Rechtsanwalt fragt: „Wird dieser Fall nach Gesetzeslage oder nach Politik entschieden?“

(Minghui.org) „Justizbeamte müssen das Gesetz aufrechterhalten und vor allen Dingen die Wahrheit sagen. Wenn nicht einmal der Wunsch besteht, die Wahrheit ans Licht zu bringen, fehlt der Respekt vor dem menschlichen Leben.“ Das war der Kommentar des Rechtsanwaltes der Falun Gong-Praktizierenden Frau Zhang Xialoi während ihrer Verhandlung am 13. März 2013.

Ihr Anwalt bezog sich darauf, dass während der Verhandlung kein Zeuge anwesend war. Bei allen Zeugenaussagen, Belegmaterialien und materiellen Beweismitteln handelte es sich nur um Kopien und nicht um die Originale. Zusätzlich wurde der Staatsanwalt zwischen der vorherigen und dieser Verhandlung ohne entsprechende Formalitäten ausgetauscht.

Frau Zhang bezeichnete sich ebenfalls als unschuldig: „Es ist lächerlich, mich der Zerrüttung der Staatsgewalt und der Unterminierung des Gesetzesvollzugs zu beschuldigen, nur weil ich Falun Gong praktiziere. Ich bin unschuldig.“

Wie der Rechtsanwalt darlegte, bestand die Anklage aus schwammigen Einzelheiten, logischen Fehlschlüssen und subjektiver Beurteilung. Er zitierte eine solche Aussage, nach der die als „Beweis“ vorgebrachten DVDs Inhalte enthielten, welche die „Kommunistische Partei Chinas (KPCh) verlästerten und den Austausch der Parteiführer verlangten.“

„Es gibt kein Gesetz, das so etwas verbietet, ist das also eine politisch motivierte Anschuldigung? Wird dieser Fall nach Gesetzeslage oder nach Politik entschieden?“ argumentierte der Rechtsanwalt während der Verhandlung im Bezirksgericht Ganjingzi in Dalian, Provinz Liaoning.

Der Staatsanwalt unterbrach den Rechtsanwalt mehrere Male und verlangte eine sieben-jährige Gefängnisstrafe, noch bevor die Anhörung vorbei war.

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