„So läuft es nun mal in unserem Land.“ Vorsitzender Richter hält an ungerechtem Urteil fest

(Minghui.org) Frau Yang Ruiqin, eine Rentnerin aus dem Bezirk Hulan in der Stadt Harbin praktiziert Falun Gong und ist bereits 69 Jahre alt. Im April 2014 wurde sie ohne Rechtsgrundlage verhaftet und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Zurzeit appelliert sie an eine höhere Gerichtsinstanz. Bereits im Jahr 2000 war sie schon drei Mal verhaftet worden. In den Jahren 2001 und 2002 wurde sie im Arbeitslager brutal gefoltert.

Staatsanwalt akzeptiert die Verteidigung, aber Frau Yang wird dennoch verurteilt

Frau Yang wurde am 18. November 2013 verhaftet, als sie über die Fakten von Falun Gong aufklärte und DVDs mit der Aufführung von Shen Yun an die Schüler einer nahegelegenen Grundschule verteilte. Sie wurde in das Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Harbin gebracht. Die Beamten der Staatssicherheit Chen Zhaolin und Ma Dan und die Polizisten Du Zhu und Gao Yan der Polizeistation Guangming waren für die Deportation verantwortlich.

Am 8. April 2014 wurde Frau Yang vom Bezirksgericht Hulan verurteilt. Die Anklage lautete "Verwendung einer Kult-Organisation, um den Gesetzesvollzug zu untergraben". [§ 300 des chinesischen STGB]

Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig, unter Berufung darauf, dass die Verteilung von Shen Yun DVDs kein Verbrechen sei. Er forderte deshalb die sofortige Freilassung seiner Mandantin.

Herr Qi You, der 72-jährige Ehemann von Frau Yang, verteidigte ebenfalls seine Frau. Er beschrieb, wie sie von Falun Gong profitiert hatte und wie fürsorglich sie sich um seine Mutter bis zu deren Ableben mit 96 Jahren gekümmert hatte. Er sprach davon, wie glücklich die Familie sei, seit seine Frau Falun Gong praktiziert.

Der Staatsanwalt hatte gegen die Verteidigung keine Einwände, aber das Gericht verurteilte sie trotzdem zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe.

Als Herr Qi dagegen protestierte, erwiderte der Vorsitzende Richter: „So läuft es nun mal in unserem Land."

Ab 2000: Eingesperrt und brutal gefoltert

Frau Yang war früher schon häufig von Beamten der Polizeibehörde des Bezirks Hulan belästigt worden. Weil sie sich standhaft weigerte, eine Garantieerklärung zum Verzicht auf Falun Gong zu unterzeichnen, war sie im Jahr 2000 drei Mal inhaftiert worden.

Am 18. Januar 2001 wurde Frau Yang wieder verhaftet und für ein Jahr in das Zwangsarbeitslager Wanjia der Stadt Harbin deportiert. Da sie es schon damals ablehnte sich "umwandeln" zu lassen, wurde sie brutal gefoltert und musste zur Notbehandlung zweimal ins Krankenhaus gebracht werden.

Am 20. Juni 2002 war Frau Yang freigelassen worden. Als sie ihren ehemaligen Kollegen über die Fakten von Falun Gong berichtete, wurde sie gemeldet und wieder verhaftet.

Sie wurde für drei Jahre Zwangsarbeit in das Therapie Zentrum für Drogensüchtige in Heilongjiang deportiert. Um sie "umzuerziehen" und ihre Unterschrift unter die Garantieerklärung zu erzwingen, wurde sie gefoltert. Dabei brachen ihr die Wärter einen Finger. Dieser ist nun dauerhaft deformiert.

Durch das Praktizieren von Falun Gong war sie gesund geworden

Frau Yang war früher bei einem Pharmaunternehmen angestellt und ist jetzt in Rente. Früher war sie sehr krank gewesen. Sie musste sie sich einer Magenverkleinerung unterziehen und litt unter Leber-und Herzerkrankungen. Sie hatte eine Vielzahl von medizinischen Behandlungen ausprobiert, aber keine hatte ihr Besserung gebracht. Aber als sie 1998 begann Falun Gong zu praktizieren, verschwanden ihre Leiden vollständig.

An der Verfolgung von Frau Yang beteiligt:

Jiang Jimin (姜继民), stellvertretender Leiter der Polizeibehörde des Bezirks Hulan: mobil +86-13903665588; Chen Zhaolin (陈兆林), Hauptmann der Staatssicherheit des Bezirks Hulan: Tel.: +86-13945126069, Privat: +86-57325999 Du Zhu (杜 智), Chef der Guangming Polizeiwache: mobil +86 15045055577, Büro +86-451-57321123