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Belgien: Anhörung am Obersten Gerichtshof in Belgien wegen Telefonschikanen bei Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh (Fotos)

20. Juni 2009 |   Von einem belgischen Praktizierenden

(Minghui.de) Am Morgen des 28. Mai 2008 hielt der Oberste Gerichtshof in Belgien eine Anhörung ab über einen Fall von Telefonschikane, den zwei belgische Falun Gong-Praktizierende gegen das Büro 610 des chinesischen kommunistischen Regimes anstrengten. Die beiden Kläger wurden von dem international bekannten Menschenrechtsanwalt, Hr. G. H. Beauthier, vertreten, der forderte, dass das belgische Justizdezernat weitere legale Schritte einleite, um den Fall zu untersuchen.

Er drückte auch die Hoffnung aus, dass die belgische Regierung nicht von der ökonomischen und politischen Überlegenheit des kommunistischen Regimes beeinflusst sein und unparteiisch handeln möge. Der Voruntersuchungsrichter und der öffentliche Staatsanwalt waren beide bei der Anhörung anwesend und hörten sich die Stellungnahmen des Anwalts zu dem Fall an. Der Richter sagte, dass die Entscheidung in naher Zukunft getroffen werde.


Der belgische Oberste Gerichtshof in Brüssel

Ersuchen um eine Fortsetzung der Untersuchung des Falles von Telefonschikane

Bei der Anhörung beschrieb der Menschenrechtsanwalt, Hr. Beauthier, detailliert die Schikanen, denen die Falun Gong-Praktizierende ausgesetzt sind und auch die anhaltende Verfolgung gegen Falun Gong-Praktizierende durch das chinesische kommunistische Regime. Nach der Anhörung war Hr. Beauthier am belgischen Obersten Gerichtshof in Brüssel zu einem Interview mit Reportern bereit.


Der international anerkannte belgische Menschenrechtsanwalt, Hr. Beauthier, wird von der Belgischen National TV Station am belgischen Obersten Gerichtshof interviewt

Hr. Beauthier sagte: ”Falun Gong-Praktizierende in Belgien sind von dem chinesischen kommunistischen Regime schikaniert worden. Das Regime sprach Drohungen per Email aus und tätigte anonyme Telefonanrufe. Wir leiteten deshalb im Jahre 2005 ein Verfahren ein, in dem gefordert wurde, dass das Büro 610 des chinesischen kommunistischen Regimes seine Schikanen einstellen solle. Der Voruntersuchungsrichter forderte, dass die chinesische Regierung die Quellen dieser Telefonanrufe untersuchen soll, denn wir wissen, diese Anrufe kamen aus China. In diesen Anrufen bedrohten die Anrufer die Angerufenen mit Geräuschen und Beleidigungen und schüchterten sie ein. Die belgische Regierung erhielt hierauf keine Rückantwort vom chinesischen Regime.”

Er zeigte auf: „Heute fordern wir über das belgische Justizsystem, dass die belgische Regierung weiterhin eine Beantwortung vom chinesischen kommunistischen Regime verlangt. Wir fordern, dass der öffentliche Staatsanwalt den Rahmen seiner Untersuchungen ausweitet. Weil es neue Telefonschikanen gibt, die Falun Gong-Praktizierende in Belgien bedrohen, ist eine Untersuchung erforderlich. Das chinesische kommunistische Regime bedroht Dissidenten in Europa und China, wird aber nicht bestraft. Das ist eine sehr ernsthafte Angelegenheit.”

Als er die Menschenrechtssituation in China anführte, sagte Hr. Beauthier: „Das chinesische kommunistische Regime verletzt weiterhin willkürlich die Menschenrechte. Amnesty International und Human Rights Watch liefern unanfechtbare Berichte über die Menschenrechtsverletzungen des chinesischen kommunistischen Regimes. Nun bedroht es Belgier und Chinesen in Europa, welche die Menschenrechte verteidigen. Dadurch ist die Situation immer ernster geworden.

Wir dürfen deshalb nicht zulassen, dass es einer legalen Strafe in Europa entwischt. Von dem Tiananmen Platz Massaker vor zwanzig Jahren bis zur Verfolgung von Falun Gong, die vor zehn Jahren begann, können wir erkennen, dass die Unterdrückung in China Schritt für Schritt eskaliert. Das ist sehr besorgniserregend. Wir müssen daher kontinuierlich das Büro 610 verurteilen und jede niederträchtige Aktion, die vom chinesischen kommunistischen Regime unternommen wird, um Dissidenten zu schikanieren, aufdecken.”

Falun Gong-Praktizierende fordern ein Ende der Verfolgung

Als eine der beiden Kläger, sagte die Falun Gong-Praktizierende Fr. Shi nach der Anhörung, dass dieses Jahr das zehnte Jahr der Verfolgung von Falun Gong ist. Es ist von großer Bedeutung, dass die Anhörung über die Telefonschikane in dieser Zeit stattfindet und das belgische Justizdezernat aufgefordert wird, seine Untersuchungen fortzuführen. Die Verfolgung durch das chinesische kommunistische Regime hat - welcher Art auch immer - keinerlei legale Basis. Sie verletzt nicht nur belgisches Recht, sie verletzt auch internationale Gesetze.

Sie sagte: „Die Anhörung dieses Falles heute, deckt die bösartige Verfolgung auf. Sogar als belgische Staatsbürgerin bin ich in Belgien solcher Schikane ausgesetzt. So kann man sich leicht vorstellen, unter welcher Verfolgung Zehntausende von Falun Gong-Praktizierende in China leiden. Nun müssen die belgische Regierung und die internationale Gemeinschaft, gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Verfolgung von Falun Gong durch das chinesische kommunistische Regime so bald wie möglich zu stoppen und jene Verantwortlichen vor Gericht bringen.”

Hinsichtlich des Verlaufs des Falles sagte sie, dass das belgische Justizdezernat die Angelegenheit mit dem chinesischen kommunistischen Regime kontinuierlich steigern sollte. Sie hofft auch, dass die belgische Regierung sich nicht von den ökonomischen und politischen Interessen des chinesischen kommunistischen Regimes beeinflussen lässt.


Der Falun Gong-Praktizierende Nicolas, der andere Kläger, wird vom belgischen National-Fernsehsender am belgischen Obersten Gerichtshof interviewt

Der Falun Gong-Praktizierende Nicolas, der andere der Kläger, sagte: ”Als belgischer Staatsbürger und Opfer der Schikane, ist dies ein gutes Exempel darzustellen, wie das chinesische kommunistische Regime die Gesetze und Menschenrechte völlig ignoriert. Es ist wichtig, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass die Verfolgung durch das Regime zügellos ist.”

Er fuhr fort: „Wir hoffen nur, dass das belgische Justizsystem standhaft und kontinuierlich das chinesische kommunistische Regime untersucht. Wir können nicht zulassen, dass ein brutales Regime willkürlich agiert, ganz gleich, ob es sich um China oder sonst jemanden handelt. Das Regime schikaniert Falun Gong-Praktizierende, verbreitet seine Propaganda und verschickt virenverseuchte Emails. All dies ist unakzeptabel. Wir hoffen, dass der belgische Gerichtshof einschreitet. Die Fakten sind sehr klar. Was benötigt wird, ist ein Einschreiten.”

Hintergrund des Falles:

Im Juli 1999 startete das chinesische kommunistische Regime seine landesweite Unterdrückung von Falun Gong in China. Gleichzeitig wurde die Verfolgung auch ins Ausland ausgeweitet. Das Regime wendet unterschiedliche Methoden an, um ausländische Falun Gong-Praktizierende zu schikanieren und zu bedrohen. Besonders während des Zeitraumes zwischen 2004 und Anfang 2005 führte das Regime Telefonschikane gegen viele ausländische Falun Gong-Praktizierende durch.

Am 19. Juli 2005 erhoben zwei belgische Falun Gong-Praktizierende, Hr. Nicolas und Fr. Shi, eine Klage vor dem belgischen Obersten Gerichtshof, klagten wegen des Verbrechens der Schikane, gegen das Büro 610 des chinesischen kommunistischen Regimes und seine Hauptbeamten, wie Luo Gan, den Regimechef des Komitees der Zentralpolitik und Legislative, Zhou Yongkang, den Minister für Öffentliche Sicherheit, Liu Jing, den stellvertretenden Minister für Öffentliche Sicherheit und Xu Yongyue, Minister für Staatssicherheit.

Das „Büro 610” wurde im Juni 1999 vom chinesischen kommunistischen Regime mit der einzigen Mission eingerichtet, Falun Gong zu zerschlagen. Die Organisation steht über dem Gesetz und kann die Ressourcen des ganzen Landes einsetzen, um Falun Gong-Praktizierende rücksichtslos zu verfolgen.
Der belgische Oberste Gerichtshof hat diesen Fall dann angenommen und sofort mit seinen Untersuchungen begonnen. Nach Abschluss der inländischen Untersuchungen in Belgien, hat das belgische Justizdezernat gefordert, dass die belgische Regierung das chinesische kommunistische Regime bei der Untersuchung der Quelle der schikanierenden Telefonanrufe, Beistand leistet. Sie hat aber niemals irgendeine Antwort von Seiten der chinesischen Behörden erhalten.

Gegenwärtig führt auch der spanische Oberste Gerichtshof eine Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong durch das chinesische kommunistische Regime durch. Falun Gong-Praktizierende erhoben im Jahre 2003 Klage gegen Jiang Zemin, den vormaligen Führer der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und Luo Gan, wegen des Verbrechens des Völkermordes und Folter von Falun Gong-Praktizierenden. Im Jahre 2004, als der Beamte der KPCh, Jia Qinglin, Spanien besuchte, erhoben Falun Gong-Praktizierende ebenfalls Anklage gegen ihn, wegen Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Zusätzlich forderte der spanische Richter des Nationalgerichts, Santiago Pedraz, das chinesische kommunistische Regime formal um Erlaubnis für eine Einreise nach China auf, um acht Tatverdächtige, die in Verbrechen des Genozids hinsichtlich der Menschenrechtsmissbräuche in Tibet involviert sind, zu untersuchen. Unter diesen Tatverdächtigen sind auch Chinas Minister für Öffentliche Sicherheit, Minister für Staatssicherheit und Minister für Verteidigung usw. Die Klage wurde im Juli 2008 von einer Gruppe Tibeter in Spanien erhoben, dabei wird das chinesische kommunistische Regime der Verbrechen des Völkermords während der Unterdrückung durch das Regime im März 2008 in Tibet angeschuldigt.

Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200906/48904.html