Wenn die KPCh-Richter die Argumente der Verteidigung nicht widerlegen können, greifen sie zu Verzögerungstaktiken

(Minghui.org) Vier Falun Gong-Praktizierende aus Weinan in Shaanxi wurden am 17. April 2013 vor das Kreisgericht Pucheng gestellt, weil sie Informatinsmaterialien verteilt hatten, in denen die Verfolgung von Falun Gong aufgedeckt wird.

Die vorgebrachten „Beweise“ waren Gegenstände, die aus den Wohnungen der Praktizierenden beschlagnahmt worden waren. Es handelte sich unter anderem um Falun Gong-Bücher, ein E-Book-Reader, MP3-Player und sogar um Zettel, auf die von den Enkelkindern der Praktizierenden zum Üben von Kalligraphie „Falun Dafa ist gut“ geschrieben worden war.

Als der Verteidiger darauf hinwies, dass es keine rechtliche Grundlage für die Verfolgung von Falun Gong gäbe und seinen Klienten das verfassungsmäßige Recht auf den Besitz der oben erwähnten Gegenstände zustände, gingen dem vorsitzenden Richter Zhang Hanlu und dem Staatsanwalt Chang Shiping die Worte aus.

Richter Zhang sagte: „Das übersteigt unseren Kompetenzbereich. Wir müssen unsere Entscheidung im Kollegen-Gremium besprechen.“ Dann vertagte er die Verhandlung.

Sechs Monate später wurde die 73 Jahre alte Frau Yang Lianying zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die anderen drei Praktizierenden hatten ihre Heimatstadt schon verlassen, bevor die Urteile verkündet wurden und mussten sich um der Verfolgung zu entgehen eine Bleibe weg von zu Hause suchen.

Der obige Fall ist kein Einzelfall. Weil sich immer mehr Rechtsanwälte dafür einsetzen, für Falun Gong-Praktizierende auf „nicht schuldig“ zu plädieren, mühen sich Richter und Staatsanwälte oft ab, um ihre Anklagen zu rechtfertigen.

Anstatt jedoch die Praktizierenden freizusprechen, suchen sie nach verschiedenen Ausflüchten, um die bereits zuvor von den Behörden festgelegte Urteilsverkündung zu verzögern, besonders, wenn diese vom Büro 610 kommen, einer Einrichtung, die ausserhalb des geltenden Rechts und über dem gesamten Rechtssystem steht. (http://de.minghui.org/html/articles/2014/3/23/78120.html)

Die „Besprechung im Kollegen-Gremium“ ist eine der häufig angewandten Taktiken, um Urteilssprüche zu verzögern.

Anders als das Rechtssystem in den USA oder in Großbritannien, wo sich die Gruppe der Geschworenen aus Bürgern zusammensetzt, besteht das Kollegen-Gremium in China oft aus drei bis sieben Richtern, die alle dem gleichen Zweck dienen.

Das Kollegen-Gremium gibt jedoch keine Begründung für seine Urteile wie es vom chinesischen Gesetz gefordert wäre. Wie der oben genannte Fall werden die fälschlich angeklagten Praktizierenden einfach Wochen oder Monate nach ihren Verhandlungen über ihre Verurteilung informiert, ohne dass es weitere Erklärungen dazu gibt.

In der Verhandlung der drei Falun Gong-Praktizierenden Zhang Peixun, Bao Yongsheng und LI Congfu am 1. Juni 2009 vor dem Gericht Jinshantun entdeckten die Anwälte dieser Praktizierenden, dass keines der Dokumente zu dem Fall, die ihnen gegeben worden waren, ein Original war. Auf den Dokumenten gab es auch keine Unterschriften von ihren Klienten und den Vernehmungsbeamten.

Ein Protokoll unterstellte sogar, dass die gleiche Person zur gleichen Zeit an zwei unterschiedlichen Orten verhört worden sei. Als der Staatsanwalt Shen Xiangfu dazu befragt wurde, hatte er darauf keine Antwort.

Nachdem er der Forderung der Anwälte auf Freilassung ihrer Klienten zugestimmt hatte, vertagte der Richter die Verhandlung.

Als jedoch die Angehörigen der Praktizierenden nach der Verhandlung kamen, um sie abzuholen, ließ der Richter sie nicht gehen.

„Wir müssen das Urteil erst im Kollegen-Gremium besprechen“, sagte er.

Zwei Wochen später wurde diesen drei Praktizierenden ein harter Urteilsspruch von acht, neun und elf Jahren ausgehändigt.

In einem anderen Fall von illegaler Verurteilung wurde eine einst glückliche Familie wegen ein paar Flyern auseinandergerissen.

Die 16 Jahre alte Sun Xinjuan legte ein paar Falun Gong-Flyer in ihrer Mittelschule aus, weil sie hoffte, dass dadurch das Bewusstsein ihrer Klassenkameraden und Lehrer in Bezug auf die Verfolgung geschärft werden könne. Sie wurde jedoch vom Schulleiter bei der Polizei angezeigt. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und nahm dann ihre Eltern fest, die auch Falun Gong-Praktizierende waren.

Die Tochter wurde nach einer einmonatigen Haft in der Gehirnwäsche-Einrichtung Linyi freigelassen, doch gegen die Eltern gab es auf Anklage der Polizei eine Gerichtsverhandlung. Gegen sie wurde im Sommer 2009 vor dem Gericht Tancheng verhandelt.

Wieder nannte der Richter als Ausrede die „Besprechung im Kollegen-Gremium“, um die Familienangehörigen wegzuschicken und die Verhandlung zu vertagen. Schließlich wurde die Mutter, Frau Zhang Binglan, zu acht Jahren Gefängnis verurteilt und ihr Ehemann Sun Deijan zu drei Jahren auf fünf Jahre Bewährung.