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Frau Miao Shuqing und Frau Zhang Jie aus Fushun stehen gesetzwidrig vor Gericht

12. April 2013 |   Von einem Minghui-Korrespondenten aus der Provinz Liaoning, China

(Minghui.org) Frau Miao Shuqing und Frau Zhang Jie aus der Stadt Fushun, Provinz Liaoning, wurden im Jahr 2012 ohne rechtliche Grundlage verhaftet. Beide Falun Dafa-Praktizierenden wurden festgenommen und stehen derzeit vor Gericht.

Frau Miao Shuqing

Frau Miao, 64 Jahre, kommt aus Yongantai im Bezirk Xinfu. Sie wurde am 5. November 2012 gegen 21:00 Uhr verhaftet, als sie im Hongsheng Wohngebiet in Hedong, Ortsteil Shuncheng, Haftnotizen mit der Aussage „Falun Dafa ist gut" anbrachte. Chen Lianjie, die mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war, meldete sie der Polizei. Beamte der Polizeistation in Hedong nahmen die Verhaftung vor. Der für Frau Miaos Fall zuständige Polizeibeamte ist Tong Yonghua.

Frau Miao wurde in die Haftanstalt Nangou in Fushun aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shuncheng stellte dann einen Haftbefehl aus, um ihre Verhaftung zu bestätigen.

Frau Zhang Jie

Frau Zhang aus dem Bezirk Wanghua wurde am 11. Oktober 2012 etwa um 10:00 Uhr zu Hause verhaftet. Zhang Zhongsheng, stellvertretender Leiter der Polizeiwache in Heping, und zwei Beamte in Zivil übernahmen die Verhaftung. Frau Zhang kam ebenfalls in die Haftanstalt Nangou.

Nach Frau Zhangs Verhaftung sprach ihre Familie mit dem Leiter der Polizeistation von Heping und forderte ihre Freilassung. Der Polizeichef teilte ihr mit, dass die Verhaftung mit der Vorbereitung der Verwaltung für den bevorstehenden 18. Nationalen Kongress der Kommunistischen Partei Chinas zusammenhänge, so dass sie nicht freigelassen werden könne.

Am 12. Mai 2012 wurde Frau Zhang verhaftet, als sie mit den Menschen in der Nähe der Polizeistation in Heping über Falun Dafa sprach. Sie wurde erst freigelassen, nachdem ihre Familie 5.000 Yuan als „Kaution" zahlte. Doch die Polizei stellte keinen Beleg für diese „Kaution" aus und der Betrag wurde nie zurückgegeben. Später behauptete die Polizei, dass sie dieses Geld als „Ordnungsstrafe“ beschlagnahmt hätte.

Es ist in Artikel Nr. 91 des Verwaltungsstrafrechts der öffentlichen Sicherheit festgeschrieben, dass Verwaltungsstrafen der öffentlichen Sicherheit von der Polizei unter der Staatsregierung bestimmt werden. Unter jenen kann jede Geldstrafe von bis zu 500 Yuan durch Polizeiwachen eingezogen werden. Dennoch nahm die Polizeistation in Heping ohne Erklärung 5. 000 Yuan von der Familie.