Shanghai: Nach über 8 Jahren Haft jetzt erneut verurteilt - Praktizierende legt Berufung ein (Foto)

(Minghui.org) Am 14. Januar 2015 wurde die Falun Gong-Praktizierende Guan Longmei aus Shanghai zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr „Verbrechen“ bestand darin, im Juni 2014 einem Passanten eine DVD von Shen Yun anzubieten, einer Aufführung mit klassischem chinesischen Tanz und Musik.

Ihre Familie und ihr Anwalt durften das Gericht nicht betreten.

Frau Guan Longmei

Sie legte beim Zwischengericht Nr. 1 Shanghai Berufung ein.

Frühere Verfolgung

Zuvor war Frau Guan bereits für insgesamt achteinhalb Jahre eingesperrt gewesen, nur weil sie Falun Gong-Praktizierende war.

Begonnen hatte ihre Verfolgung im Jahre 2001, als man sie für zwei Jahre in ein Zwangsarbeitslager brachte. Im Januar 2007 verurteilte man sie dann erneut zu sechseinhalb Jahren Gefängnis.

Frau Guans letzte Verhaftung war am 9. Juni 2014. Damals sperrte man sie in die Haftanstalt Pudong. Bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei unrechtmäßig zahlreiche Exemplare Falun Gong-Bücher und mehr als 100 Shen Yun DVDs.

Kontaktinformationen der Verfolger:

Staatssicherheit, Polizeistation Pudong, Polizeiamt Shanghai:Dingxiang Straße 655, 200135 Shanghai, Volksrepublik ChinaHuang Hao: +86-021-50614567 (Büro)Yang Huayu: +86-13386280650 (Mobil)