Anwalt reicht Verwaltungsklage gegen Polizei und Haftanstalt ein wegen Verstoßes gegen das chinesische Gesetz

(Minghui.org) Der Anwalt der Falun Gong-Praktizierenden Frau Lin Meifang reichte am 8. Juni 2015 beim Gerichtshof des Bezirks Gulou eine Verwaltungsklage gegen die Polizei und die Zweite Haftanstalt der Stadt Fuzhou ein. Der Fall sollte am 28. Juli 2015 angehört werden. [1]

In der Klageschrift forderte der Anwalt, dass das Gericht1. die Weigerung der Polizei von Fuzhou aufhebe, Frau Lins Fall zu überprüfen und den Fall in angemessener Weise überprüfe.2. ein Disziplinarverfahren gegen die Zweite Haftanstalt von Fuzhou einleite, weil diese gegen das chinesische Gesetz verstoßen habe.

Frühere Klagen wurden ignoriert oder nicht berücksichtigt

Frau Lin war am 13. April 2015 widerrechtlich festgenommen und in der Zweiten Haftanstalt der Stadt Fuzhou eingesperrt worden. Die Haftanstalt versperrte dem Anwalt den Zugang zu seiner Klientin [2].

Frau Lins Anwalt reichte Beschwerde ein bei der Polizei von Fuzhou, bei der Zweigstelle der Polizei von Gulou und bei der Staatsanwaltschaft von Fuzhou, erhielt aber keine Antwort.

Der Jurist und Frau Lins Familienangehörige reichten am 7. Mai beim Gerichtshof des Bezirks Cangshan von Fuzhou eine Strafanzeige gegen die Zweite Haftanstalt von Fuzhou, die Zweigstelle der Polizei von Gulou, die Staatsanwaltschaft und das Petitionsbüro von Fuzhou ein. Bis heute ist keine Antwort eingegangen [3].

Der Anwalt forderte am 13. Mai eine behördliche Wiederaufnahme des Falles von Frau Lin bei der Polizei von Fuzhou. Allerdings wurde ihm am 31. Mai 2015 mitgeteilt, dass die Polizei von Fuzhou seinen Antrag verweigere.

[1] Leider liegen uns hierzu noch keine neuen Nachrichten vor.[2] Büro 610 der Stadt Fuzhou verbietet Rechtsanwalt, seine Klientin zu sehen http://de.minghui.org/html/articles/2015/5/15/114817.html[3] Strafanzeige gegen Untersuchungsgefängnis erhoben, weil es einem Anwalt verbot, seine Klientin zu treffen http://de.minghui.org/html/articles/2015/7/29/116062.html