Mehr als 130 Einwohner von Jiamusi bedroht, weil sie Strafanzeigen gegen Jiang Zemin erstattet haben

(Minghui.org) Die Polizei in der Stadt Jiamusi, Provinz Heilongjiang, hat in jüngster Zeit ihre Bemühungen verstärkt, die örtlichen Anwohner daran zu hindern, Strafanzeige gegen den ehemaligen chinesischen Diktator Jiang Zemin zu erstatten, der die gewaltsame Unterdrückung von Falun Gong initiiert hat.

Seit Juli 2015 erhielten 128 Falun Gong-Praktizierende und ihre Familienmitglieder entweder Drohanrufe oder unerwartete Hausbesuche von der örtlichen Polizei, die sie fragten ob und warum sie gegen Jiang Strafanzeigen eingereicht hatten.

Unter den 128 Befragten wurden 31 in ihren Wohnungen festgenommen. Sieben andere Praktizierende wurden an anderen Orten in Gewahrsam genommen: Vier wurden in Poststellen ergriffen, als sie versuchten ihre Anzeigen zu verschicken. Einer wurde auf der Arbeit festgenommen und zwei weitere wurden festgenommen, als sie anderen über ihre Strafanzeige erzählten. Dies macht insgesamt 135 Praktizierende, die von der Polizei misshandelt wurden, weil sie ihre Rechte ausübten.

Eine Zusammenfassung der jüngsten Polizeischikanen und Festnahmen

Alle der 135 belästigten oder verhafteten Personen haben ihre Strafanzeigen an das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft mit ihrem richtigen Namen verschickt. Einige der Anzeigen wurden zur Bearbeitung akzeptiert, während andere in verschiedenen Postbearbeitungszentren einbehalten wurden.

Das Staatssicherheitsministerium der Provinz Heilongjiang hat einen Aktionsplan entwickelt, um die wachsende Anzahl der Strafanzeigen gegen Jiang zu stoppen. Der Plan beinhaltet Informationen, wie man die Identität und den Aufenthaltsort der Anzeigeerstatter ermitteln kann, sowie vorgeschriebene Haftbedingungen.

Nach Aussagen von Polizeibeamten, die an den Verhaftungen beteiligt waren, haben sie von dem Öffentlichen Ministerium in Heilongjiang eine schwarze Liste von Praktizierenden erhalten und wurden aufgefordert jeden Praktizierenden, der gegen Jiang Anzeige eingereicht hatte, zu verhaften.

Auflistung von festgenommenen und schikanierten Praktizierenden

Herr Li Wenyi, Einwohner im Bezirk Tangyuan in der Stadt Jiamusi, wurde von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks festgenommen, als er am 1. Juli im Postamt seine Beschwerde verschicken wollte. Er wurde in ein Untersuchungsgefängnis gebracht und für 10 Tage eingesperrt.Herr Wang Lixin erhielt am 15. Juli einen Anruf von Frau Zhang (Vorsitzende des Bezirkskomitees Hongguang). Sie wollte wissen, ob er eine Strafanzeige gegen Jiang geschrieben habe.

Herr Wang Xuechun wurde am 28. Juli zu Hause von vier Polizeibeamten festgenommen. Sie brachten ihn zur Polizeistation Jiadong und verhörten ihn vier Stunden lang. Sie bezichtigten ihn der „Störung der sozialen Ordnung“ und fesselten ihn mit Handschellen an ein Bett. Daraufhin bekam er hohen Blutdruck und wurde am darauf folgenden Morgen freigelassen. Am nächsten Tag kam ein Polizist zu seiner Wohnung und verlangte von seiner Familie 117 Yuan für „ärztliche Untersuchungsgebühren.“

Am 29. Juli gingen Sun Wenyi, der stellvertretende Direktor der Polizeistation Anqing, und ungefähr fünf Polizisten zu den Wohnungen der Praktizierenden Hao Jiqin und Tian Jingxue. Sie waren beide nicht zu Hause, doch die Beamten machten ein Foto von dem Ehemann von Frau Hao.

Polizeibeamte der Polizeiwache Qiaonan brachen am 30. Juli in die Wohnung von Frau Nie Fang ein. Sie verhafteten zuerst ihren Mann, bevor sie erkannten, dass sie die falsche Person hatten. Danach kehrten sie zurück und verhafteten Frau Nie und ließen ihren Mann frei.

Als ihr Sohn, Zhang Yongming, nach Hause zurückkehrte und erfuhr, dass seine Mutter festgenommen worden war, ging er zur Polizeiwache, um ihre Freilassung zu fordern. Der Polizist wollte wissen, ob er und seine Mutter eine Strafanzeige gegen Jiang eingereicht hätten. Als sie bejahten, wurden sie sofort in Haft genommen, weil sie „die soziale Ordnung störten.“

In dieser Nacht wurde Herr Zhang in die Strafanstalt Jiamusi gebracht und 10 Tage eingesperrt. Bei Frau Nie wurde hoher Blutdruck festgestellt und sie konnte in den frühen Morgenstunden des 31. Juli nach Hause zurückkehren.

Am 30. Juli gegen 21:00 Uhr gingen der Beamte Xu (Leiter der Polizeistation Xinli) und ein weiterer Polizist zur Wohnung von Frau Cheng Li. Sie sagten ihr, dass ihre Strafanzeige von Behörden in Jiamusi einbehalten worden sei. Xu sagte ihr, dass sie den Befehl hätten, alle Strafanzeigen gegen Jiang zu untersuchen.

Herr Jiang Qingfeng, Mitarbeiter der Eisenbahnpolizei, wurde am 31. Juli festgenommen. Er wurde später freigelassen, doch sein Arbeitgeber drohte ihm mit Entlassung. Seine Familienangehörigen werden momentan unter Druck gesetzt, Herrn Jiang zu zwingen, seinen Glauben an Falun Gong aufzugeben.

Hintergrund

Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 16 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Weitaus mehr wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen den ehemaligen Diktator an.