Herrn Zhang Shuhui, ehemaliger Polizist in Peking in die Obdachlosigkeit gezwungen, um weiterer Verfolgung zu entgehen

(Minghui.de) Herr Zhang Shuhui, ein Praktizierender aus Peking, verließ vor über einem Jahr sein Heim, um weiteren Verfolgungen zu entgehen, und kam seitdem nicht mehr nach Hause. Seine Schwiegermutter wurde davon so schwer getroffen, dass sie daran verstarb.

Herr Zhang Shuhui, 43, war ehemals Polizeibeamter bei der Shijingshand Distriktpolizei, Peking. Er begann im Dezember 1998 Falun Gong zu praktizieren und erfuhr dadurch außergewöhnliche körperliche und geistige Veränderungen.

Nachdem die Verfolgung von Falun Gong am 20 Juli 1999 begonnen hatte, ging Herr Zhang zum nationalen Appellationsbüro, um über Falun Gong zu reden. Ihm wurde jedoch der Eintritt verweigert und er wurde sofort nach draußen eskortiert. Seine Vorgesetzten setzten ihn unter Druck, damit er seinen Glauben aufgebe. Um Schwierigkeiten für seinen Chef zu vermeiden, kündigte Herr Zhang seine Arbeit. Im Oktober, während eines großen chinesischen Feiertages, wurde er von Polizeibeamten der Bajiao Polizeistation, Shikingshan Distrikt, verhaftet und drei Stunden lang eingesperrt. Später wurde er noch zweimal vom Büro 610 und der Bajiao Polizeistation verhaftet und in ein Gehirnwäschezentrum gebracht. Dies verursachte große Pein für seine Frau und ihr kleines Kind.

Aufgrund der beständigen Belästigung durch die örtliche Polizeistation und das Nachbarschaftskomitee, verließ Herr Zhang seine Stadt, um woanders eine Zeitarbeit zu finden. Um die Zeit der Olympischen Spiele in Peking 2008 herum, kamen die Polizei und Funktionäre des Nachbarschaftskomitees unzählige Male zu ihm nach Hause, um seine Familie zu überwachen, eingeschlossen deren Telefongespräche. Seine Schwiegermutter, bereits körperlich krank, wurde dadurch traumatisiert, was ihren Zustand verschlechterte. Sie starb im Juni 2009.

Im Mai 2008 versuchte Personal des Büro 610 Herrn Zhang vergebens an seinem Arbeitsplatz zu verhaften. Herr Zhang wurde erneut gezwungen, den Ort zu verlassen.