Rechtsanwalt: Jemanden wegen seines Glaubens zu verfolgen, ist rechtswidrig

(Minghui.org) „Falun Gong lehrt mich, wahrhaftig, barmherzig und nachsichtig zu sein und ein besserer Mensch zu werden. Wenn das falsch ist, sagen Sie mir bitte, was richtig ist“, sagte Herr Ma Jianjun während seiner Verhandlung am 04. Dezember. Alle im Gerichtssaal Anwesenden schwiegen - der Richter, die Gerichtsdiener, die Agenten des Büros 610 und die Zuschauer.

Am 4. September 2014 wurde Herr Ma, ein Praktizierender aus der Stadt Hebi in der Provinz Henan, in seinem Haus verhaftet. Er wurde drei Monate lang in der Haftanstalt Hebi festgehalten. Am 4. Dezember fand im Bezirksgericht Qibin seine Verhandlung statt. Obwohl die Verhandlung als „öffentlich“ angekündigt worden war, befanden sich schon eine halbe Stunde vor deren Beginn zwei Beamte des Büros 610 und über 20 Polizisten vor dem Gerichtssaal auf Wache. Von den über zehn anwesenden Familienangehörigen durften nur drei Kinder von Herrn Ma der Verhandlung beiwohnen.

Von den 48 Plätzen im Gerichtssaal waren 15 von Gerichtsdienern, Agenten des Büros 610 und anderen, denen die Beamten Eintritt gewährt hatten, sowie von den drei Kindern von Herrn Ma belegt. Die übrigen Sitze waren leer.

Einen Glauben zu haben, ist kein Verbrechen

Als Anklage zitierte Han Xiuhong, ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Qibin, den Artikel 300 des Strafrechtes: „Durch Nutzung einer Kultorganisation die Durchsetzung der staatlichen Gesetze und administrativen Regelungen unterminieren“.

Wang Yajun, ein Rechtsanwalt aus Peking betonte das Recht seines Klienten auf Glaubensfreiheit, indem er Artikel 36 der chinesischen Verfassung zitierte: „Die Bürger der Volksrepublik Chinas haben das Recht auf Religionsfreiheit.“

„Da die Glaubensfreiheit laut Verfassung geschützt ist, hat mein Klient das Recht zu entscheiden, welchem Glauben er folgt und mit anderen darüber zu sprechen“, sagte der Anwalt. „Und er hat niemandem seinen Glauben aufgezwungen.“

Des Weiteren merkte Wang an, dass es in China kein Gesetz gibt, dass Falun Gong als Kult definiert. Mit anderen Worten: „Die Verfolgung eines Glaubenssystems [wie Falun Gong] ist rechtswidrig.“ Außerdem habe Herr Ma niemandem geschadet, geschweige denn die Durchführung irgendeines Gesetzes unterminiert, argumentierte er.

Herr Ma erklärte, dass er mit dem Praktizieren von Falun Gong begann, um gesund zu werden. Er fühlte sich nicht nur besser, sondern fand auch heraus, dass man ein besserer Mensch wird, wenn man nach den Prinzipien Warhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht lebt. „Ich habe nichts Falsches gemacht und sollte deshalb freigelassen werden“, sagte er.

Weder die Zeugen noch der Beweis sind rechtsgültig“

Der Staatsanwalt Han listete als Beweis gegen Herrn Ma drei Kategorien von Druckmaterialien auf, die man in seinem Haus gefunden hatte. Anwalt Wang wies darauf hin, dass die Verfassung das Recht auf Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Rede- und Pressefreiheit schützt. Er argumentierte, dass sein Klient durch den Besitz und die Verbreitung von Literatur über Falun Gong und Literatur über die Enthüllung der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas nichts falsch gemacht hat.

Der Anwalt lachte, als er den dritten Beweispunkt hörte – Broschüren, die die Menschen über ihre verfassungsmäßigen Rechte unterrichten. „Das sind Informationen über die Verfassung und sind der Öffentlichkeit frei zugänglich. Deshalb kann es nicht gegen meinen Klienten verwendet werden“, sagte er.

Han „rief dann zwei Zeugen auf“, indem er eine Audioaufzeichnung eines Gesprächs zwischen einem Polizisten und zwei Fahrzeugbesitzern abspielte:

„Haben Sie eine [Falun Gong] Broschüre an ihrer Windschutzscheibe gesehen?“, fragte der Polizist.„Ja, ich habe sie weggeworfen ohne sie zu lesen“, sagte der Fahrer.„Haben Sie solche Broschüren auch an anderen Fahrzeugen gesehen?“, fuhr der Polizist fort.„Nein, es war zu dunkel, ich habe keine Weiteren gesehen“, erwiderte der Fahrer.

Der andere Fahrer sagte, dass er ebenfalls eine Broschüre über Falun Gong an seinem Auto gesehen und weggeworfen hätte.

Rechtsanwalt Wang sagte, dass keiner der Zeugen gegen Herrn Ma zulässig sei. Erstens sah keiner Herrn Ma Flyer verteilen. Zweitens, auch wenn sie ihn gesehen hätten, wäre es ohne Bedeutung – die Menschen geben alle Arten von Werbematerialien weiter, aber niemand denkt, dass sie „die Durchführung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften und sonstige Vorschriften des Staates unterminieren.“

Mut, die Wahrheit zu sagen

Rechtsanwalt Wang wiederholte, dass die Verfolgung des Glaubenssystems Falun Gong keine Rechtsgrundlage hat. Er sagte: „Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Verfolgung fortgesetzt wird, weil dadurch unschuldige Menschen zu Schaden kommen. Wir müssen nach unserem Gewissen handeln und uns für die Falun Gong-Praktizierenden aussprechen.“

Er schloß seine Verteidigung, indem er ein bekanntes Zitat von Pfarrer Martin Niemöller vorlas, das dieser als Antwort auf den Aufstieg der Nazis im Zweiten Weltkrieg geschrieben hatte:

„Als die Nazis die Kommunisten holten,habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.Als sie die Gewerkschafter holten,habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Gewerkschafter.Als sie die Juden holten,habe ich nicht protestiert;ich war ja kein Jude.Als sie mich holten,gab es keinen mehr, der protestierte.“

Rechtsanwalt Wang forderte nach der eineinhalbstündigen Verhandlung erneut die bedingungslose Freilassung von Herrn Ma.