Beweise werden konstruiert, um Falun Gong-Praktizierende „Anstiftung zu einer Selbstverbrennung“ zu bezichtigen

(Minghui.org) Vor kurzem beschloss das Mittlere Volksgericht, die Verurteilung der Falun Gong-Praktizierenden Frau Shang zu drei Jahren Haft aufrechtzuerhalten – obwohl Frau Shang Einspruch gegen das Urteil eingelegt hatte. Sie war letztes Jahr fälschlicherweise beschuldigt worden, Studenten auf dem Platz des Himmlischen Friedens dazu angestiftet zu haben, sich selbst zu verbrennen.

Vor anderthalb Jahren wurde Frau Shang den Behörden gemeldet, weil sie traditionelle chinesische Kultur bewarb und die Menschen ermutigte, aus der Kommunistische Partei Chinas (KPCh) und den ihr angegliederten Organisationen auszutreten. Am 30. März 2014 wurde sie von Beamten des Polizeiamtes Beiguang verhaftet; sie beschlagnahmten aus ihrer Tasche fünf Shen Yun DVDs.

Zuerst sperrte man sie für zehn Tage in Untersuchungshaft und am 9. April in Kriminalhaft. Erst einige Monate später, am 24. Juni 2014, genehmigte die örtliche Staatsanwaltschaft ihre Verhaftung.

Zuerst wird die Verhandlung aus Mangel an Beweisen verzögert

Weitere Monate vergingen, bis das Bezirksgericht Beiguang Frau Shang schließlich am 22. September 2014 vor Gericht stellte, ohne ihre Familie darüber zu informieren.

Bei der Verhandlung erfanden das Büro 610 des Landkreises Anyang, der Staatsanwalt des Bezirks Beiguang und die Polizei Beweise und behaupteten, Frau Shang habe zwei Studenten angestiftet, sich auf dem Platt des Himmlischen Friedens anzuzünden. Doch die Bewiese waren nicht glaubwürdig, weshalb die Verhandlung nicht weitergeführt wurde.

Dann wird Frau Shang im Geheimen verurteilt

Am 22. April dieses Jahres stellte man Frau Shang im Geheimen vor Gericht. Das Bezirksgericht Beiguang verurteilte sie zu drei Jahren Gefängnishaft.

Daraufhin legte Frau Shang Berufung beim Mittleren Volksgericht der Stadt Anyang Berufung ein und engagierte einen Rechtsanwalt.

Ihr Anwalt verlangte eine öffentliche Verhandlung sowie die Aussage der beiden Studenten. Er protestierte gegen die Verurteilung, weil die Staatsanwaltschaft unzulässige Beweise für diese Anschuldigung vorgebracht hatte. Die „studentischen Zeugen“ der Staatsanwaltschaft waren nicht einmal vor Gericht aufgetaucht. Vermutlich existieren diese Personen nicht einmal. Der Richter verweigerte dies und behauptete, es sei unmöglich, dass die Studenten aussagen. Außerdem kündigte er an, er würde die Angeklagte zu Gefängnishaft verurteilen, weil sie sich nicht dazu bekenne, ein Verbrechen begangen zu haben.

„Meine Klientin ist unschuldig. Wie könnte sie ein Verbrechen gestehen?“, entgegnete daraufhin ihr Anwalt. Nach diesen Worten entschied der Richter, das ursprüngliche Urteil ohne eine weitere Verhandlung aufrechtzuerhalten.

Aktuell befindet sich Frau Shang in der Haftanstalt der Stadt Anyang.

Frau Shang im Besucherzimmer der Haftanstalt der Stadt Anyang

Auch schon früher von der Polizei schikaniert

Bereits im Jahr 2001 war Frau Shang schon einmal zu drei Jahren Haft im Frauenzwangsarbeitslager Shilibahe verurteilt worden. Damals hatte sie in Peking für das Recht appelliert, Falun Gong zu praktizieren. Daraufhin ließ sich ihr Mann von ihr scheiden. Ihre Anwohner-Registrierung wurde vom Büro 610 des Landkreises Anyang aufgehoben, sodass sie konnte keinen neuen Anwohner-Ausweis bekommen konnte.

Damit ihr Fall bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Beiguang angenommen wurde, brauchte die Polizei Frau Shangs neue Registrierung. Deshalb versprach die zuständige Polizistin Li, die für ihren Fall verantwortlich war, Frau Shangs Sohn, seine Mutter freizulassen, wenn er ihr eine örtliche Adresse besorgte. Ihr Sohn gab ihr seine Adresse, woraufhin die Polizisten seine Wohnung durchsuchten, ohne etwas Verdächtiges zu finden.