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Frau Zhang Lihua und ihr Sohn in Harbin illegal verurteilt; Familie wird bei ihrem Appell für Gerechtigkeit behindert

31. August 2011 |   Von einem Minghui-Korrespondenten aus der Provinz Heilongjiang, China

(Minghui.de) Die Falun Dafa-Praktizierende Frau Zhang Lihua und ihr Sohn, Herr Cui Changsheng aus dem Bezirk Acheng, Harbin, wurden am 26. September 2010 verhaftet. Am 24. März 2011 verurteilten die Behörden Frau Zhang zu sechs und Herrn Cui zu fünf Jahren Gefängnis.

Ihr Ehemann Herr Cui Lanming vermietet ihr Haus und nutzt die Miete, um für seine Frau und seinen Sohn zu kämpfen. Jetzt ist er obdachlos geworden. Nachdem er etwas über die Urteile erfuhr, legte er in ihrem Namen beim Mittleren Volksgericht in Harbin Berufung ein, wurde jedoch abgewiesen. Herr Cui und seine Verwandten sind immer noch aktiv.

Sie wollten die Unschuld von Frau Zhang und Herrn Cui Changsheng im Büro für Öffentliche Sicherheit Acheng, beim Gericht, bei der Staatsanwaltschaft und bei anderen Behörden bezeugen, wurden jedoch nicht empfangen. An der Rezeption wurde immer behauptete, dass es nicht ihre Aufgabe sei und sie wurden aufgefordert beim Obersten Gerichtshof in Harbin oder beim Büro für Zwangsarbeit vorzusprechen. Sie folgten den Anweisungen und gingen zum Obersten Gericht Harbin. Die Empfangsdame dort gab jedoch die Auskunft, dass sie erst beim Mittleren Volksgericht Berufung einlegen müssten, diesen Weg könnten sie nicht umgehen. Als sie zum Mittleren Volksgericht gingen, fragte die Empfangsdame nach einem Treuhandvertrag von Frau Zhangs Ehemann, nach Kopien ihrer Personalausweise und den Urteilen aus der ersten und zweiten Gerichtsverhandlung.

Während dieser Zeit war Herr Cui sehr besorgt und litt an zerebraler Thrombose und Hemiplegie. Einer seiner Arme wurde taub und er konnte ihn nicht bewegen. Nachdem er sein Haus vermietet hatte, musste Herr Cui in einer Wohnung für ältere Menschen leben.

Am 29. Juli 2011 übergaben Verwandte von Herrn Cui dem Mittleren Volksgericht die erforderlichen Unterlagen. Es wurde ihnen jedoch gesagt, dass die Dokumente von Frau Zhang und ihrem Sohn unterzeichnet oder selbst verfasst sein müssten. Frau Zhang ist zurzeit im Harbin Frauengefängnis inhaftiert und ihr Sohn im Hulan Gefängnis. Ihre Angehörigen gingen dort hin, um sie zu besuchen. Aber das Personal dort sagte ihnen, dass sie jetzt drei Monate „Training“ absolvieren müssten und deshalb nur einmal Familienbesuch empfangen dürften. Frau Zhang könnten sie am 26. August und Herrn Cui am 7. August besuchen. Die Familie wartet nun auf die Besuchstage.

Die Abteilungen für die Durchsetzung der Gesetze wälzten ihre Verantwortung ab, sodass sich das Berufungsverfahren für Frau Zhang als sehr schwierig gestaltete. Wir bitten die Menschen ihre Aufmerksamkeit auf diesen Fall zu richten damit Frau Zhang und ihr Sohn wieder Gerechtigkeit widerfährt und ihre Familie wieder vereint sein kann.

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http://www.minghui.de/artikel/64352.html

Chinesische Version unter :
http://minghui.ca/mh/articles/2011/4/9/238774.html