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Das Gericht der Stadt Jiamusi stellt Falun Gong-Praktizierende ohne rechtliche Grundlage vor Gericht, Rechtsanwalt pädiert auf „nicht schuldig“ (Fotos)

31. Dezember 2010 |   Von einem Minghui-Reporter aus der Provinz Heilongjiang, China

(Minghui.de) Am 18. Oktober 2010 um 09:30 Uhr stellte das Landgericht in der Stadt Jiamusi in der Provinz Heilongjiang die Falun Gong-Praktizierenden Frau Wang Lixing und Frau Li Xiurong vor Gericht. Die beiden Praktizierenden sagten vor Gericht aus, warum sie Falun Gong praktizieren würden und warum sie nicht bereit seien, ihren Glauben aufzugeben. Sie wurden von zwei Rechtsanwälten verteidigt, die auf „nicht schuldig“ plädierten.

 

Frau Li Xiurong

 

Frau Wang Lixin

 

Wegen der Verteilung von Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong unrechtmäßig verhaftet

Am 19. Juli 2010 wurden Frau Wang Lixin und Frau Li Xiurong von Beamten der Polizeidienststelle in Changqing beschuldigt und verhaftet, weil sie Informationsmaterial über die wahren Umstände der Verfolgung verteilt hatten. Am 21. Juli brachen die Beamten in das Haus von Frau Wang ein und durchwühlten es, während die Hausbesitzer nicht anwesend waren. Später ging ihre Familie zur Polizeidienststelle und forderte, den Durchsuchungsbefehl zu sehen. Zhao Ming, der Leiter der Polizeidienststelle, und der Beamte Jin Zehua wiesen dieses Anliegen grob ab.

Nach Frau Wangs und Frau Lis Verhaftung suchten ihre Familienmitglieder fast täglich die Polizeidienststelle auf und forderten ihre Freilassung. Der Leiter Zhao Ming, der Ausbilder Zhou Dedong und der Polizeibeamte Jin Zehua bedrohten sie wiederholt; versuchten, sie einzuschüchtern und jagten sie sogar weg. Die Familie wandte sich an das lokale Polizeibüro, die Gemeindeverwaltung von Changqing, die Frauenvereinigung, an die Staatsanwaltschaft des Vororts, an die Staatsanwaltschaft der Stadt und an die Gesellschaft für Wärmekraftgewinnung, die die Hausdurchsuchung unterstützt hatte. Jedoch drückten sich die Mitarbeiter dieser Abteilungen vor der Verantwortung. In dieser Zeitspanne erhielten die Familienmitglieder anonyme Telefonanrufe, in denen sie aufgefordert wurden, 40 000 Yuan für jede Praktizierende zu zahlen, damit sie freigelassen würden. Die Familienangehörigen gaben nicht auf.

Ende August 2010 erhielten ihre Familien einen Telefonanruf von Liu Jinguo, dem Leiter der Anklagevertretung der Staatsanwaltschaft des Vororts, in dem er behauptete, dass Frau Wang Lixin und Frau Li Xiurong in Haft genommen worden seien. Ihre Familien gingen mehrere Male zur Staatsanwaltschaft, um den Haftbefehl einzusehen, aber vergeblich.

Frau Wang und Frau Li wurden seit ihrer Gefangennahme im Haftzentrum festgehalten. Frau Wang protestierte gegen ihre unrechtmäßige Festnahme und forderte ihre Freilassung, als Beamte das Haftzentrum inspizierten. In diesem Augenblick sprang die Polizistin, die Frau Wang überwachte, nach vorne und schlug Frau Wang ins Gesicht. Unter dem Befehl der Verantwortlichen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) schafften die Zuständigen des Haftzentrums Erschwernisse, um die Rechtsanwälte bei der Verteidigung zu behindern. Am 16. Oktober gingen die Rechtsanwälte vor der Gerichtsverhandlung zum Haftzentrum, um Frau Wang zu besuchen. Es wurde ihnen gesagt, sie könnten sie nicht besuchen, da sie keine Unterschrift des Leiters des Haftzentrums hätten. Die Anwälte protestierten gegen diese erfundene Ausrede, aber ihr Treffen mit Frau Wang wurde trotzdem untersagt. Die Anwälte sagten, dies sei unzumutbar und entbehre jeglicher rechtlichen Grundlage.

Polizeiabfertigung vor und außerhalb des Gerichts, jeder wird gründlich durchsucht

Um 09:00 Uhr morgens waren viele Polizisten vor dem Gerichtsgebäude, darunter auch die Mitarbeiter des „Büro 610“, der nationalen Sicherheitsabteilung und des Polizeibüros. Die meisten trugen Zivilkleidung. Einige hatten Kameras dabei und fotografierten die Personen, die sich vor dem Gericht aufhielten. Einige von ihnen saßen in ihren Autos und unterhielten sich, andere wiederum standen um das Gerichtsgebäude herum, um es zu beobachten. Zhang Weiming, Leiter der nationalen Sicherheitsabteilung in Jiamusi, dem Polizeibüro des Vororts, war unter ihnen. Unbekannte Fahrzeuge, besetzt mit teilweise uniformierten und zivil gekleideten Polizisten, parkten vor dem Gerichtsgebäude.

Um 08:50 Uhr hielt ein Polizeifahrzeug an und mehrere Beamte beeilten sich, Frau Wang und Frau Li zu dem Gerichtsgebäude zu bringen. Der Gerichtsprozess war angeblich für die Öffentlichkeit zugänglich, doch wurden lediglich zwei Zutrittsgenehmigungen für jeden Angeklagten ausgestellt. Als die Familienmitglieder der zwei Angeklagten darum baten, an der Anhörung teilnehmen zu können, bekamen sie zur Antwort, dass keine freien Sitze mehr zur Verfügung ständen. Zahlreiche Personen konnten nicht in den Gerichtssaal eintreten und mussten draußen warten. Die vier Familienangehörigen, denen man den Einlass gewährte, wurden sorgfältig mit einem Detektor überprüft; ihre persönlichen Gegenstände wie Handys, Armbanduhren, Geldbörsen und Schlüssel mussten sie abgeben. Sogar ein Taschentuch in einer Tasche nahm die Polizei an sich. Nachdem die Familienangehörigen den Gerichtssaal betreten hatten, bekamen sie keine Erlaubnis, ihre Plätze zu verlassen oder die Toilette zu benutzen. Die Beamten und das Personal des „Büro 610“ hingegen durften sich frei bewegen und sogar Telefonanrufe tätigen.

Dafa-Praktizierende erklären vor Gericht die Hintergründe der Verfolgung, ihre Rechtsanwälte verteidigen sie standhaft

Li Caihong, der Präsident des Verwaltungsgerichts des Vororts, fungierte als oberster Richter. Ru Xinde und Han Xu waren bei dem Prozess als Amtsrichter tätig - diese drei Personen bildeten die Schiedskommission. Der Prozess wurde im 2. Gerichtssaal auf der zweiten Etage abgehalten.

In der mündlichen Verhandlung leitete der Staatsanwalt Liu Jinguo, der Leiter der Abteilung der Ankläger der örtlichen Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Frau Wang und Frau Li ein. Während der Verteidigung und des Einspruchs beschrieben die beiden Praktizierenden ihre körperlichen und seelischen positiven Veränderungen, seit sie begonnen hatten, Falun Gong zu praktizieren. Außerdem erklärten sie, warum sie trotz Unterdrückung nicht bereit seien, diese Praktik aufzugeben. Sie wiederholten, dass sie unschuldig seien und an die Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” glauben würden. Während des Einspruchs wurde Frau Wang wiederholt vom vorsitzendem Richter Li Caihong unterbrochen. Sie bekam immer wieder gesagt: „Wiederholen Sie das nicht immer! Wir haben das jetzt gehört. Sie müssen die Fragen direkt beantworten.“ Aber Frau Wang Lixin fuhr darin fort, über die Fakten der Verfolgung von Falun Gong aufzuklären. Sie wies darauf hin, dass viele Beschuldigungen im Widerspruch zu den Tatsachen stünden, z.B. würde behauptet, dass sie 1991 begonnen habe, Falun Gong zu praktizieren. Frau Wang sagte, dass im Jahre 1991 Falun Gong noch nicht eingeführt gewesen sei, so dass sie zu diesem Zeitpunkt natürlich noch nicht praktizieren konnte. Die Personen im Gerichtssaal brachen alle in Gelächter aus.

Die Rechtsanwälte plädierten im Namen der Angeklagten auf „nicht schuldig”. Ein Rechtsanwalt sagte: „Basierend auf dem Recht der Glaubensfreiheit sind Falun Gong-Praktizierende als unschuldig zu betrachten.“ Er wiederholte, dass diese Fälle mit den grundsätzlichen Prinzipien der Glaubensfreiheit und der Ablehnung von Religionen durch die Regierung zu tun hätten. Ein Dokument des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit beschreibe, dass 14 Glaubensgemeinschaften als Kult dargestellt seien, wobei Falun Gong hierin nicht erwähnt werde. Außerdem hätten die Verantwortlichen der chinesischen Regierung zwar eine Reihe von Dokumenten über Falun Gong veröffentlicht, die jedoch keine Gesetze seien und deswegen nicht als Grundlage für die Bestrafung von Falun Gong-Praktizierenden dienen könnten. Er fuhr fort, dass die Beschuldigungen des Staatsanwalts keine sachliche oder rechtliche Grundlage hätten und dass keiner der so genannten „Beweise” wirklich als Beweis dienen könne, weil es nicht der Wahrheit entspreche. Der Rechtsanwalt wies weiter darauf hin, dass das, was der Staatsanwalt als „kriminelle Tat“ bezeichnet habe, tatsächlich absurd sei. Mit anderen Worten: Das Verhalten von Frau Wang Lixin und Frau Li Xiurong habe niemandem Schaden zugefügt.

Die Rechtsanwälte führten aus, dass vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet das Verhalten der Praktizierenden keines der vier Elemente einer kriminellen Tat aufweise und sie hofften, dass ihre juristischen Kollegen im Gerichtssaal ihrem Gewissen folgen würden, der Zukunft und des Glücks ihrer Familien zuliebe. Sie baten den Richter, den Fall nach rechtlichen Prinzipien zu betrachten und nicht aus der Sicht ihrer Vorgesetzten oder den Argumenten der Medien.

Jeder im Gerichtssaal war schockiert über die überzeugende Verteidigungsrede der Rechtanwälte. Die Richter und Ankläger waren nicht in der Lage, irgendein weiteres Argument vorzubringen. Der Staatsanwalt widerlegte während der gesamten Verhandlung keine einzige Aussage. Als Li Caihong, der vorsitzende Richter, den Staatsanwalt fragte, ob er irgendetwas hinzuzufügen habe, antwortete dieser: „Es gibt nichts Weiteres zu sagen.“

Der Prozess endete ohne Gerichtsurteil um ca. 11:00 Uhr. Li Caihong, der vorsitzende Richter, kündete an, dass das Richtergremium weiter an diesem Fall arbeiten und das Gerichtsurteil festgelegt werde, nachdem es durch das juristische Komitee bearbeitet worden sei.

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