Falun Gong-Praktizierende sieht nach nur zwei Monaten Haft im Gefängnis Liaoming zehn Jahre älter aus

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Feng Xiumei kommt aus dem Landkreis Dawa in der Provinz Liaoning. Letztes Jahr wurde sie verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Panjin gesperrt. Am 13. Januar 2015 brachte man sie in die Abteilung Nr. 3 des Frauengefängnisses der Provinz Liaoning.

Vor kurzem besuchten ihre Familienangehörigen sie. Dabei sahen sie, dass ihr Haar grau geworden war. Sie schien in nur zwei Monaten um zehn Jahre gealtert zu sein. Ihre einzige Kleidung waren kurze Hosen und ein Unterhemd. Sie erzählte, dass die Wärter ihr die Kleidung weggenommen hatten, obwohl es in den letzten zwei Monaten im Nordosten sehr kalt gewesen war. Außerdem hatte man ihr verboten, im Gefängnisladen Kleidung zu kaufen, weil es keinen Ort zum Aufhängen gab.

Vor einiger Zeit wurde bei Frau Feng ein Herzanfall und Bluthochdruck diagnostiziert. Deshalb und aufgrund ihrer aktuellen Situation bat ihre Familie um eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung. Doch der Gruppenführer sagte, ihre Probleme wären altersbedingt und erschienen nicht lebensbedrohlich. So wurde die Haftaussetzung abgelehnt.

Mehrfache Haft für das Praktizieren von Falun Gong

Frau Fengs Nachbar Herr Liu Zhanjun aus der Gemeinde Tianzhuangtai im Landkreis Dawa meldete sie am 21. August 2013 der Polizei. Li Binzhu, der stellvertretende Chef der örtlichen Polizeistation und Fu Zhengguo von der Staatssicherheit Dawa brachen in Frau Fengs Wohnung ein und verhafteten sie. Dann durchsuchten sie ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Computer, Handys, ungefähr 10.000 Yuan (ca 1.500 EUR) Bargeld, ihr Sparbuch, ihre Gehaltskarte, ihren Ausweis und weitere persönliche Besitztümer.

Frau Feng wurde drei Mal vor das Gericht Dawa gestellt, weil sie Falun Gong praktiziert. Sie wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Zweimal legte sie beim mittleren Gericht Panjin Berufung ein, zum ersten Mal am 13. November 2014. Bei beiden Verhandlungen war Wen Yang der vorsitzende Richter. Als man sie für die erste Berufung brachte, war sie mit Fußfesseln und Handschellen gefesselt. Sie plädierte auf unschuldig.

Richter Wen Yang fragte Frau Fengs Anwalt, Jiang Tianyong, ob er die eingesetzten „Richter oder Geschworenen anfechten wolle.“ Jiang verlangte den Ausschluss zweier Geschworener aufgrund ihrer Zugehörigkeiten und Voreingenommenheit. Als Reaktion darauf ließ Richter Wen den Anwalt aus dem Gerichtssaal bringen.

Richter Wen forderte von Frau Fengs Tochter, am 24. November 2014 zum Gericht zu kommen und das Urteil abzuholen.

Jiang sagte der Tochter, dass Richter Wen von ihrer Mutter wollte, dass sie die Berufung zurückzieht. Weil Frau Feng sich weigerte, hielt der Richter das ursprüngliche Urteil von dreieinhalb Jahren Haft im Gefängnis aufrecht.