Jiang Zemin ist verantwortlich für die weitverbreitete Folter an Falun Gong-Gläubigen

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I. Einführung

Jiang Zemin ist verantwortlich für die „Douzheng“-Kampagne gegen Falun Gong-Gläubige in China. Diese Kampagne setzt sich aus Folter (einschließlich des weitverbreiteten Organraubs), Völkermord, weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, entwürdigenden und unmenschlichen Behandlungen sowie unrechtmäßigen Verhaftungen und Inhaftierungen zusammen. Diese Verbrechen wurden entsprechend seinen Anweisungen, seiner Strategie, Planung, Überwachung und Leitung als Teil seiner Entscheidung, China von Falun Gong zu säubern, durchgeführt. Dieser Bericht befasst sich mit Jiangs Rolle bei der Folterkampagne gegen Falun Gong. Ein weiterer Bericht wird dann seine Rolle bei der Verübung des Völkermords und den anderen hier erwähnten ungeheuerlichen Verstößen beleuchten.

II. Folter: Ein Musterfall

Die meist gemeinhin akzeptierte Definition von Folter findet man in der UN-Antifolterkonvention. Im Artikel 1 der Folterkonvention wird Folter beschrieben als:

„Jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen bzw. Leiden zugefügt werden, mit der Absicht von ihr oder einem Dritten eine Aussage bzw. ein Geständnis zu erlangen, sie für eine tatsächlich bzw. mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, sie oder einen Dritten einzuschüchtern bzw. zu nötigen oder aus einem anderen auf Diskriminierung beruhenden Grund, wenn der Person dabei Schmerzen oder Leiden durch einen Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem bzw. stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.“ [1] http://www.antifolterkonvention.de/definition-der-folter-3153/

Die Folter von Falun Gong-Gläubigen in China bleibt weitverbreitet und systematisch. Die Human Rights Law Foundation (HRLF) erhält weiterhin tagtäglich von Falun Gong-Gläubigen Berichte über Misshandlungen, einschließlich Fotos und Berichten aus erster Hand. Folter wird in erster Linie angewendet, um die Person zur Änderung der religiösen Haltung, Geständnissen sowie Informationen über den Verbleib und die Aktivitäten anderer Personen zu erpressen. Praktisch alle Falun Gong-Gläubigen, die verhaftet bzw. inhaftiert worden sind, wurden gefoltert.

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die weitverbreitete Anwendung von Folter an Falun Gong-Gläubigen stellt eine direkte Verletzung zahlreicher Artikel sowohl des chinesischen als auch des internationalen Rechts dar. Dazu gehört Artikel 43 des Strafprozessrechts, der das Sammeln von Beweisen oder das Erpressen eines Geständnisses durch Folter oder Drohung, Verlockung oder Täuschung verbietet; und der Artikel 247 des Strafrechts sowie die UN-Antifolterkonvention, die 1988 von der Volksrepublik China ratifiziert wurde. [2] Obwohl die Anwendung von Folter an Falun Gong-Praktizierenden eine Verletzung des chinesischen Rechts darstellt, ist sie Bestandteil der Vorgehensweise der KPCh-Sicherheitskräfte gegenüber Gruppen, die als parteiideologische Feinde betrachtet werden. Dieser Zustand zeigt sich über die Propaganda, die von Jiang Zemin angeheizt wurde und die die „Douzheng“-Kampagne gegen Falun Gong fordert. Außerdem zeigt er sich bei der Anwendung verschiedener Arten ideologischer Rechtfertigung und anerkennender Rhetorik, um stillschweigend oder ausdrücklich die Anwendung von Folter an allen Gläubigen anzuregen. Alle Ebenen der KPCh-Hierarchie beteiligten sich an solchen Aufforderungen zur Folter entsprechend den Befehlen, Plänen, Strategien und Anweisungen Jiang Zemins.[3] Da in China die Partei über allen gesetzlichen Auflagen steht, hemmen Antifoltervorschriften nicht wirksam die Sicherheitskräfte bei der Handhabung von Falun Gong (oder anderer Gefangener aus Gewissensgründen).

2. Bedingungen in China

2.1 Weitverbreitete Folter von Falun Gong in China

Seit 1999 wurden über 70.000 Einzelberichte über Folter und Misshandlung von in Haft befindlichen Falun Gong-Gläubigen aus Quellen innerhalb Chinas weitergegeben. Seit 2009 hat die HRLF Hunderte von vormals inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden befragt. So gut wie alle Befragten berichteten, dass sie in der Haft gefoltert worden waren. Diese Ergebnisse stimmen mit den Unterlagen von chinesischen Anwälten, die mit der HRLF zusammenarbeiten, überein. Sie berichten, dass bei den Dutzenden von Falun Gong-Praktizierenden, die sie vertreten haben, alle der Folter unterzogen worden waren. Direkte Berichte aus Quellen in China an die Minghui-Website nannten 1.680 Falun Gong-Gläubige, die 2010 gefoltert worden waren und gingen davon aus, dass schätzungsweise zwischen 7.000 und 8.000 Falun Gong-Praktizierende von 2009 bis 2013 gefoltert wurden. Wenn man die Schwierigkeiten bei der Berichterstattung solcher Fälle in der zensierten Umgebung Chinas betrachtet, sind die tatsächlichen Zahlen zweifellos höher und erreichen mindestens einige Millionen.

Diese Ergebnisse stimmen mit den Berichten anderer Menschenrechtsbeobachter und denen des UN-Sonderberichterstatters für Folter überein, der im Jahr 2005 berichtete, dass 66 Prozent der Folterbeschwerden während seiner Amtsdauer von Falun Gong-Praktizierenden eingereicht worden seien. [4] Im März 2006 bestätigte der UN-Sonderberichterstatter Dr. Manfred Novak erneut Ergebnisse, dass die Folter weitverbreitet geblieben sei. [5] Der Sonderberichterstatter Sir Nigel Rodley berichtete, dass „Praktizierende wegen ihrer Mitgliedschaft bei Falun Gong der öffentlichen Erniedrigung ausgesetzt werden … von vielen heißt es, dass sie Folter oder Misshandlung erlitten.“ [6]

Das Auswärtige Amt der Vereinigten Staaten beschrieb auf ähnliche Weise die weitverbreitete Anwendung von Folter, die dazu dient, Falun Gong-Gläubige dazu zu bringen, ihre religiösen Überzeugungen aufzugeben. Dem Menschenrechtsbericht des Landes zufolge [7] wendet die Regierung weiterhin [Folter] an, …. um Praktizierende zu zwingen, Falun Gong aufzugeben.“

Mehrere Gerichte der Vereinigten Staaten haben aufgezeigt, dass Folter eine weitverbreitete gängige Maßnahme an Falun Gong-Gläubigen ist. Beispielsweise hat das Berufungsgericht – [United States Court of Appeals for the Seventh Circuit, im Folgenden „Seventh Circuit“ genannt] – deutlich gemacht, dass die Mitgliedschaft bei Falun Gong Grundlage für Angst vor zukünftiger Verfolgung ist, falls man nach China abgeschoben wird. Besonders hat Seventh Circuit festgestellt, dass „die [US]-Regierung bestätigt, dass China Anhänger von Falun Gong verfolgt … [und, dass] die Entschlossenheit der chinesischen Regierung, es mit Stumpf und Stiel auszurotten, rätselhaft aber unbestreitbar ist.“ Siehe Iao v. Gonzales, C.A. 7, 2005 (No. 04-1700).

Die US-Gerichte machten sogar hochrangige chinesische Beamte ausfindig, die für weitverbreitete Verfolgungskampagnen verantwortlich waren, bei denen Falun Gong-Praktizierenden ihr Recht entzogen wurde, in China frei von Folter zu sein. In Doe v. Liu Qi, 349 F.Supp.2d 1258, 1334 (N.D. Cal. 2004) kam das Gericht zu dem Schluss, dass „es scheint, dass die Volksrepublik China die angeblichen Menschenrechtsverletzungen, die von den Beschuldigten verursacht oder erlaubt wurden, heimlich genehmigt, jedoch öffentlich abgestritten hat, … die Beschuldigten Liu und Xia sind jeweils verantwortlich für die Verletzung der Menschenrechte von [Klägern], frei von Folter zu sein … für grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung … [und] willkürliche Inhaftierung.“ In ähnlicher Weise bestätigte Seventh Circuit in Wei Ye et al. v. Jiang Zemin et al., 383 F.3d 620 (7th Cir. 2004) die weitverbreiteten Anschuldigungen von Klägern in Bezug auf Folter und Misshandlung durch Jiang Zemin. Obwohl das Gericht schlussendlich auf der Grundlage der Immunität eines Staatsoberhaupts den Fall abwies, stellte es mehrere Tatsachen fest, die die Anschuldigungen der Kläger untermauern: „Am 10. Juni 1999 gründete Präsident Jiang als Teil des Parteiapparates das Falun Gong-Kontrollbüro. Dieses Büro ist nach dem Datum seiner Gründung auch als Büro 610 bekannt. Im Juli 1999 erließ Präsident Jiang das Verbot von Falun Gong. Auf diesen Erlass folgten Massenverhaftungen … Folter, „Umerziehung“ und Tötung der Mitglieder.“ Id. at 622.

Am 15. Juli 2008 stellte die israelische Rabbinerkonferenz ebenso fest, dass es „auf Grund der Anhäufung verschiedener Zeugenaussagen und indirekter Beweise … ungezählte Fälle der Tötung unschuldiger Falun Gong-Praktizierender durch Folter gab.” Anklagen, die von Gerichten in Spanien und Argentinien erhoben wurden, kamen zu ähnlichen Folgerungen. [8]

2.2 Schwere der Folter

Die gängigen Foltermethoden sind heftig und bestehen unter anderem aus Prügel, Elektroschocks mit Elektrostöcken, Kopf-über-Aufhängen in belastenden Positionen, Brechen von Gliedmaßen, gewaltsamer Zwangsernährung, Schlafentzug über lange Zeiträume hinweg, Injektionen mit psychotropen Stoffen, medizinischen Experimenten, Organraub, Zwangssterilisation, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch sowie Erniedrigung. Ehemalige Häftlinge von Arbeitslagern, die keine Falun Gong-Praktizierenden sind, haben bestätigt, dass in den Lagern die Falun Gong-Gläubigen speziell zu Folter und Missbrauch herausgegriffen werden. [9]

Die Schwere der Folter, die die Falun Gong-Praktizierenden und ihre Unterstützer sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene in ganz China erleiden, wurde von der US-Regierung in ihren Landesberichten zu Menschenrechtspraktiken und in ihrem Jahresbericht zu Internationaler Religionsfreiheit sowie in Berichten von unabhängigen Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International und Human Rights Watch bestätigt und ausführlich dokumentiert.

Beispielsweise beinhaltet der Jahresbericht für Internationale Religionsfreiheit 2001, der im Dezember 2001 vom Auswärtigen Amt der USA veröffentlicht wurde, zahlreiche spezielle Verweise auf größere Verletzungen und Übertretungen der Menschenrechte, die mit der Absicht begangen wurden, die Falun Gong-Praktizierenden zu beseitigen und Falun Gong in China völlig auszurotten. Der Bericht beschreibt die brutale Maßregelung von Falun Gong als zusammenhängend mit den Anstrengungen der Behörden, „religiöse Gruppen zu kontrollieren und zu regulieren, um die Zunahme von Gruppen oder Quellen für Instanzen, die außerhalb der Kontrolle der Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas stehen, zu verhindern.“ (S. 122). Im Jahr 2001 wurde erwähnt, dass „seit 1999 schätzungsweise 100 oder mehr Falun Gong-Gläubige in der Haft starben“ (S. 122); dass „Berichten zufolge viele ihrer Leichname Anzeichen von schwerer Prügel und/oder Folter aufwiesen“; dass „die Polizei oft maßlose Gewalt anwendete, wenn sie friedvoll protestierende Falun Gong-Praktizierende einsperrte, einschließlich einiger, die alt waren oder von kleinen Kindern begleitet wurden“; und dass „Folterungen (einschließlich Elektroschock und das Zusammenketten von Händen und Füßen mit Handschellen bzw. Fußketten verbunden mit gekreuzten Stahlketten)“ weithin gemeldet wurden (S. 131).

Die kontinuierliche Anwendung von schwerwiegender Folter bei denjenigen, die sich weigern, ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben, wurde in den darauffolgenden Berichten bestätigt. [10] Der Internationale Bericht über Religionsfreiheit 2006 des Auswärtigen Amtes der USA erklärt, dass „Falun Gong-Praktizierende weiterhin mit Festnahme, Inhaftierung und Gefängnisaufenthalt rechnen müssen und es glaubhafte Berichte von Todesfällen durch Folter und Misshandlung gegeben hat. Die Praktizierenden, die sich weigern, ihrem Glauben abzuschwören, werden … brutaler Behandlung in den Gefängnissen, in den Arbeitslagern zur Umerziehung und den außergerichtlichen ‚Rechtserziehungs-‘Anstalten ausgesetzt, während einige, die [ihrem Glauben] abschworen, aus der Haft zurückkehrten.“

Der international bekannte Anwalt Gao Zhisheng, der nun selbst inhaftiert ist, besuchte die Wohnungen von Dutzenden von Falun Gong-Praktizierenden in China. Alle diese Praktizierenden erzählten ihm, dass sie schwerwiegender Folter in Lagereinrichtungen zur Umerziehung, Gehirnwäsche-Einrichtungen und Arbeitslagern unterzogen worden waren, einzig und allein, weil sie sich weigerten, ihren Glauben an die Falun Gong-Religion aufzugeben. Gao Zhisheng erklärte, unter den bestätigten Berichten „waren die unmoralischen Handlungen, die meine Seele am meisten schockierten, die unzüchtige und beim Personal des „Büros 610“ und der Polizei sogar übliche Praxis, weibliche Genitalien zu misshandeln. Die Genitalien und die Brust fast jeder Frau und die Genitalien fast jeden Mannes wurden während der Verfolgung auf eine vulgäre Weise sexuell missbraucht. Fast jeder, der verfolgt wurde, egal ob Mann oder Frau, wurde vor jeder Folter zuerst nackt ausgezogen. Von Falun Gong … [und] von vielen heißt es, dass sie Folterung oder Misshandlung erlitten.“ [11]

2.3 Andere Arten der Folter

Organraub

Der Organraub an Falun Gong-Praktizierenden in China bleibt weitverbreitet und systematisch. Es fing damit an, dass Berichte von Missbrauch auftauchten, einschließlich Berichten aus erster Hand. [12] Organraub findet in erster Linie statt, um die Organtransplantationsindustrie in China zu versorgen. Berichte, die diese Praktik dokumentieren, wurden von David Matas und David Kilgour, Ethan Gutmann sowie Matt Robinson veröffentlicht. [13] Auch Damon Noto, der Sprecher für Ärzte gegen Organraub [DAFOH], hat entscheidend zu dieser Debatte beigetragen. [14]

Organraub findet auch als Teil einer umfassenderen Form von Folter statt, das den Falun Gong-Gläubigen zugefügt wird. Der Organraub kann nicht von den anderen Taten der Folter und Verfolgung getrennt werden. Er ist die „Endlösung“ von Jiang Zemins Douzheng-Kampagne der Folter und Verfolgung von Falun Gong.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Organraub entspricht der Definition von Folter der Antifolterkonvention. Die Durchführung von Organraub ist nicht nur eine direkte Verletzung der Antifolterkonvention, die von China 1988 ratifiziert wurde, sondern sie bricht auch das chinesische Recht. Artikel 234(a) des chinesischen Strafrechts bezeichnet sowohl den Verkauf von Organen als auch deren Entnahme ohne Einwilligung als kriminelle Handlungen.

Bedingungen vor Ort

Seit 2006 gibt es beständig Berichte, dass Falun Gong-Gefangene aus Gewissensgründen getötet wurden, um die Transplantationsindustrie Chinas mit Organen zu versorgen. Laut Berichten über Chinas Compliance im Jahr 2008 äußerte der UN-Anti-Folter-Ausschuss seine Besorgnis wegen der „erhaltenen Information, dass Falun Gong-Praktizierende ausgedehnt Folter und Misshandlung in Gefängnissen unterzogen und einige von ihnen für Organtransplantationen benutzt wurden.“ [15] Der Ausschuss empfahl eine sofortige, unabhängige Untersuchung dieser Anschuldigungen und geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen angeklagt werden.

Die chinesischen Behörden stellten aufgrund der Beteiligung hoher Ebenen bei diesem Missbrauch keine angemessenen Informationen bezüglich dieser Bedenken bereit, wie beispielsweise eine durchschaubare Aufstellung der Organquellen. Eine Reihe von Telefonanrufen, die mit mehreren hochrangigen Beamten gemacht wurden, untermauerte diese weitverbreitete Praktik bezüglich Falun Gong. Siehe http://www.theepochtimes.com/n2/china-news/phone-logs-reveal-top-chinese-officials-knowledge-of-organ-harvesting-230616-all.html.

Unlängst, im September 2014, bestätigte ein hochrangiger chinesischer Beamter nicht nur diese Praktik, sondern brachte auch Jiangs Verstrickung darin ins Spiel. In einem heimlich aufgenommenen Telefongespräch antwortete Bai Shuhong, der ehemalige Gesundheitsminister der Gesamtlogistikabteilung der Volksbefreiungsarmee: „Damals kam es vom Vorsitzenden Jiang, es gab eine Anweisung, eine Anweisung mit dieser Sache, der Organtransplantation, anzufangen.“ Siehe http://www.theepochtimes.com/n3/1182255-chinese-officer-jiang-zemin-ordered-organ-harvesting/.

3. Vergewaltigung und geschlechtsbezogene Misshandlung

Gruppenvergewaltigung, Vergewaltigung und andere Formen von geschlechtsbezogenen Misshandlungen werden in China angewendet, um Geständnisse von Frauen zu erpressen, die Falun Gong praktizieren. Laut Gao Zhizheng und mehreren anderen Experten ist die Methode, die Genitalien von Frauen anzugreifen, Routine. Fast alle Frauen, die gefoltert wurden, wurden zuvor nackt ausgezogen. Ältere Frauen wurden genauso vergewaltigt wie junge unverheiratete Frauen. Sogar ein neunjähriges Mädchen wurde vergewaltigt, um ein falsches Geständnis zu erpressen. Siehe: http://de.minghui.org/html/articles/2013/9/17/75301.html.

Diese Folterbeispiele fußen auf einer unvollständigen Dokumentation aus China. Die Zahl der Falun Gong-Gläubigen, die mit Folter verbundenen Verbrechen unterzogen werden, ist weitaus höher.

III. Jiang Zemin kann nach internationalem und chinesischem Recht nach einer Vielzahl von Haftungstheorien strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden

Wie in „Jiang Zemin und die Douzheng-Kampagne der Partei gegen Falun Gong“ (http://de.minghui.org/html/articles/2015/6/4/115299.html) erläutert, ist klar was geschieht, wenn eine Gruppe oder ein Individuum als Ziel für eine „Douzheng-Kampagne“ identifiziert wurde. Dann wird es erforderlich, die Grenzen des Gesetzes zu überschreiten und diese Person bzw. Gruppe zu verfolgen. Der Zweck liegt darin, die Person oder Gruppe zu zwingen, die Identifikation mit der Gruppe, zu der sie gehört und ihre Glaubenshaltungen aufzugeben und „ mit der Partei zusammenzuarbeiten“, um andere Mitglieder der anvisierten Gruppe anzugreifen und zwar unter Anwendung der gleichen Methoden. Um dieses Ziel zu erreichen, befahl Jiang Zemin, die Falun Gong-Gläubigen „zhuanhua“, d.h. „erzwungener ideologischer Bekehrung“ zu unterwerfen, zum Beispiel durch Folter. Personen, die sich nicht zwingen lassen wollen, ihren Glauben zu ändern, werden verstärkter Folter und in vielen Fällen dem Tod ausgesetzt.

Jiang Zemin befahl die „ideologische Bekehrung“ bereits im Juli 1999 in einer Reihe von offiziellen Dokumenten, die den Beginn der Verfolgung kennzeichnen. Dazu gehört eine Meldung vom Juli 1999, in der Jiang durch das Zentralkomitee der KPCh die zhuanhua bei KPCh-Mitgliedern, die Falun Gong praktizieren, befehlen ließ. [16] Am 6. August 1999 gab Jiang eine zweite Meldung über die Zentrale des KPCh heraus, die spezifische Vorschriften und Richtlinien vorsah, um eine wirkungsvolle Zwangsumerziehung von Parteimitgliedern, die Falun Gong praktizierten, möglich zu machen. [17] Am 24. August 1999 erweiterte Jiang seine Befehle auf alle Falun Gong-Gläubigen, unabhängig von ihrem Rang in der Partei, und betonte zum allerersten Mal die entscheidende Rolle von wirkungsvoller zhuanhua in der douzheng-Kampagne gegen Falun Gong. (Siehe „The Destruction of Mind and Body Through Brainwashing“ http://www.upholdjustice.org/node/60. )

Von daher und wie nachfolgend detailliert dargelegt wird, ist Jiang Zemin strafbar für die weitverbreitete Verfolgung von Falun Gong-Gläubigen, und zwar nach mehreren Haftungstheorien, die von internationalem und/oder chinesischem Recht anerkannt werden, wie (1) Weisung (2) Planung (3) Anwerbung und Veranlassung (4) Beihilfe (5) Gemeinsames kriminelles Unterfangen und (6) Befehlsverantwortung.

1. Weisung eines Verbrechens

Weisung ist nach dem Völkergewohnheitsrecht gängig; [18] siehe Krstic, Prozessurteil ¶ 601; Akayesu, Prozessurteil ¶ 483; Blaskic, Prozessurteil ¶ 281; Kordic und Cerkez, Prozessurteil ¶ 388. Eine Haftung des Beauftragenden ist dann gegeben, wenn jemand in einer Autoritätsposition diese Position nutzt, um einen anderen dazu zu bringen, ein Verbrechen zu begehen. Krstic, Prozessurteil ¶ 601. Nach Völkergewohnheitsrecht erfordert dies die Schaffung von drei Faktoren:

a). Beziehung von Vorgesetztem zu Untergebenen

Eine offizielle Vorgesetztenbeziehung ist nicht notwendig, doch muss feststehen, dass der Beschuldigte Weisungsbefugnis hatte. Kordic, Prozessurteil ¶ 388. Sowohl de jure als auch de facto können Vorgesetzte in militärischen sowie zivilen Hierarchien zur Verantwortung gezogen werden. Siehe Antonio Cassese, Internationales Strafrecht 230 (2008).

Als Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas war Jiang Zemin die führende Autoritätsperson innerhalb des siebenköpfigen Ständigen Komitees des Politbüros, das Kontrolle über das KPCh-Politbüro besitzt. Dieses wiederum hat Kontrolle über das KPCh-Zentralkomitee und das wiederum kontrolliert alle regionalen Unterkomitees der KPCh. Unter dem autoritären Einparteiensystem in China übten diese KPCh-Komitees hochrangige Kontrolle über parallele Regierungsorgane auf verschiedenen Ebenen aus, besonders innerhalb der Sicherheitshierarchie. Außerdem war Jiang Chinas Präsident und übte somit Kontrolle über die chinesischen Staatsorgane aus und besaß als Vorsitzender der Zentralen Militärkommission Kontrolle über das Militär. Als solcher besaß Jiang die Autorität, Folter und Verfolgung von Falun Gong anzuweisen.

b) Erteilung einer Weisung

Weisung wurde unter dem Völkergewohnheitsrecht so definiert, dass jemand eine Anweisung, einen Befehl oder eine Unterweisung erteilt und somit eine andere Person oder andere Personen durch Überzeugung, Überredung, Zwang oder Antreiben dazu bringt, ein Verbrechen zu begehen. [19] Es ist unerheblich, ob die Anweisung verbrieft in einem Dokument oder in Form einer Aussage erfolgte oder nicht. [20] Es ist auch nicht erforderlich, dass die Weisung schriftlich oder in irgendeiner anderen Form erteilt wurde. [21] Eine „Weisung“ kann eine Anordnung in engerem Sinn oder auch eine allgemeine Anweisung sein. [22] Eine Weisung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Als solches kann sie so formuliert sein, dass sie nicht klar zwingend ist, so lange aus dem Kontext heraus erkennbar ist, dass die Äußerung einen Befehl enthält. [23] Die Tatsache, dass eine Anweisung erteilt wurde, kann mit Indizienbeweisen belegt werden. [24]

Die Weisung zur Durchführung muss der Person nicht direkt gegeben worden sein. Ders. ¶ 282. Erteilt eine vorgesetzte Person, die Anweisung zu einem Verbrechen und wird diese von einem Befehlsempfänger an eine Reihe von Befehlsempfängern in der Hierarchie weitergereicht, können außerdem auch die Personen auf der mittleren Autoritätsebene zur Verantwortung gezogen werden. Siehe Kupreskic, Prozessurteil, ¶¶827, 862.

Der Vorgesetzte kann schon zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Weisung noch nicht ausgeführt wurde. Es genügt, dass er wollte, dass die Weisung ausgeführt wird und er wusste, dass sie rechtswidrig oder höchstwahrscheinlich rechtswidrig war. [25]

Auf Jiang Zemin angewandt ist klar, dass Jiang als federführende Amtsperson innerhalb der Partei über Befehlsketten rechtswidrige Anweisungen erteilte, um Falun Gong-Gläubige „ideologisch zu bekehren“ und sie zu foltern. Diese Befehlsketten reichten von den Führungsetagen der Partei auf Zentralebene bis zu den Parteibeamten auf niedrigen Ebenen auf Provinz-, Stadt und anderen Regionsebenen. Diese wiederum gaben seine Befehle an die Gehirnwäsche-Einrichtungen, an Einrichtungen der „Umerziehung durch Arbeit“ sowie andere Haftanstalten und Gefängnissen weiter. Dabei spielten das „Führungsteam zur Handhabung von Falun Gong-Angelegenheiten“ und das zugehörige Büro 610 die leitende Rolle. Jiang hatte diese Behörden auf nationaler und allen regionalen Ebenen eingerichtet, um die rechtswidrige, gewaltsame Unterdrückung und „ideologische Bekehrung“ von Falun Gong-Praktizierenden zu verwirklichen. Die Errichtung des „Führungsteams“ und des Büros 610 war über die oben genannte Befehlskette angewiesen worden. [26]

Weiter befahl Jiang Propaganda an alle parteigetreuen Parteimitglieder in China einschließlich der einflussreichen Regierungsmitglieder und Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft zu verbreiten. Er wollte auf diese Weise Angst und Hass gegenüber Falun Gong erzeugen und verdeutlichen, dass diese [Falun Gong praktizierenden] Mitglieder das letzte Glied in der Reihe der „Staatsfeinde“ seien, und dass man auch vor ungeheuerlichen Schmähungen und Misshandlungen einschließlich Folter nicht zurückschrecken werde. Die chinesischen Hauptmedien verbreiteten diese Nachricht, um sicherzustellen, dass Falun Gong als Feind der Partei (und bösartiger Kult) der Verfolgung und Folter unterzogen wird [27].

Jiangs Anweisung an die oberen, mittleren und unteren Parteietagen, die Befehle zu studieren, die er in Jiangs Anweisung an die oberen, mittleren und unteren Parteietagen, die Befehle zu studieren, die er in seinen Reden und besonders in der Rede vom Juni 1999 erteilte, wurde auch befolgt. Aktuelle Unterlagen, die sich auf den Webseiten der Partei finden lassen, verdeutlichen das Ausmaß: Parteikomitees in ganz China befassten sich in Konferenzen, Seminaren und Foren mit den Mitteilungen des Zentralkomitees der Partei und den Reden Jiangs, die „douzheng“ gegen Falun Gong forderten. Diese Komitees bekundeten ebenfalls ihre Unterstützung für die gewaltsame Unterdrückung und unternahmen maßgebliche Schritte, um die Anti-Falun-Gong-Kampagne voranzubringen. [28]

Diese Anordnungen drangen bis zu den chinesischen Sicherheitskräften vor, die wiederum Falun Gong-Gläubige in Gehirnwäsche-Einrichtungen, Haftanstalten, Lagern „zur Umerziehung durch Arbeit“ und Gefängnissen in ganz China folterten. [29]

c) Anforderungen an den Vorsatz

Fraglich ist, welche Anforderungen an den Vorsatz zu stellen sind. Zunächst kommt es auf den Vorsatz (lat. subjektiver Tatbestand) der Person an, die die Weisung erteilt hat, nicht auf den Vorsatz der Person, die sie ausführt. Kordic und Cerkez, Prozessurteil ¶ 388. Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter „direkt oder indirekt die Absicht hatte, das fragliche Verbrechen zu begehen“. Blaskic, Prozessurteil ¶278; Kordic und Cerkez, Prozessurteil ¶386; Stakic, Prozessurteil ¶445.

In einigen Fällen kann sogar eine gesetzliche Anordnung zur Haftung des Auftraggebers führen. In Blaskic befahl der Angeklagte Dörfer mit Artillerie zu befeuern, was zu einem Zivilisten-Massaker führte. Nachdem die Prozesskammer den Angeklagten zunächst der Fahrlässigkeit für schuldig befunden hatte, stellte die Berufungskammer fest, dass diese Richtschnur zu niedrig angesetzt war. „Jeder militärische Befehlshaber, der einen Befehl erteilt, könne nämlich strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, weil immer die Möglichkeit bestünde, dass Zuwiderhandlungen vorkommen.“ So forderte die Berufungskammer für den Vorsatz andere Voraussetzungen: „Das Bewusstsein der hohen Wahrscheinlichkeit eines Risikos und einem Wollenselement, nämlich die Inkaufnahme, dass das Risiko eintreten kann.“ Blaskic, ¶42. Weiter führte die Berufungskammer aus, dass der Vorsatz im „Bewusstsein der hohen Wahrscheinlichkeit zu sehen ist, dass ein Verbrechen in Ausübung dieser Anweisung begangen wird…. Befehle, die mit einem solchen Bewusstsein ergehen, müssten so betrachtet werden, dass jenes Verbrechen akzeptiert werde.“ (Ders.) Weil der Angeklagte auch Befehle erteilt hatte, die kriminelles Verhalten verboten und sogar angeordnet hatte, dass die Soldaten mit kriminellen Neigungen identifiziert werden müssen, stellte die Berufungskammer fest, dass ihm „die hohe Wahrscheinlichkeit“, dass Verbrechen begangen werden würden, nicht bewusst war. Ders. ¶¶ 346–48, 443, 465, 480. [30]

Es ist klar, dass Jiang Zemin die erzwungene „ideologische Bekehrung“ (zhuanhua) von Falun Gong direkt beabsichtigte. Seine direkten Weisungen, die gewaltsame „douzheng“-Kampagne von Falun Gong auszuführen, machen dies deutlich, denn der letzte Schritt in einer solchen Kampagne ist die erzwungene Bekehrung der Zielgruppe, zum Beispiel mit Folter. [31] Seine Absicht kann weiter darin gesehen werden, dass er Falun Gong wiederholt als „Staatsfeind“ und „bösartigen Kult“ abstempelte, wodurch Falun Gong zum geeigneten Ziel gewaltsamer Unterdrückung und Folter [32] wurde. Jiangs Bemühungen sicherzugehen, dass seine Anordnungen zum „douzheng“ gegen Falun Gong ausgeführt werden und die damit verbundenen Lügen und Verleumdungen über die spirituelle Gruppe erreichten nicht nur die Parteigetreuen in China einschließlich der chinesischen Sicherheitsabteilung, sondern auch Führer ausländischer Staaten und China-Anhänger im Ausland. [33] Durch dieses Verhalten wird die Intensität seiner Absicht deutlich sichtbar: Er wollte, dass Folter stattfindet. Demgemäß war ihm nicht nur die „hohe Wahrscheinlichkeit eines Risikos“ bewusst, es war eine Gewissheit, dass Folter auftreten wird und er akzeptierte dieses Risiko. Siehe Blaskic, Berufungsurteil¶42.

2. Haftung für die Planung/Vorbereitung eines Verbrechens

Verantwortlichkeit für die Planung ist nach dem Völkergewohnheitsrecht anerkannt; siehe Krstic, Prozessurteil ¶ 601; Akayesu, Prozessurteil ¶ 480; Blaskic, Prozessurteil ¶ 279; Kordic und Cerkez, Prozessurteil ¶ 386. Nach den Grundsätzen der Planung kann ein Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er den Auftrag für ein Verbrechen entwirft und zwar sowohl für die Vorbereitungs- als auch für die Ausübungsphase. Nach Völkergewohnheitsrecht erfordert dies (a) das Vorhandensein eines Planes für ein Verbrechen und (b) die direkte oder indirekte Absicht, dieses Verbrechen zu begehen.

a) Vorhandensein eines Plans

Strafrechtliche Verantwortlichkeit entsteht, wenn „eine oder mehrere Personen in Erwägung ziehen, ein Verbrechen zu begehen und dabei sowohl Vorbereitungs- als auch Ausführungsphase planen.“ Krstic, Prozessurteil ¶ 601. Indizienbeweise genügen als Nachweis für die Existenz eines Planes. Blaskic, Prozessurteil ¶279. Im Gegensatz zu einem Gemeinschaftsverbrechen kann die Planung auch von einer einzelnen Person erfolgen und erfordert nicht die Zustimmung der Planer. [34]

In Jiang Zemins Briefen und Reden wird der Plan deutlich erkennbar, die Falun Gong-Praktizierenden der Folter zu unterziehen. Dies trifft im Besonderen auf die Rede vom 7. Juni 1999 zu, wo Jiang die Entfaltung von Falun Gong als „das maßgebliche Geschehnis seit dem politischen Aufruhr 1989“ bezeichnete und er die Einrichtung eines „Führungsteam zur Handhabung von Falun Gong-Angelegenheiten“ und des Büros 610 verkündete. Diese Rede beinhaltete alle typischen Merkmale eines Planes: Falun Gong sollte mittels Folter und anderer Verbrechen gewaltsam unterdrückt und ausgelöscht werden. Zu den ausdrücklichen Plänen Jiangs gehörte die Entscheidung, Falun Gong dem „douzheng“ zu unterziehen sowie Li Lanqing und Luo Gan zu Leitern des „Führungsteams zur Handhabung von Falun Gong-Angelegenheiten“ zu machen. Außerdem gehörte es zu seinen Plänen, die Medien und den Propaganda-Apparat in den Gesamtplan mit einzubeziehen, um die Unterstützung der Parteifunktionäre auf allen Ebenen sicherzustellen und die Übermittlung seiner Reden und Anweisungen an die Parteiführer, an das Komitee für Politik und Recht, an den Propaganda-Apparat der Partei, an den nationalen Volkskongress und an die Gerichte zu gewährleisten. [35]

Jiang Zemin ist aus den gleichen Gründen für die Planung der Folterung von Falun Gong-Praktizierenden verantwortlich, aus denen auch Kordic (und andere Führungspersonen) für die Anordnung und Planung von Verfolgung für schuldig befunden wurden. Wie Kordic hielt auch Jiang viele Reden. In den Reden bezeichnete er Falun Gong als eine ernsthafte Bedrohung und als Parteifeind und setzte sich selbst enthusiastisch für die Planung und Inszenierung von Folter und Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden ein. Jiangs Verantwortlichkeit ist sogar noch stärker ausgeprägt als bei Kordic, weil er die Kampagne selbst anregte und in Gang setzte und nicht nur daran teilnahm und Pläne von hochrangigeren Beamten vorantrieb. Siehe Kordic und Cerkez, Berufungsurteil.

b) Anforderungen an den Vorsatz

Es ist dieselbe Geisteshaltung erforderlich, wie bei der Haftung für die Weisung: Der Täter muss „direkt oder indirekt die Absicht gehabt haben, das fragliche Verbrechen zu begehen“. Blaskic, Prozessurteil¶ 278; Kordic und Cerkez, Prozessurteil¶ 386; Bagilishema, Prozessurteil ¶ 31; Brima und andere, Prozessurteil ¶ 766. Darüber hinaus ist die erforderliche Geisteshaltung auch gegeben, wenn der Täter seine Tat in „dem Bewusstsein, der erheblichen Wahrscheinlichkeit, dass bei Durchführung jenes Planes ein Verbrechen begangen wird“ plant. Kordic und Cerkez, Berufungsurteil ¶ 31.

Unbeantwortet bleibt noch die Frage, ob Planung an sich strafbar ist (das heißt ohne Bezug darauf, ob es tatsächlich zur Verübung des geplanten Verbrechens kommt) oder nur dann strafbar ist, wenn das Verbrechen tatsächlich begangen wurde. Diese Frage ist im Fall von Jiang Zemin unerheblich, da die von Jiang Zemin geplanten Verbrechen tatsächlich ausgeübt wurden. Einige Experten fügten als Voraussetzung hinzu, dass nur die Planung von schwerwiegenden groß angelegten internationalen Verbrechen (z.B. massive Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord) ein eigenständiges Verbrechen ausmachen können. [36] Dies trifft im Fall von Jiang Zemin zu, weil mindestens 10.000 Falun Gong-Praktizierende der Folter zum Opfer gefallen sind.

Weil für die Haftbarkeit in Bezug auf Planung genau der gleiche Vorsatz erforderlich ist wie für die Haftung für eine Weisung, sind bei Jiang Zemin die Voraussetzungen aus den gleichen Gründen wie im Abschnitt III 1. gegeben.

3. Gemeinsames Kriminelles Unterfangen

Stand der Rechtsordnung

Die Haftung für ein Gemeinsames Kriminelles Unterfangen (GKU) ist im Völkergewohnheitsrecht anerkannt. In Staatsanwalt versus Tadic, Berufungsurteil, ¶¶193-226 (15. Juli 1999), begutachtete der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (Haager Tribunal) Internationale Tribunale, die den zweiten Weltkrieg zum Thema hatten, [37] Verträge und Konventionen sowie die Gesetze der jeweiligen Staaten und kam zu der Schlussfolgerung, dass die Haftung für ein GKU eine etablierte Richtlinie des Völkergewohnheitsrechts darstelle, kodifiziert durch Art. 7 (1) der Statuten des Haager Tribunals. Der Anerkennung von Tadics Haftung für ein GKU folgten weitere Fälle des Haager Tribunals, [38] des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda und [39] des Sondergerichtshofes für Sierra Leone. Auch nationale Gerichte, die Urteile über internationale Verbrechen fällten, wie die Kammer für Kriegsverbrechen des Gerichtes von Bosnien-Herzegowina, das Osttimorer Sondergremium für Schwerverbrechen, das Sondertribunal für Libanon sowie die Sonderkammern der kambodschanischen Gerichtshöfe haben [40] Fälle der Haftung für ein GKU anerkannt. Diese Behörden bestätigten also, dass die Haftung für ein GKU fest im Völkergewohnheitsrecht verankert ist. Nachfolgend werden die erforderlichen Elemente eines GKU beschrieben.

A. Objektiver Tatbestand

Um den objektiven Tatbestand eines GKU zu erfüllen, müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein: (1) eine Vielzahl von Personen, (2) ein gemeinsames Ziel, das auf das Begehen eines Verbrechens hinausläuft bzw. dieses beinhaltet, und (3) die Teilnahme an der Ausführung des gemeinsamen Plans. Tadic, Berufungsurteil, ¶227.

Eine „Vielzahl von Personen“ bedeutet nicht, dass die fragliche Personengruppe die Struktur einer militärischen oder politischen Organisation oder die einer Verwaltungsorganisation aufweisen muss. Vasiljevic, Berufungsurteil, ¶100. Die verantwortlichen Gruppen sind oft sehr groß und werden weit gefasst, die Entscheidungsträger sind identifizierbar. Beispielsweise fand der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Krajisnik heraus, dass nicht nur die bekannten Mitglieder mitgewirkt hatten, sondern dass die „breite Masse der regional umgrenzten Unternehmung aus lokalen Politikern, Kommandeuren des Militärs und der Polizei, paramilitärischen Führern und anderen bestand.“ Krajisnik, Gerichtsurteil, ¶1079-88.

Um die Existenz eines gemeinsamen Ziels festzustellen, erklärte die Berufungskammer im Falle Tadic, dass „es kein Erfordernis dafür gibt, den Plan, Entwurf bzw. die Absicht bereits im Vorfeld zu arrangieren oder zu formulieren. Der gemeinsame Plan bzw. die gemeinsame Absicht kann aus der Situation heraus entstehen und darauf zurückzuführen sein, dass mehrere Personen im Einklang handeln, um ein GKU zu realisieren.“ Tadic, Berufungsurteil, ¶227; siehe auch Krajisnik, Gerichtsurteil, ¶¶883-84. Das gemeinsame kriminelle Ziel kann an sich kriminell sein oder die Begehung eines Verbrechens beabsichtigen. Beispiel: Das gemeinsame Ziel, ein Gebiet zu kontrollieren, mag an sich nicht kriminell sein, doch kann es auf eine kriminelle Weise umgesetzt werden, wenn die Ziele durch die Begehung von Verbrechen verwirklicht werden sollen, beispielsweise durch ethnische Säuberungen. Siehe Brima und andere, Berufungsurteil, ¶¶ 76-80.

Unter Bezugnahme auf diese beiden Elemente (Vielzahl von Personen und ein gemeinsames Ziel) hat das Haager Tribunal das Erfordernis der „gemeinsamen Handlung“ bestätigt: „Es ist das gemeinsame Ziel, das eine Vielzahl von Personen zu einer Gruppe oder zu einem Unternehmen zusammenführt, da der gemeinsame Nenner der verschiedenen Parteien gerade in dem gemeinsamen Ziel besteht. Es ist jedoch offensichtlich, dass ein gemeinsames Ziel nicht immer ausreichend ist, um eine Gruppe zu bedingen, da auch unterschiedliche und unabhängige Gruppen (zufällig) identische Ziele haben können. Es ist eher die Interaktion bzw. die Zusammenarbeit dieser Personen – ihre gemeinsame Handlung – zusammen mit ihrem gemeinsamen Ziel, das diese Personen zu einer Gruppe werden lässt.“ Krajisnik, Gerichtsurteil, ¶884 (Hervorhebung des Autors).

„Die Teilnahme muss keinesfalls in der Verübung eines speziellen Verbrechens bestehen … sie kann auch darin bestehen, dass bei der Umsetzung des gemeinsamen Plans oder Ziels in irgendeiner Form Hilfe geleistet wird.“ Tadic, Berufungsurteil, ¶227. Beispielsweise wurden öffentliche Erklärungen, die durch die Redefreiheit geschützt sind, als Beteiligung an der ethnischen Säuberung im bosnisch-serbischen Territorium betrachtet. Krajisnik, Berufungsurteil, ¶¶ 218, 695–96. Strafrechtliche Verantwortlichkeit entsteht nicht allein dadurch, dass ein Individuum Mitglied einer kriminellen Organisation bzw. Gruppe ist. Stakic, Gerichtsurteil, ¶433. Der Angeklagte muss an der Ausführung des kriminellen Planes selbst in irgendeiner Weise teilgenommen haben. Wie oben erwähnt, muss ein Angeklagter nicht körperlich mitwirken oder bei der Ausübung des Verbrechens selbst anwesend sein. Kvocka, Berufungsurteil, ¶¶97-99, 112; Krajisnik, Gerichtsurteil, ¶883; Krnojelac, Gerichtsurteil, ¶81. In seinen jüngsten Entscheidungen hat das Haager Tribunal deutlich gemacht, dass „es zumindest eine deutliche Beteiligung an dem Verbrechen geben muss, auch wenn der Beitrag nicht notwendig oder essential sein muss.“ Brdanin, Berufungsurteil, ¶430.

Wie nachfolgend erläutert wird, gründete Jiang Zemin ein Gemeinsames Kriminelles Unterfangen (GKU) und beteiligte sich selbst daran, um die gewalttätige und dauerhafte Unterdrückung von Falun Gong in China durch die Begehung von Verbrechen, wie beispielsweise Folter, zu verwirklichen.

Das Gemeinsame Kriminelle Unterfangen bestand ab Oktober 1999, wenn nicht schon früher, und besteht bis zum heutigen Tag. Die an diesem GKU beteiligten Personen sind unter anderem der Hauptplaner und Gründer Jiang Zemin und seine engen Verbündeten Luo Gan und Li Lanqing, die Jiang beim Entwurf, bei der Etablierung und bei der Implementierung der Unterdrückungskampagne unterstützten. Eine weitere Schlüsselrolle spielten die folgenden Mittäter: Zhou Yongkang, der während der Verfolgung von 2002 bis 2007 Minister für öffentliche Sicherheit war und heute wegen Korruption zu lebenslänglich Gefängnis verurteilt ist; Zhao Zhizhen, der bereits Anfang 1998 als oberster Propagandafunktionär für Jiangs Anti-Falun-Gong-Propagandakampagne arbeitete; Zeng Qinghong, der Leiter der Organisationsabteilung der KPCh war, als die Verfolgung begann, und Chen Zhili, die zu dieser Zeit als Bildungsministerin tätig war.

Die Zielsetzung des GKUs sah als finalen Schritt der Douzheng-Kampagne die Folter vor. Nochmal zu Erinnerung: Wird eine Gruppe wie Falun Gong als Ziel des douzheng klassifiziert, wird es notwendig, die Grenzen des Gesetzes zu überschreiten, um die Person bzw. Gruppe, wie in diesem Fall Falun Gong, zu verfolgen und mit Gewalt „umzuerziehen“, beispielsweise durch Folter.

Diese Zielsetzung kann insbesondere durch die Verwendung der gleichen Schmähungen nachgewiesen werden, die auch während der Kulturrevolution benutzt worden waren, wie beispielsweise douzheng, zhuanhua und jiepi. Jiang Zemin, Luo Gan, Zhou Yongkang, Zhao Zhizhen und andere Mittäter des GKUs verwendeten diese Begriffe, zunächst um den Beginn der Verfolgung und Folter an Falun Gong-Praktizierenden zu signalisieren und später, um die Verfolgung zu intensivieren. Zusätzlich wurde auf den Parteiwebseiten als eine wesentliche Komponente der Kampagne auf die gewaltsame „Umerziehung“, beispielsweise durch Folter, von Falun Gong-Gläubigen hingewiesen, um die gewaltsame Unterdrückung der spirituellen Gruppe dauerhaft zu gewährleisten. Parteiwebseiten verwendeten die gleichen Schmähungen (die während der Kulturrevolution Anwendung fanden), um die Beteiligung aller loyalen Parteimitglieder sicherzustellen. Die chinesische Staatsicherheit wurde beispielsweise innerhalb aller Hafteinrichtungen Chinas mit der Ausführung der Folter beauftragt. Ein konkretes Beispiel für die Schmähungen: Die Website der Chinesischen Anti-Kult-Vereinigung erklärte douzheng gegen Falun Gong zu ihrer Hauptaufgabe. Sie ist voll mit Artikeln, die Jiang Zemins Anweisungen umsetzen: Alle bekannten Falun Gong-Praktizierenden in ganz China zu verfolgen und „umzuerziehen“. [41]

Hinzu kommt die bereits erwähnte umfangreiche und ständig wachsende Sammlung von irreführenden und gegen Falun Gong gerichteten Materialien, die den chinesischen Betrachter davon überzeugen soll, Falun Gong sei gefährlich. Danach sei Falun Gong eine unmenschliche Bedrohung der Gesellschaft, die mit Gewalt unterdrückt bzw. ausgerottet werden müsse. Mittäter des GKUs verbreiten Desinformationen dieser Art über den Propagandaapparat der Partei, beispielsweise über das chinesische Zentralfernsehen (CCTV).

Damit das Gemeinsame Kriminelle Unterfangen ihre Ziele erreichen konnte, arbeitete Jiang Zemin mit anderen Personen zusammen oder nutzte andere Personen aus. Jeder Teilnehmer bzw. Mittäter des GKUs, der die Absicht teilte, Falun Gong gewaltsam zu unterdrücken (durch Folter und andere Verbrechen), trug maßgeblich dazu bei, das Ziel des Unternehmens zu erreichen: Die gewaltsame und dauerhafte Unterdrückung von Falun Gong in China durch die Begehung von Verbrechen, die auch Folter beinhalten. Die Teilnehmer spielten hauptsächlich folgende Rollen:

1. Li Lanqing war von 1997 bis November 2002 Mitglied des Ständigen Komitees des Politbüros des 15. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas. Am 10. Juni 1999 wurde Li Lanqing zum Leiter des „Führungsteams zur Handhabung des Falun Gong-Themas“ ernannt. Das Büro 610 ist das ausführende Organ dieser Gruppe. Li Lanqing trägt seit ihrer Etablierung am 10. Juni 1999 die Verantwortung für die Richtlinien und die Ausführung dieser Organisation. Li Lanqing leitete das „Führungsteam“ von 1999-2002 und war deshalb direkt verantwortlich für die Gewalttaten, die von dieser Behörde an den Falun Gong-Anhängern verübt worden sind. Er ist deshalb als einer der Hauptmittäter verantwortlich für die Verbrechen der Folter, des Massakers, des Verschwinden-Lassens, der Vergewaltigung, des Unter-Druck-Setzens und der Bedrohungen, die von Polizeikräften unter seiner direkten Leitung täglich verübt wurden. Klagen gegen Li Lanqing wurden unter anderem in Frankreich, Spanien, Deutschland und Griechenland eingereicht. Die Anklage in Frankreich wurde dadurch zu Fall gebracht, das sich die Behörden in China weigerten, im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens auf spezielle Fragen des Angeklagten im Rahmen eines Kreuzverhörs zu antworten.

2. Luo Gan war verantwortlich für das allmächtige Komitee für Politik und Recht der Partei, als die Douzheng-Kampagne gegen Falun Gong initiiert wurde. Er wurde zum Vertrauten des ehemaligen chinesischen Staatsoberhauptes Jiang Zemin ernannt, sowie zum stellvertretenden Kopf des „Führungsteams“ und trägt die Hauptverantwortung für die Verfolgung von Falun Gong in China. Anklagen wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem Folter, wurden gegen das Büro 610 und/oder Luo Gan weltweit eingereicht, unter anderem in den Vereinigten Staaten (2002), Spanien (2003), Finnland (2003), Deutschland (2003) und Argentinien (2005). Im November 2009, nach einer zweijährigen Untersuchung, bewilligte der Richter Ismael Moreno vom spanischen Nationalgericht einen Antrag, Luo Gan wegen Folter und Völkermord anzuklagen. Im Dezember 2009, nach intensiven Vernehmungen von Experten und Zeugenaussagen sowie anderen Beweisen, stellte Richter Octavio Lamadrid vom Bundesstrafgericht einen Haftbefehl gegen Jiang Zemin und Luo Gan aus. Aufgrund politischer Beeinflussung durch die Kommunistische Partei Chinas wurden die Anklage und der Haftbefehl wieder zurückgezogen.

3. Zhou Yongkang war von 2002 bis 2007 Minister für öffentliche Sicherheit. In seiner Position hatte er die ausführende Gewalt über die Polizei und die Sicherheitskräfte inne, die landesweit operierten. Das beinhaltete das Etablieren von Richtlinien, die Entscheidungsbefugnis über Sicherheitsfragen sowie die Einstellung, Kündigung und Ausbildung von Polizisten und Sicherheitspersonal in Hafteinrichtungen. Seine Entscheidungen wurden auf allen Ebenen der Regierung und des Parteiapparates durchgeführt: Polizisten bzw. Wachmannschaften verübten auf seine Anweisungen hin Folter an Falun Gong-Anhängern in Gefängnissen, Zwangsarbeitslagern und Hafteinrichtungen. Von 2007 bis 2012 war er der Kopf des allmächtigen Komitees für Politik und Recht, das eine wichtige Rolle in Jiang Zemins Anti-Falun-Gong-Kampagne spielte. Deshalb muss er als Hauptmittäter für die täglich verübten Verbrechen der Folter, des Massakers, des Verschwinden-Lassens, der Vergewaltigung, des Unter-Druck-Setzens und der Bedrohungen angesehen werden, die unter seiner direkten Leitung von Polizeikräften verübt wurden. Gegen Zhou Yongkang wurde in den Vereinigten Staaten unter Titel 18, Sektion 2340 Anzeige erstattet, doch aufgrund seiner Entscheidung, seinen Besuch in den Vereinigten Staaten abzubrechen, konnte nicht weiter gegen ihn ermittelt werden.

4. Chen Zhili war von 1997 bis 2003 Bildungsministerin. In ihrer Position war Chen Zhili verantwortlich für alle Entscheidungen über Lehr- und Studienpläne, interne Richtlinien des Bildungsministeriums und der Einhaltung politischer Richtlinien der Partei sowie deren Umsetzung innerhalb der Bildungsinstitutionen. In ihrer Amtszeit stellte sie seit Beginn der Verfolgung im Jahre 1999 sicher, dass die Bildungsinstitutionen sich daran beteiligten, Falun Gong-Praktizierende aufzufinden und an das Büro 610 bzw. andere relevante Behörden zu melden. Gleichzeitig entwickelte sie Lehrpläne und andere Bildungsinhalte, die Falun Gong verunglimpften und die Verfolgung förderten und sorgte für deren Umsetzung. Beeinflusst von der Führung des Bildungsministeriums und von den unzähligen amtlichen, nicht-amtlichen und halbamtlichen Bemerkungen, die zur Beseitigung von Falun Gong aufriefen, verletzten etliche Institutionen und deren Personal sowohl internationale Gesetze als auch die Rechte der Falun Gong-Praktizierenden. Chen Zhili veröffentlichte viele Anweisungen, die dazu aufriefen, Falun Gong als eine „feindliche Kraft zu entlarven“ und die Falun Gong-Gläubigen einer gewalttätigen Unterdrückung bzw. Niederschlagung zu unterziehen. Während ihrer Amtszeit wurden unzählige Falun Gong-Praktizierende, Studenten sowie Lehrer und Dozenten auf allen Ebenen des chinesischen Bildungssystems von anderen Personen der Bildungsgemeinschaft wegen des Praktizierens von Falun Gong „entlarvt und kritisiert“ bzw. auf andere Art diskriminiert und gleichzeitig vor die Wahl gestellt, mit dem Praktizieren aufzuhören oder den Sicherheitsbehörden gemeldet zu werden. Diejenigen, die dem Büro 610 oder anderen Staatssicherheitsorganen gemeldet wurden, unterwarf man unzähligen Gewalttätigkeiten, wie Folter, willkürlicher Inhaftierung, sexuellem Missbrauch und in einigen Fällen sogar außergerichtlicher Ermordung.

5. Zhao Zhizhen gründete im November 2000 die Chinesische Anti-Kult-Vereinigung und diente darin als führendes Mitglied des Ständigen Komitees des Exekutivrates. Darüber hinaus war er von 1986 bis mindestens 2003 Chef der Rundfunk- und Fernsehanstalt von Wuhan und ausführender Direktor des Fernsehsenders Wuhan. Während seiner Amtszeit nutzte Zhao Zhizhen seine Position innerhalb der Ämter und seinen Einfluss innerhalb der chinesischen Gesellschaft sowie seine Stellung als ideologische Autorität der KPCh aus. Er forderte die nachhaltige Douzheng-Verfolgung von Falun Gong und die Folter ihrer Anhänger bis diese entweder ausgerottet seien oder sich vollständig ideologisch unterworfen hätten. Unter seiner Führung der Chinesischen Anti-Kult-Vereinigung und durch die öffentliche Aufwiegelung in seinen Publikationen und Sendungen begingen chinesische Sicherheitsbeamte schwerwiegende Verletzungen gegen internationale Gesetze und die Rechte der Falun Gong-Praktizierenden. Zhao Zhizhen veröffentlichte auch selbst viele Erklärungen, die zu douzheng, zhuanhua und jiepi gegen Falun Gong aufriefen. Als Hauptfunktionär von Jiang Zemins Propagandaapparat stand ihm ein gewaltiges intellektuelles und ideologisches Kapital zur Verfügung. Daher ist er als einer der Hauptmittäter verantwortlich für die Verbrechen der Folter, des Massakers, des Verschwinden-Lassens, der Vergewaltigung, des Unter-Druck-Setzens und der Bedrohungen, die in China von Sicherheitsleuten und anderen Personen täglich begangen wurden.

Jiang Zemin, der selbstständig und in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern des Gemeinsamen Kriminellen Unterfangens handelte, nahm auf folgende Weise daran teil:

• Durch seinen Status als Sekretär des Ständigen Komitees der KPCh übte Jiang Zemin Kontrolle und einen beträchtlichen Einfluss auf die oben erwähnten Parteiführer aus, die sich an dem Gemeinsamen Kriminellen Unterfangen beteiligten. Alleine oder zusammen mit ihnen, bzw. weiteren bekannten und unbekannten Personen, kontrollierte und beeinflusste Jiang Zemin wirksam die Handlungen aller Parteiführer auf allen Ebenen und innerhalb der ihnen zur Verfügung stehenden Befugnisse. Darüber hinaus stand der chinesische Sicherheitsapparat unter seiner Kontrolle.

• In seiner Position als Sekretär des Ständigen Komitees der KPCh war er auch in der Lage, die volle Zusammenarbeit des chinesischen Militärs, der Volksgerichte, der Volksstaatsanwaltschaften, des Nationalen Volkskongresses auf nationaler und (indirekt) auf relevanten regionalen Ebenen herzustellen. Da Jiang Zemin etwa zur gleichen Zeit Sekretär der KPCh, Präsident Chinas und Vorsitzender der Zentralen Militärkommission war, konnte er sicherstellen, dass seine Anordnungen, Pläne und Instruktionen in ganz China umgesetzt wurden.

• Als Sekretär des Ständigen Komitees der KPCh unterstützte Jiang Zemin Parteisekretäre auf allen Ebenen in strategischen, logistischen und politischen Fragen, woraufhin sich diese an dem GKU beteiligten: Sie erteilten ihren Untergebenen Befehle, die dazu führten, dass sich die Untergebenen an dem GKU zur dauerhaften und gewalttätigen Unterdrückung von Falun Gong beteiligten.

• Wie in „Jiang Zemin und die Douzheng-Kampagne der Partei gegen Falun Gong“ detailliert beschrieben, [42]

- unterstützte Jiang Zemin alle beteiligten Parteikomitees in der Verfolgungskampagne strategisch, logistisch und politisch, entweder direkt und/oder indirekt mittels einer Befehlskette, die das Komitee für Politik und Recht, die Organisationsabteilung der Partei, die Zentrale Militärkommission, die Propagandaabteilung der Partei und damit verbundene Hauptmedien und deren Pendants auf regionalen Ebenen einschloss.

- unterstützte Jiang Zemin alle beteiligten Staatsorgane, die in die Verfolgungskampagne einbezogen waren, strategisch, logistisch und politisch; entweder direkt und/oder indirekt mittels einer Befehlskette, die Volksgerichte und Volksstaatsanwaltschaften, das Justizministerium, das Ministerium für öffentliche Sicherheit, das Außenministerium, das Bildungsministerium sowie die Religionsbehörde Chinas und ihre Pendants auf regionalen Ebenen einschloss.

- unterstützte Jiang Zemin ebenso strategisch, logistisch und politisch die chinesischen Sicherheitsbehörden wie chinesische Gehirnwäsche-Einrichtungen, Arbeitslager (Umerziehung durch Arbeit), Hafteinrichtungen und Gefängnisse in ganz China; entweder direkt und/oder indirekt mittels einer Befehlskette, wie in „Die Rolle von Jiang Zemin in der Verfolgung von Falun Gong – eine Kurzdarstellung der Rechtslage“ [43] dargelegt wurde.

B. Subjektiver Tatbestand

Es gibt drei Haftungsansätze, die eine Haftung für ein Gemeinsames Kriminelles Unterfangen (GKU) begründen können, jeder mit seinen eigenen Voraussetzungen für den subjektiven Tatbestand. Da die zweite Alternative für unseren Bereich nicht relevant ist, zeigen wir nachfolgend nur die erste und dritte auf.

Grundsatz. Grundsätzlich haftet der Täter bei einem GKU für die vereinbarten Handlungen, sobald ein gemeinsamer Plan oder Entwurf gemacht wurde. Alle Mitglieder des GKUs haben die gleiche kriminelle Absicht, das konzertierte Verbrechen zu begehen, und alle Mitglieder des GKUs sind strafrechtlich verantwortlich, unabhängig von der Rolle, die sie darin gespielt haben. Tadic, Berufungsurteil, ¶¶196, 228; Vasiljevic, Berufungsurteil, ¶9; Krajisnik, Gerichtsurteil, ¶79. Für die Absicht, den gemeinsamen kriminellen Zweck zu fördern ist es nicht erforderlich, dass der Angeklagte eine innere Haltung der „Begeisterung, persönlichen Genugtuung [zeigt] oder persönlich [die] Initiative“ ergreift. Kvocka, Berufungsurteil, ¶242. Das klassische Beispiel für ein KGU ist die gemeinsame Verübung eines Mordes: Jeder Teilnehmer hat Mordvorsatz, spielt jedoch eine unterschiedliche Rolle bei der Ermordung. Tadic, Berufungsurteil, ¶196.

Erweiterte Haftung. Die dritte Art der Haftung betrifft jene Teilnehmer, die zwar mit dem Hauptziel des gemeinsamen kriminellen Plans übereinstimmten (beispielsweise die gewaltsame Deportation von Zivilisten), jedoch nicht die Absicht von einem oder mehreren Mitgliedern der Gruppe teilen, weitere Verbrechen zu begehen, die mit dem vereinbarten Hauptverbrechen in Zusammenhang stehen (beispielsweise Missbrauch oder Ermordung von Zivilisten während des Gesamtprozesses der Deportation). Siehe zum Beispiel Tadic, Berufungsurteil, ¶ 204; Vasiljevic, Berufungsurteil, ¶ 99; Krajisnick, Gerichtsurteil, ¶ 881. Die Haftung für diese Art des GKU erfordert (1) die Absicht des Beklagten, das konzertierte Hauptverbrechen (grundlegendes GKU) zu verüben; (2) die persönliche Vorhersehbarkeit, dass andere Gruppenmitglieder ein weiteres Verbrechen verüben könnten und (3) die freiwillige Einwilligung in dieses Risiko, Tadic, Berufungsurteil, ¶¶ 220, 228; Kvocka, Berufungsurteil, ¶ 86; Krajisnick, Gerichtsurteil, ¶ 882. [44] Es gibt einige Debatten darüber, welche Anforderungen an die Vorhersehbarkeit zu stellen sind: Nach einer Ansicht muss der Beklagte subjektiv die Möglichkeit eines Verbrechens vorhergesehen haben. Nach anderer Ansicht wird auf die objektive Sicht abgestellt, der Beklagte hätte die Möglichkeit der Verbrechensverübung demnach vorhersehen können, unabhängig davon, ob er dies persönlich tat. Es scheint, dass bei Tadic, Krstic und Stakic generell der objektive Maßstab zugrunde gelegt wurde, was die Messlatte etwas herabsenkt.

Wie oben beschrieben beteiligte sich Jiang Zemin wissentlich und willentlich an dem Gemeinsamen Kriminellen Unterfangen; ihm waren die Konsequenzen seiner Unternehmung absolut bewusst. Deshalb erfüllt er die Voraussetzungen des subjektiven Tatbestandes sowohl für die einfache, also auch für die erweiterte Form der Haftung für das GKU.

4. Beihilfe zur Tat

Auch die Haftung für Beihilfe zur Tat ist im internationalen Strafrecht etabliert. Sie ist im Artikel 7(1) des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (Haager Tribunal), im Artikel 6(1) des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda und im Artikel 6(1) des Statuts des Sondergerichtshofes für Sierra Leone anerkannt. Nach diesen Normen, haftet eine Person wenn sie „Beihilfe zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eines Verbrechens leistet …“ [45]

Da bei der Beihilfe dem Täter die Tat des Haupttäters teilweise zugerechnet wird, ist zunächst erforderlich, dass der Haupttäter die Tat auch begangen hat. Simic, Gerichtsurteil, ¶161; Aleksovski, Berufungsurteil, ¶165. Jedoch kann ein Hilfeleistender auch dann verurteilt werden, „wenn die Haupttäter nicht identifiziert oder angeklagt worden sind“, Krstic, Berufungsurteil, ¶145, bzw. der Haupttäter sich der Beteiligung des Komplizen gar nicht bewusst ist, Tadic, Berufungsurteil, ¶229. Im Allgemeinen ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der Beihilfe zu einem GKU geringer als bei der Mittäterschaft. Krnojelac, Berufungsurteil, ¶75. [46] Um die Haftung für Beihilfe im internationalen Strafrecht zu etablieren, haben die Ad-hoc-Tribunale die nachfolgenden Vorgaben für den subjektiven Tatbestand und den objektiven Tatbestand der Beihilfe etabliert.

A. Beihilfe – subjektiver Tatbestand

Es ist für den Komplizen nicht notwendig, den Vorsatz des Täters zu teilen. Furundzija, Gerichtsurteil, ¶245. Stattdessen haben Internationale Tribunale einheitlich entschieden, dass der Hilfeleistende lediglich „wissen muss, dass seine Handlungen dem Täter beim Begehen seines Verbrechens helfen“. Siehe beispielsweise Furundzija, Gerichtsurteil, ¶245; Delalic, Gerichtsurteil, ¶321; Tadic, Berufungsurteil, ¶229; Vasiljevic, Berufungsurteil, ¶102; Blagojevic und Jokic Berufungsurteil, ¶127.

Es besteht eine Unsicherheit darüber welche Anforderungen an das Wissenselement des Täters zu stellen sind. Nach einer Ansicht „ist es nicht notwendig, dass dem Hilfeleistenden die genaue Absicht und die genaue Art und Weise der Verbrechensbegehung bekannt war. Wenn ihm bewusst war, dass eines von mehreren Verbrechen wahrscheinlich begangen werden wird und eines dieser Verbrechen tatsächlich begangen worden ist, ist er … als Hilfeleistender zur Verantwortung zu ziehen.“ Siehe beispielsweise Blaskic, Gerichtsurteil, ¶287; Furundzija, Gerichtsurteil, ¶246; Kvocka, Gerichtsurteil, ¶255; Naletilic, Gerichtsurteil, ¶63. Bei anderen Fällen haben die Gerichte, wie bei Blagojevic und Jovic, Kunarac, Krnojelac und Simic, gefordert, dass der Beschuldigte wissen muss, dass seine Handlungen die Verübung eines bestimmten Verbrechens unterstützen. Siehe beispielsweise Simic, Gerichtsurteil, ¶163; Kunarac, Gerichtsurteil, ¶392; Krnojalec, Gerichtsurteil, ¶90.

Ebenso besteht eine Unsicherheit darüber, wie weit die Kenntnisse sich auf die Handlungen des Komplizen erstrecken sollten und welche Anforderungen an das Wissen über die geistige Verfassung des Haupttäters zu stellen sind.“ Siehe James G. Stewart, The End of Modes of Liability for International Crimes, 25 Leiden J. Int’l L. 165, 196 (2012). Gleichwohl sich internationale Gerichtshöfe mit diesem Thema noch nicht ausführlich beschäftigt haben, schlugen einige Urteile vor, dass „ein Willenselement in den Rechtsnormen verankert sein muss“, um zu verhindern, dass die Anforderungen an den Kenntnisstand nicht auf ein Fahrlässigkeitsniveau herabgesetzt werden, wonach „allein die Kenntnis eines Risikos“ ausreichen würde, um eine Haftung zu begründen. Blaskic, Berufungsurteil, ¶41; Oric, Gerichtsurteil, ¶288; Blaskic, Gerichtsurteil. Wie dem auch sei, diese Formulierung wurde seit Oric nicht mehr verwendet. Jedenfalls scheint es, dass eine willentliche Teilnahme, beispielsweise die „bewusste Entscheidung zur Teilnahme“ oder „das Bewusstsein über die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass ein Verbrechen begangen werden werde … als Akzeptanz des Verbrechens betrachtet werden muss“. Blaskic, Berufungsurteil, ¶42; Tadic, Gerichtsurteil, ¶674. [47]

Auf Jiang Zemin angewendet ist klar, dass Jiang wusste, dass die Inszenierung seiner Verfolgungskampagne gegen Falun Gong umfassende Folterungen nach sich ziehen würde. Da an die Kenntnis geringere Anforderungen gestellt werden als an die Absicht und Jiang, wie bei der Haftung für die Weisung bereits dargelegt, in der Absicht handelte, das GKU zu gründen und fortzuführen, sind auch die Voraussetzungen der Kenntnis erfüllt.

B. Beihilfe – objektiver Tatbestand

Nach Völkergewohnheitsrecht ist für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes erforderlich, dass der Täter „tatsächlich Hilfe leistet, den Haupttäter ermutigt, oder psychisch unterstützt, und so einen wesentlichen Beitrag für die Verübung des Verbrechens leistet“. Furundzija, Gerichtsurteil, ¶235. [48] Die relevante Handlung „erfordert [jedoch] keine tatsächliche körperliche Anwesenheit bzw. Unterstützung“ und „kann einen geographischen und zeitlichen Abstand [zur Tat] aufweisen“. Tadic, Gerichtsurteil, ¶¶679, 687. Die relevante Handlung kann auch „vor, während oder nach Begehen des Verbrechens“ stattfinden. Aleksovski, Gerichtsurteil, ¶62. Es ist nicht erforderlich, nachzuweisen, dass eine Ursache-Wirkung-Beziehung zwischen der Hilfeleistung und dem Verüben des Verbrechens bestand. Aleksovski, Gerichtsurteil, ¶61. Die Hilfe des Angeklagten „muss [auch] kein unverzichtbarer Bestandteil der Haupttat sein. Kausalität zwischen der Hilfeleistung und der Haupttat in Form der conditio sine qua non-Formel ist nicht erforderlich. “ Furundzija, Gerichtsurteil, ¶209.

Da der Begriff „wesentlich“ noch nicht genau bestimmt wurde, muss die Beihilfe „einen Effekt auf die Verübung des Verbrechens gehabt haben“. Tadic, Gerichtsurteil, ¶688. Die Handlungen des Komplizen müssen „sich deutlich von der Haupttat unterscheiden“. Furundzija, Gerichtsurteil, ¶233. Als Beispiele zitierte das Gericht im Fall Furundzija Fälle wie die Einsatzgruppen (Bereitstellung einer Liste von Kommunisten) und Zyklon B (Bereitstellung von Giftgas in einem Konzentrationslager). Andere Beispiele, die den objektiven Tatbestand der Beihilfe erfüllen, sind die Versorgung des Täters mit Waffen, den Transport der Täter zum Ort des Verbrechens, auf Menschen zu zeigen, die ermordet werden sollen sowie die Bereitstellung von Ressourcen, die für das Verbrechen benötigt werden. Siehe Ntakirutimana, Berufungsurteil, ¶530, Krstic, Berufungsurteil, ¶137.

Stillschweigende Zustimmung und Ermutigung können die Anforderungen an den objektiven Tatbestand erfüllen, wenn sie wesentlich zur Verübung eines Verbrechens beisteuern. Diese Form der Beteiligung geschieht typischerweise in Fällen der „Anwesenheit von Vorgesetzten“, wo sogar die bloße Anwesenheit am Ort des Verbrechens als „stiller Zuschauer“ als stillschweigende Zustimmung und Ermutigung betrachtet werden kann. Brdanin, Berufungsurteil, ¶277.

Der objektive Tatbestand kann auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden, wenn es eine Pflicht zur Handlung gibt. Dies „ setzt voraus, dass die unterlassene Handlung eine entscheidende Wirkung auf die Verübung des Verbrechens hat und auch die Anforderungen an den subjektiven Tatbestand erfüllt sind“. Blaskic, Gerichtsurteil, ¶284. Wie dem auch sei, die Ad-hoc-Tribunale haben für eine auf Unterlassung basierende Verurteilung bisher keine detaillierten Voraussetzungen festgelegt. Oric, Berufungsurteil, ¶43. Für Fälle, die Unterlassungen beinhalten, siehe Sljivancanin, Berufungsurteil, ¶¶62-63; Aleksovski Gerichtsurteil, ¶¶87-88.

Jiang Zemin leistete die erforderliche praktische Hilfe, ermutigte und unterstützte die Haupttäter psychisch, was sich wesentlich auf die Verübung ausgedehnter Folterungen von Falun Gong-Gläubigen auswirkte. Wie bereits ausführlich bei den Erläuterungen zur Haftung für ein GKU dargestellt, machte Jiang Falun Gong zum Ziel des douzheng, wodurch er eine eskalierende Serie von Missbräuchen, unter anderem Folter, hervorrief. Er verwendete Schmähungen im Stile der Kulturrevolution, wie beispielsweise douzheng, zhuanhua und jiepi, um damit zunächst den Beginn der Verfolgung und die Folter von Falun Gong und später deren konsequente Intensivierung zu signalisieren. Er initiierte eine Desinformations- und Propaganda-Kampagne, die zu einer unüberschaubaren und ständig wachsenden Sammlung von Anti-Falun-Gong-Material führte, um die chinesischen Betrachter davon zu überzeugen, dass Falun Gong eine gefährliche, unmenschliche Bedrohung für die Gesellschaft ist, die mit Gewalt unterdrückt bzw. ausgerottet werden müsse. Er übte eine wirksame Kontrolle und/oder einen wesentlichen Einfluss auf die Parteifunktionäre aus, die die Verfolgung und Folter von Falun Gong durchführten. Darüber hinaus unterstützte er die Parteifunktionäre, die Parteikomitees, die Propagandakanäle, die Staatsorgane und die Sicherheitsbeamten strategisch, logistisch und politisch. Zusammengefasst, hat Jiang nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Folter der Falun Gong-Gläubigen geleistet, es gibt keinen andren Beitrag, der die Folter an den Falun Gong-Gläubigen so sehr gefördert hat, wie seiner.

5. Befehlsverantwortung

Befehlsverantwortung, manchmal auch Vorgesetztenverantwortung genannt, ist seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges im internationalen Strafgesetz etabliert. Siehe Antonio Cassese, International Criminal Law, 236–41 (2008). Befehlsverantwortung wird gegenwärtig bei allen internationalen Tribunalen anerkannt, wie in Artikel 7(3) des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (Haager Tribunal), im Artikel 6(3) des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda und im Artikel 6(3) des Statuts des Sondergerichtshofes für Sierra Leone sowie im Artikel 28 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs.

Im Gegensatz zu den anderen Arten der Haftung haftet der Befehlsverantwortliche für die unterlassene Handlung: Die Person haftet nicht für eine begangene Handlung, sondern dafür, dass sie es unterließ, eine Handlung zu begehen, die nach internationalem Gesetz erforderlich war. Die Vorgesetztenverantwortung ist nach modernem internationalen Strafrecht gegeben, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: (i) wirksame Kontrolle, (ii) tatsächliches bzw. hypothetisches Wissen der kriminellen Aktivitäten, und (iii) das Unterlassen notwendiger und zumutbarer Maßnahmen. Celebici, Gerichtsurteil,¶376.

Jiang Zemin hätte demnach die Autorität als Parteisekretär (oder als Präsident bzw. Vorsitzender der Zentralen Militärkommission) nutzen müssen um die illegalen Handlungen zu verhindern, die gegen Falun Gong-Gläubige in China verübt wurden, unter anderem die ausgedehnte Folter. Jedoch unterließ er diese Handlungen nicht nur, die Handlungen wurden im Gegenteil alle aufgrund seiner Anweisungen und unter seiner Aufsicht ausgeführt.

IV. Schlussfolgerung

Als Sekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und aufgrund der Macht und des Einflusses, die Jiang Zemin ausübte, spielte er die Schlüsselrolle bei der Entwicklung, der Etablierung und Umsetzung der Douzheng-Kampagne gegen die Falun Gong-Gläubigen in China und ist für dessen Richtlinien, Ziele und Strategien direkt verantwortlich. Zusammen mit anderen setzte er eine gewalttätige Kampagne zur Verfolgung und Terrorisierung der friedlichen und gesetzestreuen Falun Gong-Praktizierenden in Gang und ist für ihre Planung, Vorbereitung und Ausführung direkt verantwortlich. Des Weiteren stiftete er zu den in der Kampagne verübten Verbrechen an, beteiligte sich selbst daran und leistete Beihilfe.

Er hatte die Pflicht und die Verantwortung, die Verbrechen, Gewalttätigkeiten und Missbräuche, die während der Kampagne auftraten und durchgeführt wurden, zu verhindern. Stattdessen verteidigte er öffentlich die Ziele der Kampagne und förderte bzw. stiftete zu diesen Handlungen an.

Wie eine Klage gegen Jiang Zemin zeigen wird, ist er aus mehreren Gründen verantwortlich für diese und andere ungeheuerliche Verbrechen, die gegen das Land China, gegen das chinesische Volk und gegen die Menschheit begangen wurden.

Fußnoten

1. Torture Convention, art. 1(1). Cf. Torture Victim Protection Act, 28 U.S.C. Sec. 1350 note (Supp. V 1993).2. Siehe auch Artikel 248, 234 und 308 Criminal Law.3. Siehe „Jiang Zemin und die KPCh-Lakaien vor Gericht bringen“, http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/31/115231.html.4. Manfred Nowak, „Report of the Special Rapporteur on torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, Mission to China”, 10. März 2006, E/CN.4/2006/6/Add.6, sf. 12-14.5. Siehe den Bericht vom 10. März 2006: „Mission to China” unter: http://ap.ohchr.org/documents/dpage_e.aspx?m=103. Siehe auch Bericht 2001, United Nations Economic and Social Council, Commission on Human Rights Report, „Integration of the Human Rights of Women and the Gender Perspective: Violence Against Women”, 57th Sess., E/CN.4/2001/73/Add.1 (13. Februar 2001) (in dem Bericht heißt es, dass Falun Gong-Praktizierende körperlicher Misshandlung unterzogen werden, mit Elektrostöcken geschockt werden, einschließlich der Brüste und Genitalien bei weiblichen Praktizierenden, in Einzelzellen gesperrt werden und intensive Arbeit zugeteilt bekommen); 2001 Report of the Special Rapporteur of the UN, in issues of violence against women, Office of the High Commissioner on Human Rights, 57th Session, document number E/CN.4/2001/73/Add.1 ¶¶15-16 (drückt tiefe Besorgnis darüber aus, dass Gewaltanwendung an Frauen in China berichtet wird, insbesondere an weiblichen Falun Gong-Praktizierenden (Die große Mehrheit der Falun Gong-Praktizierenden sind Frauen).6. UN Special Rapporteur, Sir Nigel Rodley, E/CN.4/2001/66, Januar 2001, ¶¶ 237, 238, ¶ 246.7. siehe http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2006/78771.htm.8. Diese offiziellen Dokumente sind auf Anfrage erhältlich.9. Human Rights Watch, „We Could Disappear at Any Time: Retaliation and Abuses Against Chinese Petitioners”, 7. Dezember 2005; Chinese Human Rights Defenders, „Reeducation Through Labor Abuses Continue Unabated”, 4. Februar 2009.10. Siehe zum Beispiel: US Department of State 2006 Human Rights Country Report (http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2006/78771.htm).11. Siehe zum Beispiel: Gao Zhisheng, Why One of China's Top Attorneys Broke with the Communist Party, THE EPOCH TIMES (Dec. 16, 2005), http://www.theepochtimes.com/news/5-12-16/35876.html und „Der Anwalt Gao Zhisheng und sein Dritter Offener Brief an die chinesische Führung“, http://www.epochtimes.de/Der-Anwalt-Gao-Zhisheng-und-sein-Dritter-Offener-Brief-an-die-chinesische-Fuehrung-a7508.html12. Einige Falun Gong-Gläubige haben unter Eid ausgesagt, dass die Entnahme ihrer Organe gestoppt wurde, als sie schon auf dem Operationstisch lagen. Dies geschah wegen ungewöhnlicher Krankheitszustände, die die Entnahme unrentabel machten. Diese Berichte sind auf Anfrage erhältlich.13. Siehe zum Beispiel: David Kilgour und David Matas, „Blutige Ernte, Untersuchungsbericht zu den Anschuldigungen der Organentnahmen an Falun Gong-Praktizierenden in China“, Nov. 2007, „The Slaughter: Massenmorde, Organraub und Chinas Geheime Lösung für sein Dissidenten-Problem“, März 2015 und auch Matt’s ET Artikel.14. Damon Notos Berichte sind auf Anfrage erhältlich.15. UN Committee Against Torture, „Concluding Observations: China”, 21. November 2008, CAT/C/CHN/CO/4.16. Die maßgebliche Meldung „Bekanntmachung vom Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas, die Mitgliedern der Kommunistischen Partei Chinas verbietet, sich im Falun Dafa zu kultivieren“ ist auf Anfrage erhältlich.17. Die maßgebliche Meldung „Die Meinungen der Abteilung für Disziplinarische Überwachung und Organisation des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas darüber, wie diese Angelegenheit den Mitgliedern der Kommunistischen Partei Chinas nahegebracht werden soll, die Falun Dafa kultivieren“ ist auf Anfrage erhältlich.18. Das Völkergewohnheitsrecht ist für alle Nationen bindend. Zur Minimalanforderung der Rechte zum Schutz unter dem Völkergewohnheitsrecht gehören (a) Genozid, (b) Sklaverei und Sklavenhandel, (c) Mord oder Verursachung des Verschwindens von Personen, (d) Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, (e) anhaltende willkürliche Inhaftierung, (f) systematische Rassendiskriminierung oder (g) dauerhaftes Muster von schweren Verletzungen der international anerkannten Menschenrechte. Das Ausmaß, in dem chinesische Gerichte rechtlich für einige oder alle diese Verbrechen zuständig sind, wird in einer weiteren Analyse betrachtet werden.19. Zu „Anweisung” siehe Ntagerura, Berufungsurteil ¶ 365; zu „Befehl“ siehe Blagojevic, Berufungsurteil (21); zu „Unterweisung“ siehe Galic, Gerichtsurteil, ¶ 168; Brdanin, Gerichtsurteil, ¶ 270; Kordic, Berufungsurteil ¶ 28; zu „Überzeugung” siehe Akayesu, Gerichtsurteil ¶ 483; Krstic, Gerichtsurteil ¶ 483; zu „Überredung“ siehe Rutuganda, Gerichtsurteil ¶ 39; Musema, Gerichtsurteil ¶ 121; zu „Zwang” siehe Bagilishema, Gerichtsurteil ¶ 30; Semanza, Gerichtsurteil ¶ 382; Muhimana, Gerichtsurteil ¶ 505; zu „Antreiben” siehe Kajelijeli, Gerichtsurteil ¶ 763; Kamuhanda, Gerichtsurteil ¶ 594.20. Beispielsweise erklärte das US-Militärtribunal in dem Oberkommando-Fall, dass es nicht wichtig sei, ob die Anweisungen als „Anordnungen“ bestimmt waren. Wenn sie von den Personen in Autoritätspositionen ausgegeben wurden, z.B. Oberkommando der Armee, waren sie Anordnungen. Siehe dazu High Command bei 651.21. Siehe Blaskic, Gerichtsurteil, ¶ 281; Kordic, Gerichtsurteil, ¶ 388; Naletilic, Gerichtsurteil, ¶ 61; Galic, Gerichtsurteil, ¶ 168; Bradanin, Gerichtsurteil, ¶ 270;Strugar, Gerichtsurteil, ¶ 331; Mrksic, Gerichtsurteil, ¶ 550. Zur Beachtung: Im Fall Dostler kam die Weisung in Form eines Telegramms.22. Siehe den Fall Buck nach dem zweiten Weltkrieg.23. Beispielsweise vertrat das US-Militärtribunal in dem Geiselfall die Auffassung, dass eine Weisung nicht auf die Weise erfolgen muss, dass buchstäbliche Übereinstimmung gefordert ist. Es ist unwesentlich, ob eine Weisung des Angeklagten „verbindlich oder dem Ermessen überlassend“ ausgegeben wurde. Die Tatsache, dass sie die Verbrechen zuließ, war bestimmend. Hostage Case bei 1230.24. Siehe beispielsweise Blaskic, Gerichtsurteil, ¶ 281; Kordic, Gerichtsurteil, ¶ 388; Naletilic,Gerichtsurteil,¶ 61; Galic, Gerichtsurteil, ¶171; Strugar, Gerichtsurteil, ¶ 178; Mrksic, Gerichtsurteil,¶ 550; Boskoski, Gerichtsurteil,¶ 400; Milosevic, Berufungsurteil,¶ 265; Boskoski, Berufungsurteil,¶ 160; Hategekiminan, Gerichtsurteil,¶ 401; Dolrdevic, Gerichtsurteil,¶ 1871.25. Siehe zum Beispiel The German High Command Trial, 12 Law Reports of Trials of War Criminal 118 – 23 (1949);The Hostages Trial (118–23), Kurt Mayer (98 und 108), Falkenhorst (18, 23, 29–30), Hans Wickmann(133).26. Siehe „Die Rolle von Jiang Zemin bei der Verfolgung von Falun Gong – eine Kurzdarstellung der Rechtslage - Teil II“ unter 3. (http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/27/115166.html)27. Siehe generell dazu „Jiang Zemin und die Douzheng-Kampagne der Partei gegen Falun Gong“ (http://de.minghui.org/html/articles/2015/6/4/115299.html).28. ders.29. Siehe „Die Rolle von Jiang Zemin bei der Verfolgung von Falun Gong – eine Kurzdarstellung der Rechtslage - Teil II“ unter 4. Fallanalyse (http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/27/115166.html).30. Wichtige Anmerkung: Während die erste Instanz den Angeklagten wegen der Verwendung von „radikalen Begriffen mit der Bedeutung Ausrottung“ wie zum Beispiel „Säuberung“ für schuldig in Bezug auf die Auftragsverantwortung erklärte, fand das Berufungsgericht derartige Beweise nicht überzeugend, weil es Zeugenaussagen gab, dass dies „gebräuchliche Ausdrücke“ in der Militärterminologie waren. Blaskic, Berufungsurteil ¶¶ 549, 558.31. Siehe generell dazu „Jiang Zemin und die Douzheng-Kampagne der Partei gegen Falun Gong“ (http://de.minghui.org/html/articles/2015/6/4/115299.html) (• Der finale Schritt ist dann „Zhuanhua“ bzw. die „erzwungene Bekehrung“. Individuen, die sich weigern, „sich gewaltsam bekehren zu lassen“, werden einer zunehmenden Gewalt ausgesetzt, die in vielen Fällen zum Tod führt.)32. Siehe generell dazu „Die Rolle von Jiang Zemin bei der Verfolgung von Falun Gong – eine Kurzdarstellung der Rechtslage - Teil II“ unter 3. (http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/27/115166.html)33. Siehe generell dazu „Die Rolle von Jiang Zemin bei der Verfolgung von Falun Gong – eine Kurzdarstellung der Rechtslage - Teil II“ unter 2. (http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/27/115166.html)34. Sowohl ICTR als auch ICTY erlauben Verfolgung nur bei einem Komplott zum Völkermord, jedoch nicht bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.35. Siehe „Die Rolle von Jiang Zemin bei der Verfolgung von Falun Gong: Eine Kurzdarstellung der Rechtslage - Teil I (http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/26/115157.html) und „Die Rolle von Jiang Zemin bei der Verfolgung von Falun Gong – eine Kurzdarstellung der Rechtslage - Teil II“ unter 2. (http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/27/115166.html) und „Jiang Zemin und die Douzheng-Kampagne der Partei gegen Falun Gong“ (http://de.minghui.org/html/articles/2015/6/4/115299.html) (Darstellung des Kontexts von „Douzheng“-Kampagnen in der chinesischen Geschichte und der Folgen von „Douzheng“-Kampagnen sowie eine Zusammenfassung der Rolle Jiang Zemins bei der „Douzheng“-Kampagne gegen Falun Gong. 36. Siehe Antonio Cassese, International Criminal Law, 226 (2008).37. Insbesondere haben Kommentatoren die Nürnberger Verhandlungen als ein „Grotian Moment“ beschrieben, eine transformative Entwicklung, bei der neue Richtlinien und Doktrinen des Völkergewohnheitsrechts mit ungewöhnlicher Schnelligkeit und Akzeptanz auftauchen. Michael P. Scharf, Seizing the Grotian Moment: Accelerated Formation of Customary International Law in Times of Fundamental Change, 43 Cornell Int’l L. J. 19 (2010). Die moderne Theorie des Gemeinsamen Kriminellen Unterfangens kristallisierte sich aus der Verantwortung aufgrund des „gemeinsamen Plans” bzw. der „gemeinsamen Absicht“ heraus, die in diesen Tribunalen verwendet wurden und seitdem weithin akzeptiert worden sind. Siehe Tadic, Berufungsurteil, ¶¶193-220.38. Siehe z.B. Vasiljevic, Berufungsurteil; Kvocka, Berufungsurteil; Krnojelac, Gerichtsurteil.39. Siehe z.B. Rwamakuba Entscheidung ¶¶14-25 (22. Oktober 2004); Kayishema, Gerichtsurteil.40. Siehe z.B. Taylor, Berufungsurteil.41. Die Human Rights Law Foundation (HRLF) hält eine Kopie der gesamten Website zum Download auf Anfrage bereit.42. In Deutsch auf: http://de.minghui.org/html/articles/2015/6/4/115299.html. Siehe auch die von der HRLF 2005 herausgegebene detaillierte „Befehlskette“, die Parteikomitees und Staatsorgane auf allen Ebenen enthält. Dieses Dokument ist auf Anfrage erhältlich.43. In Deutsch auf: http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/26/115157.html.44. Entsprechend einiger Kommentatoren können sogar dolus eventualis (Eventualvorsatz) bzw. Rücksichtslosigkeit ausreichen, um alle Beteiligten strafrechtlich haftbar zu machen. Wenn beispielsweise eine Gruppe Soldaten beschließt, Zivilisten Nahrung und Wasser zu entziehen, um diese zu zwingen, die Namen anderer Zivilisten preiszugeben, die das Militär angegriffen haben, und einige dieser Zivilisten dadurch sterben, sollen diese Soldaten nicht nur für das Gemeinsame Kriminelle Unterfangen, bei dem sie das Kriegsverbrechen des absichtlichen Hungernlassens von Zivilisten begangen haben, strafrechtlich belangt werden, sondern auch für Mord, da der Tod die natürliche und voraussehbare Konsequenz ihres gemeinsamen kriminellen Plans war. Siehe Antonio Cassese, The Proper Limits of Individual Responsibility under the Doctrine of Joint Criminal Enterprise, 5 J. Int’l Crim. J. 1 (2007).45. Die Begriffe „Beihilfe leisten“ und „Begünstigung“ beziehen sich auf rechtlich unabhängige Konzepte: „Beihilfe leisten“ bedeutet, einer anderen Person beim Begehen eines Verbrechens zu assistieren bzw. ihr zu helfen, während „Begünstigung“ bedeutet, zur Beauftragung eines Verbrechens zu ermuntern, zu raten bzw. anzustiften. Semanza, Gerichtsurteil ¶384.46. Wie bei der Beihilfe erfordert ein Gemeinsames Kriminelles Unterfangen (GKU) die Beauftragung eines zugrundeliegenden Vergehens, da es selbst kein reales Vergehen darstellt, sondern eine Form der strafrechtlichen Haftbarkeit. Doch unterscheidet es sich von der Beihilfe in vier Hauptbereichen. Erstens werden bei einem GKU alle Teilnehmer als Haupttäter für haftbar gehalten, statt diese nur als Hilfsmittel bzw. Komplizen zu betrachten. Tadic, Berufungsurteil ¶229, Vasiljevic, Berufungsurteil ¶102. Zweitens bedarf Beihilfe keinerlei Nachweises eines Planes oder einer Übereinstimmung, während dies bei einem GKU der Fall ist, wie oben erwähnt. Drittens muss der Beihilfe Leistende „substantiell unterstützen“, während es bei dem GKU „ausreicht, Handlungen zu begehen, die in irgendeiner Weise zur Förderung des gemeinsamen Plans bzw. der Absicht beitragen“. Tadic, Berufungsurteil ¶229. Zusätzlich haben spätere Entscheidungen des Haager Tribunals bestätigt, dass „während die Beteiligung nicht notwendig oder substantiell sein muss, sie zumindest einen signifikanten Beitrag für das Verbrechen darstellen soll“. Brdjanin, Berufungsurteil ¶430. Viertens erfordert Beihilfe einen subjektiven Tatbestand des Wissens; ein GKU erfordert die Absicht, das kriminelle Vorhaben zu verfolgen. Kvocka, Berufungsurteil. ¶¶89-90.47. Hinsichtlich der Statuten von Rom des Internationalen Strafgerichtshofs stimmen Experten generell darin überein, dass Rücksichtslosigkeit nicht erfasst ist, da es nicht das notwendige willentliche Element besitzt, das unter Art. 30 gefordert wird. Dort „ist eine Person … nur dann strafrechtlich verantwortlich und strafbar, wenn die objektiven Tatbestandsmerkmale vorsätzlich und wissentlich verwirklicht werden“. Aber es ist nicht klar, ob das Konzept von dolus eventualis (Eventualvorsatz) erfasst ist, das zum einen das Bewusstsein über die Risiken fordert, zu dem ein Verbrechen durch die Handlungen des Beschuldigten führen mag, und zum anderen, dass der Beschuldigte mit dem möglichen Ergebnis einverstanden ist. Siehe Sarah Finnin, Elements of Accessorial Modes of Liability: Art. 25 (3)(b) und (c) der Statuten von Rom des Internationalen Strafgerichtshofs, 170-72.48. Während eine Berufungskammer des Haager Tribunals im Jahre 2013 zusätzlich forderte, dass der Angeklagte seine Unterstützung „gezielt auf die kriminellen Aktivitäten ausrichtet“, Perisic, Berufungsurteil ¶36, hat die Berufungskammer seitdem ihre Ansicht geändert und diese Forderung unmissverständlich zurückgewiesen. Sainovic, Berufungsurteil ¶1650.

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Ergänzende Literatur

Die Rolle von Jiang Zemin bei der Verfolgung von Falun Gong – eine Kurzdarstellung der Rechtslage

Teil I: http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/26/115157.htmlTeil II: http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/27/115166.html