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Verhandlung in der Haftanstalt gegen Lehrerin und zwei Kraftwerksangestellte (Foto)

20. November 2014 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Inneren Mongolei, China

(Minghui.org) Die ersten beiden Angeklagten (zwei Kraftwerksangestellte) sahen müde und dünn aus, als sie in den provisorischen Gerichtssaal kamen. Die dritte Angeklagte, eine ehemalige Lehrerin, war zu schwach, um selbstständig zu gehen, sie musste von zwei Gerichtsdienern hereingetragen werden.

Der Kopf der Lehrerin war mit Mullverband umwickelt und auch eine Seite ihres Gesichtes war verbunden. Sie klagte über Taubheit in den Händen und bat mehrmals darum, von den Handschellen befreit zu werden. Der Richter ließ das nicht zu.

Alle drei waren angeklagt, Falun Gong zu praktizieren und Informationen über Falun Gong verbreitet zu haben. Das war ihr „Verbrechen“.

Die beiden Frauen, Wang Ying und Ding Liyan, hatten am 26. Juli 2014 Herrn Zhou Jinpeng in seiner neu gemieteten Wohnung besucht. Dabei waren alle drei verhaftet worden. Die Polizisten nahmen Herrn Zhous Computer, Mobiltelefon und Falun Gong-Bücher mit. Außerdem konfiszierten sie sein brandneues Elektrofahrrad im Wert von 4.000 Yuan.

Die Verhandlung fand am 31. Oktober in einem Konferenzraum der städtischen Haftanstalt Tongliao statt. Der Anwalt der Lehrerin Wang Ying plädierte für sie auf nicht schuldig. Er sagte, dass Falun Gong legal sei und dass Frau Wang verfassungsmäßig das Recht habe, an Falun Gong zu glauben.

Frau Wang (40) befand sich seit ihrer Festnahme im Juli in Hungerstreik. Infolge der täglichen brutalen Zwangsernährung, die mit noch anderen Folterungen einherging, konnte sie nicht mehr gerade stehen oder alleine gehen. Die Wärter des Haftzentrums hatten Frau Wang manchmal von hinten an den Haaren gezogen und sie mit Handschellen an einem Brett festgemacht. Um sie noch mehr in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, hatten sie ihr auch noch Fußfesseln angelegt. Das bedeutete, dass sie in einer Sitzposition ausharren musste und sich nicht zum Schlafen hinlegen konnte.

Folternachstellung: Hände nach hinten gezogen und festgekettet

Alle drei schon seit längerer Zeit immer wieder unrechtmäßig verfolgt

Vor der letzten Verhaftung war Frau Wang bereits sieben Mal verhaftet worden und hatte drei Jahre in einem Zwangsarbeitslager verbracht. Außerdem hatte sie ihre Arbeitsstelle als Lehrerin in der experimentellen Grundschule Tongliao verloren. Und sie hatte zusehen müssen, wie ihre Wohnung viele Male durchsucht wurde. Während jeder Haft hatte sie verschiedene Arten körperlicher und seelischer Misshandlungen erlitten.

Die beiden anderen Angeklagten, Herr Zhou und Frau Ding, hatten für das Kraftwerk Tongliao gearbeitet. Aber auch sie waren wegen des Praktizierens von Falun Gong entlassen worden. Herr Zhou war zweimal in der Haftanstalt Hexi in Tongliao für insgesamt 11 Monate eingesperrt gewesen. Nach seiner zweiten Inhaftierung war er am 9. Juni 2005 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden und in das Gefängnis Chifeng gebracht worden. Erst am 2. September 2011 war er entlassen worden. Um einer weiteren Verhaftung zu entgehen, verließ er sein Zuhause und zog ungefähr drei Jahre lang oft um.

Frau Ding war vor der letzten Verhaftung im Juli ebenfalls bereits mehrere Male verhaftet worden. Im Jahr 2002 wäre sie infolge einer Zwangsernährung in der Haftanstalt Hexi fast gestorben. Wegen der Verletzungen, die ihr bei Folterungen zugezogen wurden, ist sie gehbehindert.

Bezirksgericht Ke, Tongliao, Innere Mongolei:Richter Li Hailiang +86-475-8237734, Gerichtsschreiber Li Lili