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Staatsanwalt: „Tatsächlich wurden viele Praktizierende unbegründet verurteilt“

23. Oktober 2016 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Shandong in China

(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Qingzhou wurde am 31. August 2016 vor Gericht gestellt, weil sie sich weigerte, ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben – eine spirituellen Disziplin, die vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird,

Es war nicht das erste Mal, dass Dong Guiwen wegen ihres Glaubens zur Zielscheibe der Verfolgung wurde. In der Vergangenheit war sie zu Zwangsarbeit und Gefängnis verurteilt worden. Sie ließ sich jedoch nicht davon abbringen, den Menschen aufzuzeigen, dass die Verfolgung falsch ist.

Ihre jüngste Festnahme fand am 7. März dieses Jahres statt, nachdem sie bei der Polizei angezeigt worden war, weil sie mit Menschen über Falun Gong gesprochen hatte.

Während ihrer Verhandlung im August argumentierte ihr Anwalt Xiong Dongmei, dass es in China kein Gesetz gäbe, das Falun Gong kriminalisiere. Außerdem hätte seine Mandantin sowieso nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen.

Als Dong mit ihrer eigenen Aussage an der Reihe war, unterbrach Richter Zheng Xuejun sie ständig.

Staatsanwalt Dou Yitao behauptete, dass es mehrere Zeugen gäbe, die Dong angezeigt hätten. Er konnte jedoch keinen von ihnen vor Gericht präsentieren, den man persönlich hätte befragen können.

Während der Richter und der Staatanwalt sich abmühten, die Argumente des Verteidigers Xiong zu widerlegen, enthärtete sich ihr Verhalten nach und nach.

Staatsanwalt Dou räumte schließlich ein: „Die Kommunistische Partei Chinas hat seit vielen Jahren Falun Gong verfolgt und viele Praktizierende  sind unbegründet verurteilt worden.“

Nach der Anhörung zog Richter Zheng Anwalt Xiong zur Seite und fragte: „Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür, dass die Regierung nicht gewagt hat, gesetzlich festzulegen, dass Falun Gong eine verbotene Praktik ist?“

Xong antwortete: „Das kommunistische Regime in China ist die einzige Macht auf der Welt, die sich Falun Gong entgegensetzt.“