Das „Schwarze Gefängnis" in Heilongjiang wieder geöffnet: der 117. Falun Gong-Praktizierende inhaftiert

(Minghui.org) Die „Rechtserziehungsanstalt“ des Landgewinnungsbüros der Provinz Heilongjiang hat Ende Oktober 2015 erneut ihre Toren geöffnet, nachdem sie über anderthalb Jahre geschlossen gewesen ist. Bekannt als „Schwarzes Gefängnis“ wurde sie 2000 eingerichtet. Dort folterte man die Bewohner von Heilongjiang, die sich weigerten, Falun Gong aufzugeben. Und man unterzog sie dort einer Gehirnwäsche.

Als die internationale Gemeinschaft von der Inhaftierung von elf Unterstützern einer Gruppe von Praktizierenden in dieser Einrichtung erfuhr, verurteilte die Öffentlichkeit das Vorgehen der chinesischen Behörden. Darauf schloss man diese Einrichtung im März 2014.

Doch vor Kurzem hat man sie wieder eröffnet. Der erste Inhaftierte dort ist der Falun Gong-Praktizierende Wu Cunli. Er ist der 117. Inhaftierte seit der Eröffnung des „Schwarzen Gefängnisses“ im Jahr 2000.

Die Verhaftung

Herr Wu ist Angestellter der Landwirtschaft Jiangchuan, einer Nebenstelle des Landgewinnungsbüros Heilongjiang. Er wurde am 22. Oktober 2015 in der örtlichen Polizeiwache verhaftet, als er auf Aufforderung der Polizei dort hinging, um über sein Praktizieren von Falun Gong zu sprechen. Vor seiner Festnahme war er wiederholt von den Beamten belästigt worden, die ihn dazu zwingen wollten, eine Garantieerklärung zu schreiben, dass er Falun Gong aufgeben würde.

Seine Familie fand später heraus, dass er noch am selben Tag in das „Schwarze Gefängnis“ von Heilongjiang gebracht wurde. Ihre Forderung, ihn zu sehen, wurde abgelehnt. Sie sind sehr besorgt um ihn, da viele Praktizierende, die früher dort eingesperrt waren, gefoltert wurden.

Die Angehörigen werden weggeschickt

Von links im Uhrzeigersinn: Ein Foto von Herrn Wu; Verwandte, die außerhalb des Schwarzen Gefängnisses stehen; Verwandte, die durch das Tor nach Herrn Wu rufen

Am Morgen des 29. Oktober 2015 kamen Herrn Wus Frau, sein Sohn, seine jüngere Schwester und seine Schwägerin mit einer anderen Praktizierenden namens Jiang Xinbo zum Gefängnis. Frau Jiang war früher einmal in dieser Einrichtung eingesperrt gewesen. Sie war eine der letzten drei Praktizierenden, die entlassen wurden, als die Anstalt 2014 geschlossen wurde.

Ein Mitarbeiter kam heraus und fragte nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu Herrn Wu. Obwohl sie unmittelbare Familienangehörige waren und ihn laut den Gefängnisregeln besuchen dürften, ließen die Mitarbeiter sie nicht hinein. Außerdem befahlen sie den Angehörigen, die Kleidung wegzuwerfen, die sie für Herrn Wu mitgebracht hatten.

Anschließend kamen zwei Beamte von der Polizeiwache, die sich hinter dem Gefängnis befindet, und überprüften die Ausweise der Angehörigen. Ihnen folgte der stellvertretende Leiter der Polizeiwache. Mit anwesend war der stellvertretende Leiter der Gehirnwäsche-Einrichtung.

Herrn Wus Angehörige erklärten dem stellvertretenden Leiter, warum sie gekommen waren, doch auch er verweigerte einen Besuch. Er meinte, wenn Frau Jiang nicht mitgekommen wäre, hätte er einen Besuch gestattet. Dann beschuldigte er Frau Jiang, Teil einer ungesetzlichen Organisation zu sein, und drohte ihr mit einer Verhaftung.

Als die Angehörigen weiterhin darauf bestanden, Herrn Wu zu sehen, zeigte ihnen der stellvertretende Leiter ein Foto auf seinem Handy, das Herrn Wu beim Essen zeigte. Frau Jiang wollte das Foto genauer begutachten, doch das erlaubte der Leiter nicht. „Das geht Sie nichts an“, sagte er.

Herrn Wus Angehörige standen lange Zeit in der Kälte. Als ihr Wunsch, Herrn Wu zu besuchen, mehrmals abgelehnt wurde, gingen sie schließlich weg.

Hintergrund zum „Schwarzen Gefängnis" in Heilongjiang

Die Rechtserziehungsanstalt des Landgewinnungsbüros in der Provinz Heilongjiang wurde 2000 errichtet, ein Jahr nachdem das kommunistische Regime die Verfolgung von Falun Gong in Gang gesetzt hatte. Die Anstalt befand sich von 2000 bis 2009 in der Landwirtschaft Qixing und übersiedelte dann in die Landwirtschaft Qinglongshan.

Sie wurde Ende März 2014 geschlossen, nachdem am 21. März 2014 sieben Praktizierende und vier Anwälte gewaltsam in ihrem Hotel verhaftet worden waren. Am Tag zuvor waren sie in der Anstalt gewesen, um inhaftierte Praktizierende zu besuchen.

Der Vorfall wurde international publik gemacht, als drei der Praktizierenden sich nach der Festnahme in einem kritischen Zustand befanden, vier Anwälte gebrochene Knochen hatten und vier andere Praktizierende rechtswidrig verurteilt wurden.

Die Nachricht über den Vorfall verbreitete sich rasch und viele Anwälte und Bürger eilten daraufhin zur Anstalt, um  die Freilassung der Praktizierenden zu fordern. International wurde Vorgehens der Behörden und einen Aufruf, die Praktizierenden frei zu lassen.

Die Anstalt ist bekannt für die Folterungen in ihren  Mauern – wie Schlafentzug, das Gesicht mit einer offenen Flamme verbrennen, mit einem Metallschläger gegen die Rippen schlagen, Zwangsernährung und anderen Verbrechen.