Anwalt fordert die Freilassung seiner Mandantin - Verfahren wird immer wieder vertagt

(Minghui.org) Am 3. September 2014 verhandelte das Bezirksgericht Xinshi in der Stadt Baoding, Provinz Hebei, zum dritten Mal den Fall der Falun Gong-Praktizierenden Kong Hongyun im Gefängnis von Baoding. Aufgrund mangelnder Beweise und Fehlen von Zeugen wurde der Fall zur Polizeibehörde zurück gereicht. Frau Kongs Anwalt begründete ihre bedingungslose Freilassung mit der neuen Strafprozessordnung.

Sie war zuvor am 12. Februar und am 11. Juni 2014 vor Gericht gestellt worden. Beide Verfahren waren aufgrund von unzureichenden Beweisen vertagt worden. Die Bezirks-Staatsanwaltschaft der Neustadt beantragte eine Vertagung und reichte den Fall an die Polizeibehörde zurück.

Beim dritten Verfahren am 3. September lieferte die Staatsanwaltschaft Xinshi keine neuen Ergebnisse, sondern wiederholte nur die Beweise aus den früheren Verfahren. Kongs Anwalt focht die Erfindungen der Polizei an. Weil kein Zeuge anwesend war, gab ein Ermittlungsbeamter von der Polizeibehörde vor, einer zu sein. Doch Frau Kongs Anwalt stellte rasch klar, dass er keiner war, deshalb durfte er nicht aussagen.

Frau Kongs Anwalt sagte: „Laut Artikel 268 der neuen Strafprozessordnung müssen Untersuchungen bei jedem zurückgezogenen Fall vor Wiederaufnahme innerhalb eines Monats abgeschlossen sein. Die Wiederaufnahme ist auf zwei Mal beschränkt. Wenn die Staatsanwaltschaft die Beweislage für unzureichend hält oder meint, dass sie den Bedingungen für eine Strafverfolgung nicht entspricht, kann der Fall eingestellt werden.“

Der Anwalt wies darauf hin, dass Frau Kong freigelassen werden sollte, weil die Staatsanwaltschaft den Fall bereits zwei Mal wegen weiterer Beweise an die Polizeibehörde zurückgegeben habe. Das habe jedoch kein Weiterkommen bei der Beweisführung gebracht. Außerdem sei kein Zeuge anwesend, um auszusagen.

Frau Kongs Anwalt erinnerte den Richter auch daran: „Artikel 399 des Strafrechts besagt, dass jeder Richter, der versucht, einen wissentlich Unschuldigen zu bestrafen oder einen wissentlich Schuldigen zu beschützen oder gegen einen Unschuldigen falsch entscheidet, mit fünf Jahren Haft oder Gewahrsam rechnen muss. Wenn der Verstoß schwerwiegender ist, kann mit einer noch höheren Strafe wie zehn Jahren Haft gerechnet werden. Ein Urteil gegen die Freilassung von Frau Kong stellt unter den gegebenen Umständen dieses Falles eine Straftat dar.“

Niemand bestritt die Argumente des Anwalts, doch der Richter gab den Fall erneut an die Polizei zurück.

Zusammenfassung der Verfolgung von Frau Kong

Frau Kong Hongyun, 43 Jahre alt, im Gesundheitswesen tätig, kommt aus der Stadt Baoding. Sie begann 2006 Falun Gong zu praktizieren. Seit die Kommunistische Partei Chinas 1999 begonnen hatte, Falun Gong zu verfolgen, wurde Frau Kong wiederholt verhaftet, eingesperrt und zu Gefängnis verurteilt. Sie wurde sowohl körperlich als auch geistig gefoltert.

Aufgrund der Drohungen und Belästigungen durch das örtliche Büro 610 entließ ihr Arbeitgeber sie. Um ihre Familie und sich selbst zu unterstützen, führte sie ein bescheidenes Leben, indem sie auf der Straße Pfannkuchen und Frühstück verkaufte.

Am 4. Januar 2014 wurde Frau Kong angezeigt und verhaftet, weil sie Shen Yun DVDs verteilt hatte. Nachdem sie ins Gefängnis gebracht worden war, trat sie aus Protest in einen Hungerstreik. Sie wurde geschlagen, mit Handschellen gefesselt, zwangsernährt und ihr wurden Drogen verabreicht, die das Zentralnervensystem zerstörten. Dadurch wurde sie geistig verwirrt.

Als Frau Kong am 12. Februar 2014 vor das Bezirksgericht Xinshi gestellt wurde, sagte ihr Anwalt, dass all die Mitschriften des polizeilichen Verhörs erfunden worden seien.

Das Verfahren wurde aufgrund unzureichender Beweise vertagt. Am 11. Juni 2014 beantragte die Staatsanwaltschaft Xinshi die Vertagung des Verfahrens und der Fall wurde an die Polizeibehörde zur Erbringung von mehr Beweisen zurückgereicht.

An dem Verfahren beteiligte Personen und Behörden:

Liu Jianping (刘建平), Chef des Büros 610 im Bezirk Xinshi
Ling Yingkui (凌英魁), Hauptmann der Polizeibehörde des Bezirks Xinshi: +86-312-3110119, +86-13932281666 (Mobil)
Lu Wusuo(卢五锁), Hauptmann der Staatssicherheitsabteilung: +86-13333122522(Mobil)
Zhao Bingshan (赵炳山), Oberster Staatsanwalt des Bezirks Xinshi: +86-312-3131699, +86-13803121866(Mobil)
Gao Yuzhu (高玉柱), Abteilungsleiter der Strafverfolgungsabteilung: +86-13931228622(Mobil)
Wang Lan (weiblich, 王岚), Staatsanwältin
Wang Kejian (王克俭), Oberster Richter des Bezirksgerichts Xinshi: +86-312-3321088, +86-312-3013660, +13700322466(Mobil), +86-312-5024188(Privat)
Zhao Jie (赵杰), Vorsitzender Richter
Li Qiang (李强), Vorsitzender Richter
Jia Can (贾粲), Justizangestellter

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