Frau aus Harbin gefoltert und verurteilt, weil sie in einem Park die Falun Gong-Übungen machen wollte

(Minghui.org) Der Anblick tausender Menschen, die zusammen in öffentlichen Parks die sanften Falun Gong-Übungen praktizieren, war früher einmal in China ein alltäglicher Anblick. Doch dann begann das kommunistische Regime 1999 die grausame Verfolgung der friedlichen Praktik. Seitdem führen die selben Meditationsübungen oft zu Verhaftungen, Folter und Gefängnisstrafen.

Am 21. März 2013 wurde Frau Fu Hui an der Bahnstation Shenyang in der Provinz Lianoning verhaftet und im Untersuchungsgefängnis Shenyang eingesperrt. Der Grund war, in einem Park „das Vorhaben, die Falun Gong-Übungen zu machen“.

Sie wurde zusammen mit noch 12 weiteren Falun Gong-Praktizierende verhaftet. Einige hatten bereits in einem Park in Shenyang mit den Übungen begonnen, während andere erst auf dem Weg dorthin waren, so wie auch Frau Fu.

Am 18. März 2014 wurden die 13 Praktizierende vor Gericht gestellt. Während der Verhandlung wurde Frau Fu ohnmächtig. Der Richter vertagte die Verhandlung auf den 15. April, diesmal ohne Frau Fu. Zwei weitere Praktizierende brachen ebenfalls bei der Verhandlung zusammen, sehr wahrscheinlich aufgrund von Verletzungen, die sie in Polizeigewahrsam erlitten.

Das Gericht schickte das Urteil in das Untersuchungsgefängnis. So erfuhr Frau Fu von ihrem Urteil über drei Jahre Haft.

Im Untersuchungsgefängnis Shenyang hatten die Wärter sie mit elektrischen Schlagstöcken behandelt und Zahnstocher unter ihre Fingernägel gestochen.

Aufgrund ihrer schlechten Gesundheit weigerte sich die Justizvollzugsanstalt, sie aufzunehmen. Ihr Zustand war eine Folge der Folter in der Untersuchungshaft.

Zur Zeit befindet sich Frau Fu noch immer im Untersuchungsgefängnis. Ihre Mutter versuchte vergeblich sie zu besuchen. Dann erfuhr sie, dass ihre Tochter täglich im Krankenhaus Nr. 739 behandelt wurde.

Frau Fu vor Untersuchungshaft und Folter

Frau Fu nach Untersuchungshaft und Folter