Frau Zhang Zhenmin in Haft brutal gefoltert

(Minghui.de) Frau Zhang Zhenmin, 47 Jahre alt, lebt im neuen Eisenbahndorf des Chengguan Bezirks der Stadt Lanzhou, Provinz Gansu. Sie war bei der Fleischverarbeitungsfabrik Lanzhou beschäftigt. Als vor über elf Jahren die Verfolgung von Falun Gong einsetzte, wurde sie eingesperrt und viele Male brutal gefoltert. Am 17. September 2010 ließ man sie frei.

Als im Juli 1999 die Verfolgung begann, entschloss sich Frau Zhang, das Buch Zhuan Falun zu lesen, was ihr helfen sollte zu verstehen, warum die vom chinesischen Regime kontrollierten Medien Informationen propagierten, die völlig im Gegensatz zu den Erfahrungen ihres Mannes, Niu Wanjiang, beim Praktizieren von Falun Gong standen. Sie entdeckte dann, dass die Medienpropaganda des Staates verfälscht war und entschloss sich, selbst Falun Gong zu praktizieren.

Durch das Praktizieren verschwanden ihre gesundheitlichen Beschwerden wie Bronchitis, Migräne, Magenprobleme, Ischias, rheumatische Arthritis, eine Lendenwirbelfraktur und ein schmerzhafter Bruch der Hüfte.

Im Folgenden der Bericht über die von Frau Zhang erlittene Verfolgung:

Viele Male wegen ihres Glaubens eingesperrt

Im Februar 2000, Juli 2000 und Anfang des Jahres 2001 ging Frau Zhang nach Peking, um für Gerechtigkeit für Falun Gong zu appellieren. Als sie das erste Mal dorthin reiste, wurde sie in der Yanjiaping Haftanstalt 13 Tage lang illegal inhaftiert. Beim zweiten Mal sperrte man sie 15 Tage lang in der Taoshuping Gehirnwäsche-Einrichtung ein, beim dritten Mal hielt man sie sechs Monate lang in der Taoshuping Gehirnwäsche-Einrichtung fest.

Am 23. April 2000 tauschte eine Gruppe von Praktizierenden in ihrer Wohnung Erfahrungen aus und wurde bei der Staatssicherheit des Bezirks Chengguan gemeldet. Eine Gruppe Polizisten, angeführt von Weidong, nahm die Praktizierenden, einschließlich Frau Zhang, in das Büro der Staatssicherheit des Bezirks Chengguan mit und hielten sie dort über Nacht fest. Am nächsten Tag wurden die Praktizierenden in die Dashaping Haftanstalt des Bezirks Chengguan überführt, doch die dortigen Beamten lehnten es ab, sie aufzunehmen. Die Polizei brachte sie dann in die Taoshuping Haftanstalt, wo sie weitere 15 Tage festgehalten wurden. Erst als sie für Verpflegung und Unterkunft bezahlt hatten, wurden sie freigelassen.

Am 03. Mai 2002 verhafteten Agenten der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Lanzhou Frau Zhang. Sie durchwühlten ihre Wohnung, konfiszierten 9.500 Yuan Bargeld, den Computer ihres Sohnes, ihren Wecker und Uhren, ihre Gehaltskarte sowie die ihres Mannes.

Frau Zhang wurde am gleichen Tag in die Xiguoyuan Haftanstalt gebracht und in die 15. Abteilung eingewiesen. Sie trat in einen Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren, wurde aber brutal zwangsernährt. Die Wachen führten eine Ernährungssonde durch die Nase ein und legten sie in schwere Hand- und Fußschellen, die ca. 40 kg wogen. Frau Zhang konnte sich nicht bewegen. Wenn sie sich bewegen sollte, mussten fünf Insassen sie und ihre Hand- und Fußschellen hochheben. Auf diese Weise wurde sie einen ganzen Tag eingeschränkt.

Im Hualingshan Gefängnis Nr. 2 gefoltert, Familienbesuche verweigert

Am 17. September 2002 wurde Frau Zhang in das Hualingshan Gefängnis Nr. 2 verlegt, wo sie Zwangsarbeit leisten musste. Als sie aus Protest gegen die Verfolgung in einen Hungerstreik trat, wurde sie mit der Foltermethode „Sich Rückwärtsbeugen“ gefoltert. Die Wachen legten ihr Fußfesseln an, fesselten ihre Hände auf den Rücken und verbanden dann die Hand- und Fußfesseln mit einem ca. 30 cm langen Metalldraht, was sie zwang, lange Zeit in einer nach hinten gekrümmten Position zu knien. Diese Foltermethode, die bei Praktizierenden häufig angewendet wird, bewirkt, dass sie weder stehen noch sich hinhocken können.

Hinterher schlossen die Wachen die Handschellen nicht auf, so dass sie beim Essen, Trinken und Toilettenbesuch auf die Hilfe von Insassinnen angewiesen war.

Frau Zhang wurde mit der Methode „Sich Rückwärtsbeugen“ 39 Tage lang gefoltert, bis ihr ganzer Körper anschwoll. Die Handschellen schnitten ins Fleisch ihrer Handgelenke ein, so dass sie beim Aufschließen nicht abgenommen werden konnten. Sie konnte mehrere Tage weder ihren Rücken aufrichten noch ihre Beine bewegen oder ihre Arme heben. Einige Insassinnen legten heiße Handtücher auf ihre Arme, um eine Verhärtung ihrer Muskeln zu verhindern.

Im Winter durften die Praktizierenden im Gefängnis keine Mäntel anziehen und wurden gezwungen, auf einem offenen Feld zu stehen, dem heulenden Wind ausgesetzt.

Die Hualingshan Gefängnisbeamten verweigerten Frau Zhang das Recht, Besuche zu erhalten; ihren Eltern war nicht erlaubt, sie zu sehen, nicht einmal während der Feiertage zum Chinesischen Neujahr, da das Gefängnis sich davor fürchtete, dass jemand sie nach dieser Folter zu sehen bekam. Frau Zhang erhielt auch die Dinge nicht, die ihre Eltern ihr geschickt hatten. Die betagten Eltern kamen wiederholt in das Gefängnis und baten den stellvertretenden Leiter darum, ihre Tochter besuchen zu dürfen, was ihnen jedoch immer verweigert wurde. Daher wussten sie eigentlich nicht, ob ihre Tochter noch lebte oder schon tot war.

Frau Zhang gab, solange sie im Hualingshan Gefängnis war, niemals den Versuchen der Wachen nach, sie „umerziehen“.

Zu acht Jahren Gefängnis verurteilt

Das Chengguan Bezirksgericht verhandelte gegen Frau Zhang und einige andere Praktizierende am 03. Juli 2003, doch ihre Familie wurde nicht darüber informiert. Sie wurde am 10. Dezember 2003 zu acht Jahren Haft verurteilt und legte daraufhin an einem Gericht auf der mittleren Ebene Berufung ein, das am 16. Januar 2004 das Originalurteil aufrecht erhielt.

Am 19. April 2004 wurde Frau Zhang in das Gansu Frauengefängnis gebracht, wo sie in die Abteilung Nr. 4 kam und täglich Zwangsarbeit verrichten musste. Einige Tage später meldete sie jemand, da sie die Falun Gong-Übungen praktizierte. Die Wachen fesselten ihre Hände an den Heizungsradiator, so dass sie gezwungen war, mit zurückgeneigtem Kopf auf dem Boden zu sitzen.

Einmal wischte Frau Zhang die Falun Gong verleumdende Propaganda, die Wachen auf eine Anzeigentafel geschrieben hatten, weg. Die Wachen schlugen sie ins Gesicht und versuchten, als sie „Falun Gong ist gut!“ rief, ihren Mund zuzuhalten. Dann schlugen sie sie mit Handschellen, verletzten sie an vielen Stellen, so dass sie blutete und hängten sie sieben Tage lang an ihren Handschellen im Waschraum im 2. Stock auf.

Als Frau Zhang der politischen Leiterin der Gefängnisabteilung nahe legte, Falun Gong-Praktizierende nicht mehr weiter zu verfolgen, wies diese die Wachen an, sie im Waschraum vier weitere Tage und drei Nächte aufzuhängen. Sie wurde zwar mit Nahrung versorgt, doch es war ihr untersagt, auf die Toilette zu gehen, was dazu führte, dass sie die Kontrolle über Darm und Blase verlor. Wegen der Folter war ihre rechte Hand für ein halbes Jahr völlig gefühllos. Sie trat erneut in einen Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren.

Am Tag der Entlassung aus dem Gefängnis in eine Gehirnwäsche-Einrichtung eingewiesen

Die Entlassung von Frau Zhang aus dem Jiuzhou Frauengefängnis war am 02. Mai 2010 geplant und ihre Familie reiste die Nacht über zu dem Gefängnis, um sie am Morgen in Empfang zu nehmen. Um 4:45 Uhr sahen sie vier Polizeifahrzeuge in das Gefängnis hineinfahren und schließlich erfuhren sie, dass dies Wagen vom Polit- und Rechtskomitee der Stadt Lanzhou, dem "Büro 610", der Polit- und Sicherheitsabteilung und der Sicherheitsabteilung des Chengguan Bezirkspolizeidezernats waren. Der Leiter der Gefängnissicherheitsabteilung schrie dann ihre betagte Mutter, ihren Mann und andere Familienangehörige an und drängte sie vom Tor weg. Es wurden zwölf männliche und acht weibliche Wachen am Eingang postiert, um die Familie daran zu hindern, Frau Zhang zu sehen. Die über 70 Jahre alte Mutter von Frau Zhang fing vor dem Gefängnistor an zu weinen und inständig um einen Besuch zu bitten. Der Leiter der Sicherheitsabteilung schrie: „Heult da nicht weiter herum! Ich werde euch bestrafen, wenn ihr jetzt nicht damit aufhört.“

Frau Zhangs Familie forschte nach ihrem Verbleib und erfuhr später, dass sie am Tag ihrer Entlassung gegen 5:00 Uhr aus dem Gefängnis in die Gongjiawan Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht worden war. Die Wache dort berichtete ihnen, dass sie sie nicht sehen dürften, weil „Anweisungen von höheren Ebenen verbieten, dass Frau Zhang sich mit ihrer Familie trifft“. Erst einen Monat später war es Frau Zhang erlaubt, ihre Eltern und ihren Sohn zu sehen, doch das Recht, irgendetwas von ihnen anzunehmen, wurde ihr weiterhin verweigert.

Es war den Praktizierenden in der Gehirnwäsche-Einrichtung untersagt, miteinander zu reden oder sich weiter zu bewegen. Die bei der Verfolgung Assistierenden folgten den Praktizierenden überall hin. Frau Zhang und die Mitpraktizierenden Du Wenhui und Su Jinxiu traten am 02. September 2010 in einen Hungerstreik. Am fünften Tag ihres Hungerstreiks versuchten die Wachen, die Praktizierenden zwangszuernähren, was ihnen jedoch nicht gelang. Diese Praktizierenden wurden anschließend freigelassen.