Provinz Hunan: Acht Einwohner verurteilt, weil sie MP5-Player verteilten

(Minghui.org) Acht Bewohner von Changsha, Provinz Hunan, bekamen Haftstrafen, weil sie kostenfreie MP5-Player mit vorinstallierten Audio- und Videodateien über die Verfolgung von Falun Gong verteilten.

Da den Falun Gong-Praktizierenden bewusst alle Rechtswege des Protests verwehrt sind, bedienen sie sich anderer Mittel zur Herstellung von Öffentlichkeit. So verwenden sie z.B. MP5-Player, um die Menschen über den Angriff auf ihren spirituellen Glauben durch die Kommunistische Partei Chinas zu informieren.

Das Urteil wurde am 29. April 2015 bei der dritten Anhörung der Angeklagten verkündigt. Der Gerichtshof des Bezirks Changsha hatte die Familien wie auch die Verteidiger nicht über diesen Termin informiert.

Während der ersten beiden Anhörungen in diesem Januar und Februar wiederholten die Anwälte der Verteidigung jeweils, dass Chinas gesetzgebendes Organ, der Volkskongress, nie ein Gesetz erlassen habe, wonach Falun Gong als kriminell eingestuft werde. Damit sei die Verfolgung der Praktik von Anfang an illegal gewesen. Darüber hinaus sei es das verfassungsmäßige Recht ihrer Klienten an Falun Gong zu glauben und Informationen über Falun Gong zu verbreiten.

Sowohl die Angeklagten als auch die Anwälte stellten auch die Annahme einer durch das lokale Büro 610 [1] veröffentlichten Erklärung zur Debatte.

In dieser Erklärung bestätigte das Büro 610 die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Befragung der Angeklagten unter Folter. Außerdem sei auch die polizeiliche Beschlagnahmung von persönlichen Gegenständen in den Wohnungen und am Arbeitsplatz der Praktizierenden rechtens.

Die Richter und der Staatsanwalt wichen immer wieder der Frage aus, warum eine solche Erklärung bei der Anklage gegen die Praktizierenden als Beweis eingesetzt werden dürfte, zumal das Büro 610 doch gar keine rechtliche Befugnis hat.

Dennoch verurteilte der Gerichtshof die acht Praktizierenden bei der dritten Anhörung. Im Detail lauten die Urteile wie folgt:

Frau Yan Hong, Herr Li Xuangang, Frau Zhang Lige und Frau Zhang Xinqi: Dreieinhalb Jahre,Frau Liu Chunxia: Drei Jahre und drei Monate,Herr Guan Deyang: Drei Jahre und zwei Monate,Herr Zhou Deyuan und Herr Yao Dahua: Drei Jahre.

Alle acht Praktizierenden haben gegen das ungerechte Urteil und die Strafsätze Berufung eingereicht.

Das folgende Gerichtspersonal unterzeichnete das Urteil:

Vorsitzender Richter: Luo LingliRichter: Chen Shuzi und Wang BingmeiPersonal: Li Li und Zhang Su.

[1]Das Büro 610 ist eine außerrechtlich agierende Institution der KP Chinas. Es wurde eigens für die Verfolgung von Falun Gong etabliert.

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