Hongkong: Falun Gong-Praktizierende hinterfragen das Urteil des Berufungsgerichts (Foto)

(Minghui.de) Bezüglich des Gerichtsurteils des Berufungsgerichts in Hongkong im Falle der Ausweisung von vier Falun Gong-Praktizierenden hielten Chang Chinghsi, Vorsitzender des Falun Dafa-Vereins in Taiwan, und die vier Kläger Chu Wanchi, Liu Hsiaolan, Chang Chenyu und Li Liching gemeinsam mit den Anwälten Lin Fengcheng und Chuang Shengrong eine Pressekonferenz ab. Sie kritisierten das Urteil des Berufungsgerichts, weil dadurch dem Druck der chinesischen Verantwortlichen nachgegeben und ein ungerechtes Urteil gefällt wurde.

Am 4. September 2009 lehnte das Gericht eine Änderung des Beschlusses der Hongkonger Immigrationsbehörde aus dem Jahre 2003 ab, als vier Falun Gong-Praktizierende ausgewiesen wurden. Die oben genannten Richter des Berufungsgerichtes kritisierten die Hongkonger Regierung, da sie während der Anhörung im Falle der Ausweisung nicht „fair und freimütig" gewesen waren.

Viele lokale Medien berichteten über diesen Fall.

Pressekonferenz

Die Hongkonger Regierung hat oft Falun Gong-Praktizierende gewaltsam ausgewiesen. Auf dem Foto sieht man, dass Regierungsbeamte einen Falun Gong-Praktizierenden fesselten und später in ein Flugzeug brachten.


Chu Wanchi, einer der fünf Berufungskläger, und ein Rechtsanwalt, der ebenfalls die Gruppe vor Gericht repräsentierte, nannten die Entscheidung des Berufungsgerichtes am gestrigen Tag „seltsam” und „ungerecht”. Bei einer Pressekonferenz in Taipei sagte Chu, dass die Richter in der mehr als 90-seitigen Urteilsbegründung 60 Seiten davon der Kritik an der Immigrationsbehörde und ebenso der Hongkonger Regierung widmeten, da sie gegen das Prinzip der „Objektivität” verstoßen haben, einer rechtsmäßigen Pflicht der Regierung nicht absichtsvoll das Gericht irrezuführen oder das Verfahren zu behindern, indem wichtige Informationen zurückgehalten werden. Sie zeigte auf, dass die Kläger von der Hongkonger Immigrationsbehörde die Herausgabe bestimmter, relevanter Dokumente einforderte. Die Antwort seitens der Behörde lautete allerdings, dass alle Dokumente drei Wochen nach der Ausweisung vernichtet worden wären, die Abteilung hätte nie Gründe für die Ausweisung angegeben.

Menschenrechtsanwalt Lin Fengcheng

Der Menschenrechtsanwalt Lin Fengcheng wies darauf hin, dass das Urteil ungerecht sei und kritisierte, dass das Gericht dem Druck nachgegeben habe. Er ermutigte die Praktizierenden, erneut Klagen einzureichen und der Öffentlichkeit gegenüber das ungerechte Rechtsystem offenzulegen.

Herr Chuang Shengrong

Der Menschenrechtsanwalt Chuang Shengrong wies auch darauf hin, dass die Verfolgung von Falun Gong durch die chinesische Regierung auch außerhalb Chinas ausgeweitet worden sei.

Hintergrund:

80 taiwanischen Falun Gong-Praktizierenden wurde die Einreise nach Hongkong verweigert.

Insgesamt wurde einer Gruppe von mehr als 80 taiwanischen Falun Gong-Praktizierenden und vier Rechtsklägern die Einreise nach Hongkong verweigert. Sie planten die Teilnahme an der „Welt Falun Dafa-Konferenz zum Erfahrungsaustausch” am 22. Februar 2003. Als sie am 21. Februar in Hongkong ankamen, wiesen die Beamten der Einreisebehörde ohne Angabe vernünftiger Gründe ihre Immigration ab und wiesen sie aus; sie sollten unmittelbar zurückfliegen.

Zwei Kläger erklärten, dass die Beamten der Immigrationsbehörde ihre Einreise zurückgewiesen hätten, weil sie Falun Gong-Praktizierende wären. Dies sei ein offensichtlicher Fall von religiöser Diskriminierung und verletze das Grundgesetz von Hongkong und die Gesetze in Bezug auf die Menschenrechte in Hongkong als auch die internationalen Menschenrechtskonventionen. Sie forderten das Gericht auf, die Entscheidung der Immigrationsbeamten zu revidieren.

Zwei der Kläger waren gewaltsam ausgewiesen worden, obwohl sie keinen Widerstand geleistet hatten. Durch die Gewaltanwendung erlitten sie Verletzungen, weshalb sie eine Entschädigung forderten.

Seit dem Jahre 2002 hat die Hongkonger Regierung aufgrund des Druckes seitens des chinesischen Regimes, in mehr als 1200 Fällen Falun Gong-Praktizierenden die Einreise nach Hongkong verweigert. Einige Praktizierende wurden gewaltsam ausgewiesen.