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Die Störungen beim Einreichen der Strafanzeige gegen Jiang Zemin beseitigen

11. Oktober 2015 |   Von einem Falun Gong-Praktizierenden in China

(Minghui.org) Am 14. Juli 2015 hielt die Changjiang Straßenpolizei in der Stadt Tongling in China drei ältere weibliche Falun Gong-Praktizierende über zwölf Stunden lang fest. Was ihr „Verbrechen“ war? Sie hatten Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den Ex-Chef der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) eingereicht.

Am darauffolgenden Tag belästigten Polizeibeamte weitere ortsansässige Praktizierende aus demselben Grund. „Wer hat diese Anzeigenkampagne gegen Jiang eingeleitet?”, fragte einer der Polizisten. „Nennen Sie uns die Namen derjenigen, die ähnliche Anzeigen erstattet haben, und auch den Inhalt der Anzeigen.”

Ein wegen der Anzeige inhaftierter Praktizierender sagte zu den Beamten: „Artikel 41 der chinesischen Verfassung sieht vor, dass es keiner Organisation oder Privatperson erlaubt ist, einen Anzeigeerstatter anzugreifen, einzuschüchtern oder Vergeltung zu üben. Da das aber der Fall ist: Brechen Sie nicht das Gesetz, wenn Sie mich belästigen und meine verfassungsmäßigen Rechte verletzen?”

„Wir haben keine Wahl”, antwortete einer der Beamten. „Die Bezirkspolizei hat uns das befohlen. Wenn Sie uns nicht glauben, können wir Ihnen den Durchsuchungsbefehl zeigen.“

Der Praktizierende sagte: „In Ordnung, geben Sie mir den Durchsuchungsbefehl und ich werde selbst zur Bezirkspolizei gehen.“ Der Beamte gab ihn ihm nicht und bot auch nicht an, eine Kopie für ihn zu machen. „Ich werde erst gehen, wenn Sie mir den Durchsuchungsbefehl gegeben haben“, so der Praktizierende. Er blieb auf der Wache und ging erst nach Hause, als all die Polizeibeamten auch gegangen waren.

Ein Polizist forderte eine Praktizierende auf der Polizeiwache auf, einen bestimmten Raum zu betreten. Als sie aufschaute, sah sie, dass es sich um einen Verhörraum handelte. „Ich bin keine Kriminelle, ich werde nicht hineingehen”, rief sie aus.

Der Polizist sagte daraufhin: „Bitte verstehen Sie, dass ich keine Wahl habe. Ich muss Sie bitten, in diesen Raum zu gehen.“

„Sind Sie Mitglied der KPCh?”, fragte die Praktizierende ihn. „Nein.” Er war jedoch Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes, und die Praktizierende half dem Mann, aus dieser Organisation auszutreten.

Ein anderer Beamter fragte einen Praktizierenden, woher er die Vorlage für die Strafanzeige habe. Der Praktizierende antwortete: „Der Inhalt der Anzeige ist kein Geheimnis. Gehen Sie in der Stadt irgendeine Hauptstraße entlang und Sie werden sie überall angeklebt zu sehen bekommen.

Außerdem sind das Postamt, die Volksstaatsanwaltschaft sowie das Oberste Volksgericht alle staatlich gelenkt. Wenn ich also eine Anzeige erstatte, mache ich dann nicht von meinem Recht Gebrauch, wie es die Verfassung mir zusichert?” Der Beamte erwiderte nichts.

Als ein Beamter Falun Gong vor einem älteren Praktizierenden verleumdete, ermahnte der Praktizierende ihn: „Junger Mann, lassen Sie sich von Jiangs Lügen nicht in die Irre führen. Ich praktiziere jetzt seit vielen Jahren Falun Gong und der Gründer der Praktik, Meister Li Hongzhi, hat mich oder andere Praktizierende nie um einen Cent gebeten. Schauen Sie sich um und fragen Sie sich: Haben Sie je einen Meister gesehen, der so gut ist wie Meister Li?“

Ein Polizist fragte einen Praktizierenden: „Sie sind vom Staat nie für das Praktizieren von Falun Gong verfolgt worden. Weshalb reichen Sie dennoch eine Anzeige gegen Jiang ein?“ − „Wenn Ihr Lehrer oder Verwandter verfolgt wird, können Sie dann sagen, dass das nichts mit Ihnen zu tun hat?“, war die Antwort des Praktizierenden.