Gericht in China umgeht Rechtsweg, erhält ungerechtes Urteil einer Praktizierenden aufrecht (Shanghai)

(Minghui.org) In China werden Falun Gong-Praktizierende immer noch verfolgt, festgenommen und eingesperrt, nur weil sie an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht glauben und danach leben. Oft werden sie heimlich von Gerichten verurteilt, ohne dass ihre Familien davon benachrichtigt werden oder einen Verteidiger engagieren können. In dem nachfolgenden Bericht konnte eine Familie einen Anwalt engagieren, der sich für die unrechtmäßige Verurteilung einer Praktizierenden einsetzte, doch ohne Erfolg.

Praktizierende festgenommen, ohne Verhandlung unrechtmäßig verurteilt

Als Frau Zhus Familie sie zusammen mit ihrem Anwalt am 28. Februar 2014 in der Haftanstalt Changning besuchte, erfuhren sie, dass das mittlere Volksgericht Nr. 1 die ungerechte Verurteilung von Frau Zhu aufrechterhielt. Das Gericht hatte am 24. Februar eine Mitteilung des Beschlusses in die Haftanstalt geschickt. Es gab weder eine Verhandlung noch einen offenen Prozess. Der Anwalt und die Familie erhielten keine schriftliche Benachrichtigung und die ursprüngliche Entscheidung wurde in einer vollkommen geheimen Operation durchgeführt.

Büro 610 lässt sechs Praktizierende verhaften

Funktionäre des Büros 610 in Changning, der örtlichen Staatssicherheitsabteilung und der Polizeistation Beixinjing in Shanghai brachten eine Menge Arbeitskräfte auf, um sechs Falun Gong-Praktizierende in verschiedenen Provinzen und Regionen festzunehmen. Das Ganze geschah in der Nacht vom 31. Oktober 2012 bis zum nächsten Morgen.

Es handelt sich um die Praktizierenden: Herr Ye Jianhua, seine Frau Zhu Yumei und ihre fünf Jahre alte Tochter; Herr Zhao Xianliu aus dem Bezirk Songjiang; Frau Li Jing und ihr acht Jahre alter Sohn aus Pudong; Frau Lan Lizhi aus Pudong; Herr Bao Decong aus dem Bezirk Hongkou. Abgesehen von Frau Zhu Yumei, die in der Haftanstalt Changning festgehalten wird, wurden die anderen fünf Praktizierenden am 29. November 2012 freigelassen.

Fünf Praktizierende freigelassen, eine zu Unrecht verurteilt

Das Bezirksgericht Pudongxin stellte Frau Zhu am 26. September 2013 vor Gericht und verurteilte sie zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Pudongxin war für die Anklage von Frau Zhu verantwortlich. Die Staatsanwälte Pang Zheng und Pan Li, der vorsitzende Richter Xiao Bo und die Richter Wang Meiling und Shi Yaohui waren ebenfalls anwesend.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Frau Zhu, weil sie angeblich nach Artikel 300 des Strafrechts schuldig wäre, welches lautet „mit einer Kult-Organisation die Strafverfolgung sabotiert zu haben.“ Ihr Anwalt forderte die Staatsanwaltschaft dazu auf, ihm zu zeigen, welche Klausel oder Artikel des Gesetzes besage, dass Falun Gong ein Kult sei und welches Gesetz Frau Zhu sabotiert haben soll. Der Vorsitzende Richter Xiao Bo wollte ebenfalls, dass die Staatsanwälte diese Beweise vorlegen. Da es keine Rechtsgrundlage für eine solche Anklage gab, waren sie nicht in der Lage, sich zu äußern.

Gericht folgt dem Büro 610 und verurteilt Praktizierende ohne Beweise

Da das Büro 610 in solchen Fällen die Fäden zieht, unterstützte das Gericht letztlich die Staatsanwaltschaft und verurteilte Frau Zhu zu Gefängnis. Ihre Rechtsgrundlage war immer noch Artikel 300 des Strafrechts und eine „richterliche Auslegung“ seitens des Obersten Gerichtshofes und der obersten Staatsanwaltschaft. Die Argumente der Verteidigung, sowohl von Frau Zhu Yumei, als auch von ihrem Anwalt, wurden ignoriert.

Frau Zhu akzeptierte das Urteil nicht und legte beim mittleren Gericht Nr. 1 in Shanghai Berufung ein. Der Richter dieses Gerichts, Chen Guangfeng, ging zur Haftanstalt, um persönlich mit Frau Zhu zu sprechen. Doch danach hatte Richter Chen die ursprüngliche Entscheidung aufrechterhalten mit der Ausrede, dass „der Verteidiger Wang zu lange gebraucht hätte und das Gericht nicht ewig hätte warten können.“

In so einem wichtigen Fall, indem die Unschuld einer Bürgerin festgestellt werden sollte, hörten die Gerichtsbeamten auf keinerlei Argumente vonseiten der Verteidigung. Auch fanden sie es nicht notwendig, irgendeine Erklärung über die eingereichte Berufung abzugeben. Sie stellten auch keine offizielle schriftliche Ankündigung aus, bevor das Urteil bekanntgegeben wurde. All dies weist daraufhin, dass die Richter der Kommunistischen Partei Chinas keine Achtung vor einem Menschenleben haben.

Frau Zhu wird seit einem Jahr und vier Monaten in der Haftanstalt Changning in Shanghai festgehalten, wo sie jederzeit misshandelt werden könnte. Im Hochsommer wurde ihr bei über 40 Grad Celsius fast 20 Tage lang nicht erlaubt zu duschen.

Bis zum heutigen Tag hat ihre Familie kein schriftliches Urteil erhalten. Der Verteidiger Wang verklagte Richter Chen Guangfeng von der Staatsanwaltschaft in Shanghai und enthüllte somit seine rechtswidrigen Handlungen.

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