Kehrtwende bei der Staatsanwaltschaft? Falun Gong-Praktizierende wird in Yanqing nicht angeklagt!

(Minghui.org) Die Bezirksstaatsanwaltschaft Yanqing hat beschlossen, eine Anwohnerin nicht anzuklagen. Sie hatte sich geweigert, Falun Gong aufzugeben, einen Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime seit 17 Jahren verfolgt wird.

Am 26. November 2015 durchsuchten drei Polizisten Qin Shourongs Haus und verhafteten sie. Nach 30 Tagen Haft ließen sie sie gegen Kaution frei.

Während Qin auf ihre Verhandlung wartete, gab die lokale Staatsanwaltschaft den Fall zwei Mal an die Polizei zurück, da die Beweise nicht ausreichend seien, hieß es.

Obwohl die Polizei zusätzliches „Beweismaterial“ gegen Qin sammelte, lehnte die Staatsanwaltschaft den Fall ab. Der Grund: Das Beweismaterial zeige nicht, dass Qin etwas Unrechtmäßiges begangen habe.

Qin erhielt zwei Dokumente: die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, sie nicht anzuklagen, und die Bestätigung, dass ihr Status „Freilassung gegen Kaution“ erloschen und sie wieder ganz frei ist.

Die Entscheidung, keine Anklage zu erheben

Ein Teil des ersten Dokumentes, das Qin ausgehändigt wurde

In dem Dokument heißt es: „Am 26. November 2015 gegen 10 Uhr fand die Polizei in Qin Shourongs Wohnung, Apartment 202, Dorf Xiatun, Großgemeinde Dayushu, Kreis Yanqing, Peking, folgende Gegenstände vor: 153 Falun Gong-Bücher, 45 Kalender, einen Tischkalender mit Botschaften über Falun Gong, sechs DVDs mit Informationen über Falun Gong sowie ein Videogerät.“

Es besagt, dass die Staatsanwaltschaft den Fall am 8. Juni und 21. Juli an die Polizei zurückgegeben und so die Anklageerhebung gegen Qin zwei Mal, am 9. Juli und 19. September, verzögert hat.

In dem Dokument heißt es weiter: „Anhand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der polizeilichen Ermittlungen hat das Propagandamaterial, das dasselbe Format und denselben Inhalt hat, die für den persönlichen Gebrauch erlaubte Menge nicht überschritten. Den von der Polizeistelle Yanqing unterstellten Straftaten fehlt es an Beweiskraft bzw. hinreichendem Beweismaterial. Die Voraussetzungen zur Erhebung einer Anklage sind somit nicht gegeben. Gemäß Artikel 171, Punkt 4, der Strafprozessordnung der Volksrepublik China hat die Staatsanwaltschaft entschieden, Qin Shourong nicht anzuklagen.“

Der Status „Freilassung gegen Kaution“ erlischt

In dem zweiten ausgehändigten Dokument (siehe unten) heißt es: „Aufgrund des Beschlusses der Staatsanwaltschaft gemäß Artikel 77 der Strafprozessordnung der Volksrepublik China, Sie nicht anzuklagen, erlischt auch Ihr Status ‚Freilassung gegen Kaution‘.“

30 Tage Haft

Qin Shourong, 53, wurde nach ihrer Verhaftung am 26. November 2015 auf die Polizeiwache der Großgemeinde Dayushu gebracht. Man band sie für über vier Stunden auf einen Eisenstuhl, sodass sie ihre Glieder nicht mehr bewegen konnte.

Als nächstes brachte die Polizei sie in das Untersuchungsgefängnis Changping. Da Qin sich weigerte, sich ärztlich untersuchen zu lassen, wurde sie von einem Polizisten namens Wang geschlagen. Er fesselte ihre Hände so fest auf dem Rücken zusammen, dass ihr die Handschellen ins Fleisch schnitten und beide Handgelenke bluteten.

Da Qin sich vehement gegen die Aufnahme in das Untersuchungsgefängnis zur Wehr setzte, setzten die Polizisten sie vier Stunden lang der kalten Witterung aus, bevor sie sie auf die Wache zurückbrachten. Dort wurde sie abermals auf dem Eisenstuhl festgebunden, dieses Mal für acht Stunden. Gegen 9 Uhr am nächsten Morgen band man sie wieder los.

Die Polizisten brachten sie in das Untersuchungsgefängnis Changping zurück und konnten dieses Mal ihre Aufnahme erwirken.

Mehrere männliche Polizisten drückten Qin auf ein Bett und schoben ihr das Hemd hoch, sodass ihre Brust entblößt wurde und der Arzt des Untersuchungsgefängnisses sie untersuchen konnte. Sobald Qin in einer Zelle war, zogen ihr zwei Beamtinnen die Kleidung aus und legten ihr Häftlingskleidung an.

Am 25. Dezember wurde sie gegen Kaution entlassen. Die Polizei teilte ihr am 11. April 2016 mit, dass ihr Fall der Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Am 27. Juni begab sich ihr Anwalt zur Staatsanwaltschaft, um sich über ihren Fall zu erkundigen und für ihre Unschuld zu plädieren.