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Über 157.000 Personen erstatten Strafanzeigen gegen Jiang Zemin

25. August 2015

(Minghui.org) Zwischen Ende Mai und dem 20. August 2015 erstatteten über 150.000 Falun Gong-Praktizierende und deren Familienangehörige Strafanzeigen gegen Jiang Zemin, den ehemaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh). Sie forderten von der Obersten Volksstaatsanwaltschaft und dem Obersten Volksgericht, Jiang wegen seines Machtmissbrauchs bei der Initiierung der Verfolgung von Falun Gong vor Gericht zu bringen.

Während der vergangenen Woche vom 14. bis 20. August 2015 wurden Kopien von 9643 Strafanzeigen von 11.068 Personen bei der Minghui-Website eingereicht.

Insgesamt wurden seit Ende Mai bis zum 20. August 2015 Kopien von 132.060 Strafanzeigen von 157.851 Falun Gong-Praktizierenden und deren Familienangehörigen bei der Minghui-Website eingereicht. Unter den Anzeigeerstattern sind 156.080 aus Festlandchina und 1771 aus 27 anderen Ländern.

Die Anzeigeerstatter aus Festlandchina befinden sich in:

• allen 34 Provinzverwaltungsregionen, einschließlich 23 Provinzen, fünf autonomen Gebieten, vier Stadtgemeinden und Hongkong und Macao• 319 von 334 (96 %) bezirksfreien Städten und Verwaltungsbezirken• 1758 von 2862 (61 %) Kreisen und Städten auf Kreisebene

Druck, um Jiang vor Gericht zu bringen

Zwischen Januar und Ende Juli 2015 unterschrieben über 3.500 Personen in der Stadt Zhangjiakou, einschließlich deren Vororten und nahe gelegenen Kreisen in der Provinz Hebei, eine Petition für eine gründliche Untersuchung der  Verbrechen von Jiang Zemin, einschließlich des Organraubs von lebenden Falun Gong-Praktizierenden.

Unterschriften und Fingerabdrücke auf der Petition zur Untersuchung des Organraubs an lebenden Falun Gong-Praktizierenden

Übersicht

In den Strafanzeigen beschrieben Falun Gong-Praktizierende und deren Familienangehörigen, wie sie durch das Praktizieren von Falun Gong profitiert und unter der brutalen Verfolgung gelitten haben. Trotz der andauernden Verfolgung in China benutzen sie ihren wahren Namen.

Unter den Anzeigeerstattern sind Regierungsbeamte, Manager, Fachpersonal, Ärzte, Anwälte, Professoren, Arbeiter, Bauern und Geschäftsinhaber.

Von den über 132.060 Anzeigeerstattern:

• wurden 3495 behindert oder hatten Familienangehörige, die zu Tode gefoltert wurden;• hatten 18.828 mehrfach verfolgte Familienmitglieder;• wurden 22.287 in Zwangsarbeitslager oder Gefängnisse gesperrt;• wurden 652 in psychiatrische Anstalten gesperrt;• wurden 54.449 in Haftanstalten oder Gehirnwäsche-Einrichtungen festgehalten;• erlitten 27.399 wirtschaftliche Verluste wegen Erpressung, Verlust der Arbeitsstelle, Kürzung oder Aussetzung ihrer Gehälter oder Renten;• hatten 7.732 Familienangehörige, die ihre Arbeit verloren, von der Schule ausgeschlossen wurden, Nervenzusammenbrüche erlitten oder an den Folgen der Verfolgung verstarben.

Unterstützung seitens der Politiker aus der Schweiz

Am 10. August 2015 schrieben zehn Politiker aus der Schweiz an den chinesischen Präsidenten Xi Jinping und drängten ihn zu helfen, Jiang Zemin vor Gericht zu bringen. In ihrem Brief hieß es: „Angesichts der Richtung, in der sich China bewegt und der 111.000 Strafanzeigen, die erstattet wurden, ist zu hoffen, dass Sie die Festnahme des ehemaligen Präsidenten Jiang Zemin und der für diese Schande Verantwortlichen ermöglichen und sie für diese Verbrechen vor Gericht bringen.

Die Welt schaut zu und wir sind alle Zeugen. Es ist unsere Pflicht, diesen Appell zu machen, denn eines Tages wird die Geschichte unsere Reaktion auf diese Verbrechen beurteilen, die nicht ungestraft bleiben können.“

Unter den Politikern befanden sich vier Bundesparlamentsmitglieder: die Abgeordneten Dominique de Buman, Carlo Sommaruga, Didier Berberat und Ueli Leuenberger; fünf Mitglieder des Großen Rates des Kantons Genf: Marc Falquet, Heinrich Rappaz, M. T. Engelberts, Lydia Schneider Hausser und Mathias Buschbeck; und Jean-Daniel Vigny, ehemaliger ständiger Vertreter der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei den Vereinten Nationen.

Zehn Politiker aus der Schweiz schrieben an den chinesischen Präsidenten Xi Jinping und drängten ihn, Jiang vor Gericht zu bringen.

Unterstützung aus dem europäischen Parlament

Drei Mitglieder des Europäischen Parlaments, Dr. Cornelia Ernst und Prof. Klaus Buchner (beide aus Deutschland) und Merja Kyllönen aus Finnland, schickten am 20. Juli 2015 einen gemeinsamen Brief an die Oberste Volksstaatsanwaltschaft und drängten den Generalstaatsanwalt Cao Jianming, Jiang Zemin für die Verfolgung von Falun Gong und den systematischen, staatlich gebilligten Organraub an Falun Gong-Praktizierenden strafrechtlich zu verfolgen.

In ihrem gemeinsamen Schreiben erklärten die drei Mitglieder des Europäischen Parlaments, dass diese Verbrechen den Weltfrieden und die Sicherheit bedrohen würden. Sie kritisierten die chinesische Regierung für die Ausweitung der Verfolgung nach Übersee.

Zudem brachten sie ihren Respekt gegenüber den Falun Gong-Praktizierenden zum Ausdruck und führten deren Mut bei der Erstattung der Strafanzeigen gegen Jiang Zemin an. Sie schrieben, dass das Mitgefühl und der Mut der Praktizierenden die internationale Gemeinschaft ermutige, sich Maßnahmen zur Beendigung der Verfolgung anzuschließen.

Neuer Gesetzesentwurf zum Handel mit menschlichen Organen

Craig Kelly von Australien, Parlamentsmitglied und Mit-Vorsitzender von Parlamentarier gegen erzwungene Organentnahmen (PAFOH) bezeichnete die erzwungenen Organentnahmen als „verwerflich“ und versprach, weiterhin mit Falun Gong-Praktizierenden zusammenzuarbeiten, um diese Angelegenheit aufzudecken und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.

„Es ist eine barbarische und grausame Praktik, die keinen Platz in unserer Welt hat. Und es ist erfreulich zu sehen, dass alle Nationen Schritte dagegen unternehmen“, fügte Herr Kelly hinzu.

Um den unmenschlichen Organhandel zu stoppen, reichte David Shoebridge, Abgeordneter von New South Wales, eine Petition mit über 70.000 Unterschriften ein und einen Gesetzesentwurf 2015 „New South Wales Änderungsantrag für menschliches Gewebe (Handel mit menschlichen Organen)“, der die Unterstützung von anderen Gesetzgebern gewann.

David Shoebridge, Parlamentsmitglied von New South Wales

Reaktionen in China 

Viele Chinesen reagieren begeistert, sobald sie von den Strafanzeigen gegen Jiang erfahren. Einer sagte: „Sie beseitigen den Schaden für die Menschen. Als Jiang an der Macht war, hat er Falun Gong verfolgt. Er hat korrupte Beamte ermutigt, schlechte Dinge zu tun. Er sollte festgenommen werden.“

Ein Polizist aus der Stadt Fushun, Provinz Liaoning rief einen Falun Gong-Praktizierenden an und fragte ihn, ob er Strafanzeige erstattet habe. Nachdem der Praktizierende es ihm bestätigt hatte, sagte der Polizist: „Ich bin von ihnen [den Falun Gong-Praktizierenden] beeindruckt. Ich habe so viele Telefonate geführt und niemand hat die Erstattung seiner Strafanzeige bestritten.“

Hintergrund

Im Jahr 1999 überging Jiang Zemin als damaliger Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) die anderen Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüros und setzte die gewalttätige Unterdrückung von Falun Gong in Gang.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 16 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Weitaus mehr wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen den ehemaligen Diktator an.