ihn fast nicht verstehen konnte. Außerdem konnte er nicht mehr von alleine gehen, sondern musste von zwei Leuten gestützt werden.

Aus Angst, dass Su Yonglun sterben würde, ließ ihn das Gefängnis zur Qiaonan-Polizeiwache bringen, die für das Wohnviertel der Familie Su zuständig ist. Die Polizei ließ dann durch das Nachbarschaftskomitee die Angehörigen den kurz vorm Sterben Liegenden nach Hause bringen. Gleich am nächsten Tag wurde Su Yonglun von seinen Angehörigen ins Krankenhaus eingeliefert. Er wurde untersucht. Noch bevor das Ergebnis der Untersuchung vorlag, starb er um 14 Uhr.

Die Angehörigen wurden nach dem Tod von Su Yonglun von der Polizei und dem Nachbarschaftskomitee eingeschüttert. Sie wurden vor einer Klage, der Verbreitung von Informationen sowie der Trauerfeier gewarnt. Somit wurde der Leichnam des Verstorbenen gleich am darauf folgenden Tag eingeäschert.

Chenzhou-Gefängnis: 0086-735- (bei Handy 0086-)

Direktor Liu Kejin: 2193019 (Büro), 2193028 (privat), 13307359433 (Handy)?politischer Kommissar Wang Miao: 2193029 (Büro), 2193300 (privat), 13873550000 (Handy)?stellvertretender Direktor Wu Xinzhong: 2193039 (Büro), 2193039 (privat), 13975502867 (Handy)?Abteilungsleiter Chen Xiongwen: 2193031 (Büro), 2193012 (privat), 13807358243 (Handy)?Parteisekretär Deng Lingyun: 2193056 (Büro), 13607353911 (Handy) ?Abteilungsleiter Ou: 13786388978 (Handy), 4806062 (Büro)


Anmerkungen:

Yuan: Yuan ist die chinesische Währung. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines normalen Stadtarbeiters beträgt in China ca. 500 Yuan.

Büro 610: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.