Auf den Protest von Familienangehörigen wegen eines Schauprozesses reagieren Richter und Beamte nur mit Lügen und Drohungen

(Minghui.org) Am 29. Oktober 2014 verurteilte das Bezirksgericht Dayao drei Falun Gong-Praktizierende ohne irgendeinen Beweis und in Abwesenheit ihrer Anwälte. Es handelte sich um Herrn Zhu Zhongfu, Frau He Gaopiong und Frau Liu Yijun. Als ihre Familien daraufhin gemeinsam gegen diesen Schauprozess protestierten, eine Beschwerde aufsetzten und die Freilassung der drei Praktizierenden forderten, wurden sie belogen und bedroht.

Insbesondere die Angehörigen von Herrn Zhu, einem der verurteilten Praktizierenden, machten diese Erfahrungen bei unterschiedlichen Behörden.

Zunächst belog sie der Direktor des Untersuchungsgefängnisses Dayao, wo Herr Zhu inhaftiert war. Herr Zhu wurde von mehreren Männern geschlagen, als er sich weigerte, eine Gefängnisuniform zu tragen. Von diesen Misshandlungen erzählte er seinem Anwalt. Seinen Angehörigen gegenüber behauptete der Direktor jedoch, dass die Wärter noch nie jemanden geschlagen oder mit Handschellen oder Fußfesseln gefesselt hätten. Diese Lüge verbreitete er, obwohl Herr Zhu an Händen und Füßen gefesselt war, als er im Gerichtssaal erschien.

Seitens der Polizeibehörde Dayao kamen Drohungen. Lu Wenhui von der Staatssicherheit drohte der Familie, dass Herr Zhu ein geringeres Strafausmaß erhalten hätte, wenn seine Tochter keinen Anwalt engagiert hätte. Die Tatsache, dass ein Beschwerdebrief gegen den Schauprozess eingegangen war, verärgerte ihn.

Als sich die Familie dann an das Petitionsbüro beim Gericht Dayao wendete, sagte ihnen der dortige Richter Yu Ping, dass der Beschwerdebrief an den Volkskongress weitergeleitet worden sei. Er meinte, dass Zhus Fall immer noch untersucht werde. Das Auto, das während einer rechtswidrigen Durchsuchung beschlagnahmt worden war, weigerte er freizugeben.

Am 30. November erhielt die Familie schließlich von der Polizeibehörde Yunnan ein Schreiben bezüglich ihrer Beschwerde. Darin erklärte man der Familie, dass sie direkt das Höchste Gericht Yunnan kontaktieren solle, da der Fall am 20. November dorthin verlegt worden sei.

Am 1. Dezember meinte der Richter beim Höchsten Gericht, dass die Angehörigen auf das Urteil warten sollten, bevor sie über die Rechtmäßigkeit der Handlungen des Gesetzesvollzugs argumentieren. Außerdem erklärte der Richter, dass der Anwalt sein Recht auf Verteidigung von Herrn Zhu abgeben müsse, wenn er nicht den Sicherheitsuntersuchungen zustimme. Die Familie argumentierte, dass es rechtswidrig sei, bei einem Anwalt eine Sicherheitsuntersuchung durchzuführen. Herr Zhu solle freigelassen werden, weil es kein Gesetz gebe, das Falun Gong verbiete oder Falun Gong als Kult definiere.

Daraufhin meinte der Richter nur, dass Falun Gong eine sensible Angelegenheit sei. Der Richter verriet der Familie auch seinen Nachnamen Wu, warnte sie jedoch davor, wegen seiner Worte eine Beschwerde einzureichen.