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Verspätete Todesmeldung: Lehrerin nach acht Jahren Haft verstorben

13. Januar 2015 |   Von einem Minghui-Korrespondenten aus der Provinz Heilongjiang in China

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Lou Weiming verstarb im Dezember 2012 im Alter von 58 Jahren. Zwei Jahre zuvor war sie nach acht Leidensjahren im Frauengefängnis in Heilongjiang zur medizinischen Versorgung auf Bewährung freigelassen worden. Sie war früher als Lehrerin an der Hochschule Nr. 18 in der Stadt Shuangyashan tätig gewesen.

Frau Lou wird schon 2001 in Peking festgenommen

Frau Lou ging am 13. Juli 2001 nach Peking und appellierte dort für das Recht, Falun Gong zu praktizieren. Polizisten überwältigten sie und nahmen sie in Haft. Nach 23 Tagen ließ man sie frei, nachdem die Gefängniswärter 4.000 Yuan (ca. 547,- €) von ihrer Familie erpresst hatten.

Im April 2002 wurde Frau Lou wieder festgenommen. Sie wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt und ins Frauengefängnis Heilongjiang gebracht. Im Gefängnis wurde sie gefoltert und misshandelt, infolgedessen sie zweimal eine Gehirnblutung erlitt.

Folter und Misshandlungen sind Auslöser für mehrere Schlaganfälle

Das erste Mal erlitt sie zwischen Ende 2004 und Anfang 2005 einen Schlaganfall. Damals war es die Taktik des Gefängnisses, die Falun Gong-Praktizierenden in einer spannungsgeladenen Atmosphäre unter starken Druck zu setzen und sie brutal zu foltern. Infolgedessen erlitt Frau Lou eine Hirnblutung und konnte nicht mehr für sich selbst sorgen. Sie konnte sich kaum davon erholen.

Anfang 2007 setzten Gefängnisbeamte sogenannte „Hochdruck-Angriffe" ein, womit sie Falun Gong-Praktizierende zur Aufgabe der Praktik zwingen wollten. Sie transferierten Frau Lou vom „Bereich der Patientenüberwachung“ zum „Zweiten Überwachten Bereich“, um sie weiterhin zu verfolgen.

Anfang September 2010 wurde Frau Lou von einem Gefangenen namens Ma Huimin misshandelt und gedemütigt, was zu einem zweiten Schlaganfall führte. Am Nachmittag des 9. Oktober 2010 brachte man sie mit dem Krankenwagen in die Notaufnahme eines Krankenhauses außerhalb des Gefängnisses.

Frau Lous Familie forderte, sie zur medizinischen Versorgung auf Bewährung freizulassen. Die Gefängnisbehörden stimmten zu unter der Bedingung, dass die Familie ihr Recht aufgibt, die Kompetenz des Gefängnisses zu untersuchen und zu beurteilen. Um ihr weiteres Leid zu ersparen, fügte sich ihre Familie dieser unverschämten Forderung.

Im Oktober 2010 kam Frau Lou zur medizinischen Versorgung auf Bewährung frei. Ihre Familie lieferte sie ins Krankenhaus ein. Später erlitt sie zwei weitere Schlaganfälle, von denen sie sich nicht mehr erholen konnte.

Sie verstarb im Dezember 2012.

Bitte lesen Sie auch diesen Bericht zu dem Fall von Frau Lou Weiming:

Lou Weiming erneut im Harbin Frauengefängnis verfolgthttp://de.minghui.org/html/articles/2010/11/10/62245.html