„Warum ist man schuldig, wenn man ein guter Mensch ist?“

Ältere Frau aus Guangan, Provinz Sichuan, muss mit fünf Jahren Gefängnis rechnen

(Minghui.org) Die über 70-jährige Frau Deng Deyu stand am 10. Februar 2015 vor Gericht, weil sie Informationen über Falun Gong verbreitet hatte. Ihr Anwalt bekam nicht die nötige Zeit, um ihre Unschuld zu beweisen. Er forderte ihre sofortige Freilassung.

Der Eingang zum Gericht der Stadt Huaying wurde bewacht, nur ihre Familienangehörigen durften eintreten, aber sie musten ihre Ausweise vorzeigen. Ihre Mobiltelefone wurden zurückbehalten und man untersuchte sie mit speziellen Instrumenten.

Der Richter fragte die Besucher der Verhandlung: „Haben Sie ein Mobiltelefon dabei? Audio- und Videoaufzeichnungen sind nicht erlaubt.“

Frau Deng fragte das Gericht: „Warum ist man schuldig, wenn man ein guter Mensch ist?“ Weil sie sich vor der Verhandlung geweigert hatte, die Verhörunterlagen zu unterzeichnen, wollte die Staatsanwältin ihr Strafmaß auf sieben Jahre erhöhen.

Ihr Anwalt widersprach: „Das Urteil ist zu hart, meine Klientin ist nicht schuldig.“ Danach änderte der Staatsanwalt das Urteil von drei auf fünf Jahre, was vom Anwalt erneut angefochten wurde. Schließlich verkündete der Richter, dass das Urteil an einem anderen Tag gefällt würde. Die Staatsanwältin, in den 30ern, kam von der Staatsanwaltschaft in der Stadt Huaying.

Die Staatsanwälte legten während der Verhandlung sieben geschriebene Zeugenaussagen vor; jede von ihnen wies ein Foto von Frau Deng auf. Beamte der öffentlichen Sicherheit sammelten die Aussagen, und sie benutzten die Informationen, die Frau Deng verteilt hatte, als „Beweis“.

Die Verhandlung begann später als geplant. Da das Vorlesen der Verfahrensregeln und der Beweise mehr Zeit in Anspruch nahm, forderte der Vorsitzende Richter vom Anwalt, dass er seine Rede kürzen solle und gab ihm nicht genügend Zeit für seine Verteidigung.