Anwalt fordert Verantwortlichkeit bei Rechtsverstößen auf Seiten des Gerichtes

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Tian Xin stand am 6. März 2015 zum vierten Mal vor dem Bezirksgericht Ke. Ihr Anwalt konstatierte, dass die vorgelegten Beweise gegen Frau Tian erfunden worden seien und dass der Staatsanwalt für solch einen Rechtsverstoß zur Verantwortung gezogen werden sollte.

Frau Tian stand unter Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches – „Eine Kultorganisation benutzen, um den Strafvollzug zu untergraben“. Diese Anschuldigung wird routinemäßig vom kommunistischen Regime benutzt, um Praktizierende als Teil der landesweiten Kampagne der Verfolgung von Falun Gong willkürlich festzunehmen und einzusperren.

Frau Tians Anwalt listete auf, wie das Gericht das Rechtsverfahren verletzt hatte:

1. Beim ursprünglichen Verfahren am 31. Oktober 2014 wurde kein Urteil verkündet und der Fall geschlossen. Dennoch fuhr der Staatsanwalt fort, Beweise zu erdichten, und brachte falsche Anklagen gegen Frau Tian vor.

2. Die derzeitige Anklageschrift hat dieselbe Aktennummer und dasselbe Datum wie die ursprüngliche vom 31. Oktober 2014, doch der Inhalt unterscheidet sich. Der Anwalt fragte den Staatsanwalt, welche der beiden nun korrekt sei.

Die Verhandlung wurde zwei Mal vertagt

Der Anwalt wies darauf hin, dass die Fälschung von Beweisen eine ernsthafte Verletzung des Rechtsverfahrens und der Justiz selbst darstellt. Deshalb forderte er das Gericht auf, den Richter wegen Gesetzesverstoß abzusetzen. Der Vorsitzende Richter vertagte die Verhandlung auf 15:00 Uhr.

Um 16:00 Uhr ging die Anhörung weiter. Der Richter lehnte die Forderung des Anwalts ohne Erklärung ab.

Als Reaktion auf die „neuen Beweise“, die in der Verhandlung vom Staatsanwalt vorgelegt wurden, merkte der Anwalt an, dass sie völlig frei erfunden seien, nur um Frau Tian anzuklagen. Er führte aus, dass der Staatsanwalt für diese kriminelle Tat zur Verantwortung gezogen werden sollte.

In der Abschlusserklärung argumentierte der Anwalt, dass Frau Tian kein Gesetz verletzt habe und sofort freigelassen werden sollte. Als chinesische Bürgerin besitze sie die Freiheit, Falun Gong zu praktizieren, ein Recht, das durch die chinesische Verfassung geschützt ist.

Nach mehr als drei Stunden konnte der Staatsanwalt immer noch keine rechtliche Grundlage vorbringen, um die Gültigkeit des „Beweises“ zu belegen. Das Verfahren wurde vertagt.

Frühere Berichte:

Third Trial for the Same Illegal Arresthttp://en.minghui.org/html/articles/2015/3/5/149202.html

Sechsköpfige Familie insgesamt 41 Jahre in Haft –Tochter erneut vor Gericht (Tongliao, Innere Mongolei)
http://de.minghui.org/html/articles/2014/11/26/111816.html