Drei Frauen zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie gemeinsam ein Buch lasen; Verteidiger forderte Freispruch

(Minghui.org) Gegen die drei Falun Gong-Praktizierenden Liu Rong, Guo Youzhi und Jiang Hai wurde am 4. Dezember 2014 zum zweiten Mal vor dem Bezirksgericht Dongchuan verhandelt. Ihr „Verbrechen“: gemeinsam das Buch Zhuan Falun (Li Hongzhi) gelesen zu haben.

Die Anklage lautete „Verwendung einer Kultorganisation, um die Durchsetzung der Gesetze zu sabotieren“, eine Scheinanklage, die für gewöhnlich von Chinas Rechtssystem verwendet wird, um Falun Gong zu verfolgen.

Acht Tage später wurde Liu Rong zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden anderen Praktizierenden wurden ebenfalls zu drei Jahren verurteilt, ihre Strafen wurden jedoch auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das war das zweite Mal, dass das Bezirksgericht Dongchuan diese Praktizierenden zu Gefängnisstrafen verurteilt hatte.

Der Anwalt Li Xiongbing aus Peking, der die drei Praktizierenden verteidigte, brachte in seiner Verteidigung eindeutige und auf Chinas Gesetzen beruhende Argumente vor und forderte die Freilassung seiner Mandanten.

Ungesetzliche Verhaftung und Verhandlung

Die drei Falun Gong-Praktizierenden wurden am 4. September 2013 verhaftet und eingesperrt. Bis zum 30. September 2013 waren gegen sie keine Haftbefehle ausgestellt worden. Das Bezirksgericht Dongchuan legte den Verhandlungstermin gegen die drei Praktizierenden auf den 20. Mai 2014 fest. Am 16. Juni wurden sie zu Gefängnis verurteilt.

Frau Liu Rong legte am 22. Juni Einspruch ein und das mittlere Volksgericht Kunming gab ihren Fall am 16. September wegen Mangels an Beweisen zur Wiederholung der Verhandlung an das Bezirksgericht zurück.

Die zweite Verhandlung

Das Bezirksgericht Dongchuan hielt daraufhin am 4. Dezember 2014 die zweite Verhandlung gegen die drei Praktizierenden ab. Nur sechs Familienmitgliedern erhielten Einlass in den Gerichtssaal, während Polizisten der Staatssicherheit die restlichen Plätze für sich in Anspruch nahmen.

Auf die Anklage des Staatsanwaltes Wu Hongwei, dass die Praktizierenden die „Durchführung der Gesetze sabotiert“ hätten, argumentierte der Anwalt von Frau Liu: „Es gibt keinerlei Beweise, die zeigen, dass meine Mandantin durch ihr Praktizieren von Falun Gong irgendjemanden verletzt, die soziale Ordnung gestört oder den normalen Betrieb von Regierungsstellen sabotiert hätte.

Meine Mandantin zog sich bei der Arbeit eine Verletzung zu. Ihr gesundheitlicher Zustand verbesserte sich wieder, nachdem sie damit begonnen hatte, Falun Gong zu praktizieren, und sie war erneut in der Lage, für sich selbst zu sorgen, indem sie Gas zum Kochen verkaufte. Sie haben eine unschuldige Frau verhaftet und angeklagt.“

Der Anwalt fuhr fort: „Nach dem Gesetz stellt das Praktizieren von Falun Gong kein Verbrechen dar, darüber gibt es keinerlei Zweifel.“

Frau Liu sagte in ihrer Stellungnahme: „Falun Gong zu praktizieren und ein guter Mensch zu sein, in dem man den Prinzipien Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht folgt, bringt der Gesellschaft keinerlei Schaden.“

Frau Guo Youzhi fragte das Gericht: „Ich habe durch das Praktizieren von Falun Gong keinerlei Verbrechen begangen. Sagen Sie mir, von Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht, welches von den Dreien ist verkehrt?“

Frau Jiang verlas ihr zweiseitige Verteidigungsschrift und fragte das Gericht: „Ist es ein Verbrechen, gemeinsam ein Buch zu lesen, das den Menschen lehrt, gut zu sein? Gibt dies der Polizei das Recht, mich zu schlagen, und dem Gericht das Recht, mich zu verurteilen? Ich habe keinerlei Verbrechen begangen. Ich sollte freigelassen und alle Anklagen sollten fallen gelassen werden.“

Appell für Gerechtigkeit ignoriert

Rechtsanwalt Li Xiongbing führte am Ende seiner Verteidigungsrede aus: „Die Redefreiheit und die Glaubensfreiheit ist die Lebensader und das höchste Prinzip unserer Verfassung. Dennoch existiert Chinas Verfassung in den letzten 15 Jahren nur noch dem Namen nach und die Justiz hat wiederholt die gleichen Anschuldigungen benutzt, um die Grundrechte unschuldiger Bürger zu verletzen.“

In seiner Zurückweisung der typischen Anschuldigungen hob der Anwalt hervor: „Tatsachen haben bewiesen, dass Falun Gong-Praktizierende nicht in Betrügereien verwickelt sind; sie waren nicht an irgendeiner Selbstverbrennung beteiligt (in Bezugnahme zu dem Versuch der KPCh, durch eine inszenierte Selbstverbrennung auf dem Platz des himmlischen Friedens Falun Gong zu verleumden, die schlließlich von ausländischen Medien als Fälschung entlarvt worden war) und es gibt kein einziges Gesetz in China, das Falun Gong als einen Kult bezeichnet.“

Der Anwalt nahm auch Bezug zur Güte und Aufrichtigkeit von Falun Gong-Praktizierenden: „Sie haben weder das Gesetz sabotiert noch die soziale Ordnung gestört, noch jemanden verletzt. Tatsache ist, dass sie die traditionelle chinesische Kultur beharrlich bewahren und beschützen!“

Rechtsanwalt Li sagte dem Gericht: „In Taiwan sind Falun Gong-Praktizierende herzlich willkommen und werden durch das Gesetz geschützt, ebenso in Hongkong, in Europa und Nordamerika, in Südostasien und dem Rest der Welt! China ist das einzige Land, in dem Falun Gong-Praktizierende mit Gewalt Gehirnwäschen und Verhandlungen unterzogen werden und Inhaftierungen, Arbeitslager und Gefängnis ausgesetzt sind. Ihnen wurde die Redefreiheit genommen, das Recht auf Arbeit und sogar das Recht, zur Schule zu gehen.“

Der Anwalt schloß seine Verteidigung mit: „Es ist an der Zeit, dass wir aufhören, solche Fehler zu machen und neu beginnen. Es ist an der Zeit, dass wir wieder die Verfassung und das Strafgesetz achten und eindeutig erklären, dass diese Menschen unschuldig sind!“

Das Gericht ignorierte den Appell an die Gerechtigkeit und verurteilte die drei Praktizierenden unrechtmässig erneut zu Gefängnisstrafen.