Rechtsanwälte verwiesen bei Gericht in der Stadt Jian, Provinz Jilin, auf unrechtmäßige Polizeiaktionen

(Minghui.de) Am 25. November 2009 wurden bei Gericht der Stadt Ji'an, Provinz Jilin, die Fälle der Praktizierenden Herrn Feng Zhengde, Herrn Zhang Xuejie und Frau Zhao Hongli verhandelt. Ihre Rechtsanwälte plädierten auf „nicht schuldig” und verwiesen auf gesetzwidrige Polizeiaktionen.

Am Nachmittag des 25. November fanden drei Verhandlungen statt. Zhang Xuejies Verhandlung fand zwischen 13:00 Uhr und 15:20 Uhr statt. Er wurde von seinem Rechtsanwalt Zhang Chuanli vertreten. Feng Zhengdes Verhandlung fand zwischen 15:30 Uhr und 18:30 Uhr statt. Sein Rechtsanwalt war Lan Zhixue. Zhao Honglis Verhandlung fand zwischen 18:30 Uhr und 20:00 Uhr statt. Sie wurde von ihrer Rechtsanwältin Han Qinfang verteidigt.

Während der ersten Verhandlung forderte der Richter Zhang Chuanli wiederholt auf, seine Erklärungen zur Verteidigung zu beenden. Er lehnte dies ab und erklärte die Aufforderung des Richters für gesetzwidrig. Seine strengen Worte entsetzten die Richter bei Gericht, die gewohnt waren, dass Gerichtsentscheidungen ohne Widerspruch angenommen werden.

Während des siebenstündigen Verhandlungszeitraums plädierten die drei Anwälte auf „nicht schuldig” und verwiesen auf ungesetzliche Polizeiaktionen in jedem der Fälle.

1. Während der Festnahmen der Praktizierenden und der Durchsuchungen ihrer Wohnstätten, trugen die Polizisten weder Uniformen, noch wiesen sie sich aus oder legten Haftbefehle und Durchsuchungsbefehle vor.

2. Verhöre von Angeklagten sind von zwei oder mehreren Ermittlern und einem Angestellten durchzuführen. Die Verhöre der Stadtpolizeiabteilung Ji'an wurden jedoch nur von zwei Beamten der Polizeiwache ausgeführt.

3. Geständnisse wurden durch Folter erwirkt.

4. Beweismaterialien lagen nicht als Originale vor, sondern nur als Kopien.

5. Laut Gesetz darf ein Verdächtiger nur 14 Tage inhaftiert werden, ohne dass eine Anklage erfolgen muss, mit Ausnahme von äußerst schwerwiegenden Fällen. Die Stadtpolizei Ji'an inhaftierte die Praktizierenden, nachdem sie 25 Tage festgehalten worden waren.

6. Die Staatsanwaltschaft legte nur Kopien von Dokumenten vor. Laut Gesetz müssen es die Originale sein.

7. Es gab weder legale Zeugen noch Beweise, die die Schuld der Angeklagten stützen.

Die Staatsanwaltschaft konnte oben Genanntes nicht widerlegen.

Die drei Praktizierenden waren grundlos zusammen mit zwei weiteren Praktizierenden - Herrn Liu Wei und Frau Wang Liyan - am Abend des 24. Juli 2009 von Polizisten der Polizeiwache Toudao in der Stadt Ji'an festgenommen worden. Liu Wei wurde später gegen Kaution freigelassen, da er unter schwerwiegender Anämie litt.