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Willkürliche und wiederholte Haftzeitverlängerungen für Praktizierende durch Agenten des Büro 610 der Stadt Zhaoyuan

16. Januar 2008

(Minghui.de) Agenten des Büro 610 (1) und Beamte des angegliederten Gehirnwäschezentrums haben willkürliche und ungesetzliche Mittel eingesetzt, um Praktizierende während der letzten acht Jahre zu verfolgen. Seit 2006 haben Agenten dieser Stellen wiederholt die Haftzeiten der Praktizierenden im Gehirnwäschezentrum verlängert. Praktizierende wurden dorthin gebracht, um sie brutal zu foltern oder sie wurden in Zwangsarbeitslager oder Gefängnisse transferiert. Beamte brachten frisch aus Zwangsarbeitslagern oder Gefängnissen kommende Praktizierende direkt für einige Monate in das Gehirnwäschezentrum, manchmal auch noch länger. Durch diese Maßnahmen können die Obrigkeiten den mentalen und physischen Druck auf die Praktizierenden ausdehnen, die zukünftige Finanzausstattung? des Zentrums durch die Regierung sichern und es als Druckmittel einsetzen, um Geld von den Familien der Praktizierenden zu erpressen.

Frau Zhao Yuhong, deren Haftzeit im März 2003 offiziell geendet hätte, ist zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Während sie im Gefängnis war, wurde sie gefoltert. Am Ende ihrer Haftzeit kam ihre 80 Jahre alte Mutter, um sie nach Hause zu holen. Doch Agenten des Büro 610 der Stadt Zhaoyuan und Beamte der Verkehrsabteilung hatten Frau Zhao bereits für eine willkürliche Verlängerung ihrer Haftzeit in das Gehirnwäschezentrum gebracht. Einige Monate danach wurde sie vom Gehirnwäschezentrum für weitere zwölf Monate in ein Zwangsarbeitslager eingewiesen. Nachdem Frau Zhao einen Monat im Lager war, erhielt ihre Familie eine Benachrichtigung, in welcher mitgeteilt wurde, dass sie sie nach Hause holen können. Agenten des Büro 610 jedoch transferierten sie erneut in das Gehirnwäschezentrum. In der Zwischenzeit hatte ihre betagte Mutter, die sich in keinem guten Gesundheitszustand befand, das Büro 610 und das Gehirnwäschezentrum ein Dutzend Mal besucht, um sich für ihre Freilassung einzusetzen. Die Beamten wiesen ihre Gesuche mit allen möglichen Ausflüchten zurück. Frau Zhao Yuhong wurde eineinhalb Jahre später erst freigelassen, als ihr körperlicher Zustand sich durch die fortgesetzten Misshandlungen soweit verschlechtert hatte, dass sie nicht mehr für sich selbst sorgen konnte.

Frau Yang Wenjie war rechtswidrig zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden, weil sie es abgelehnt hatte, ihren Glauben aufzugeben. Ihre Haftzeit im Zwangsarbeitslager endete im Februar 2005, doch die Beamten im Büro 610 wiesen sie direkt in das Gehirnwäschezentrum ein, in dem sie weitere neun Monate festgehalten wurde. Dann wurde sie zu drei weiteren Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Ein Jahr später benachrichtigten die Beamten des Arbeitslagers ihre Familie, dass sie Frau Yang nach Hause nehmen können, doch Agenten des Büro 610 wiesen sie ein weiteres Mal in das Gehirnwäschezentrum ein. In diesem Gehirnwäschezentrum wurde sie sechs Monate lang brutal misshandelt, so dass sie beinahe starb. Aus Furcht, sie könnten für ihren Tod zur Verantwortung gezogen werden, erlaubten Beamte des Gehirnwäschezentrums schließlich, dass sie im Februar 2007 nach Hause geholt werden konnte.

Der oder die Praktizierende Yang Jinrong (Geschlecht unbekannt) wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, welche im Dezember 2006 zu Ende waren. Doch er/sie wurde zu diesem Zeitpunkt für einen weiteren Monat in das Gehirnwäschezentrum gebracht.

Frau Xia Meifen, deren Haftzeit im Arbeitslager im Jahre 2007 endete, ist von den Beamten des Büro 610 ebenfalls in das Gehirnwäschezentrum gebracht worden.

Die Haftzeiten von drei weiteren Praktizierenden, Frau Li Xiuqin, Wang Shaofa (Geschlecht unbekannt) und Frau Cui Guifen endeten ebenfalls vor kurzem. Auch sie wurden von den Agenten des Büro 610 direkt in das Gehirnwäschezentrum überführt.

Diese Fälle stehen nur als kleines Beispiel für die Verfolgung, die vom Büro 610 der Stadt Zhaoyuan durchgeführt wurde. Tatsächlich sind nahezu alle Praktizierenden, die gesetzwidrig zu Haftzeiten im Gefängnis oder Zwangsarbeitslager verurteilt wurden, nach Ablauf ihrer Haftzeiten in das Gehirnwäschezentrum eingewiesen worden, wo sie dann weiteren Misshandlungen ausgesetzt waren.

Anmerkung:
1. Büro 610: Ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.