Polizist zu einer Praktizierenden: „Wir werden dir deine Organe entnehmen“

(Minghui.org) Eine Frau aus Shenyang wurde zwei Mal verhaftet, weil sie Falun Gong nicht aufgeben wollte.

Bei der ersten Verhaftung drohte man ihr mit Organraub. Nach der zweiten Verhaftung klagte die Staatsanwaltschaft sie an – doch die Falun Gong-Praktizierende hält weiter standhaft an ihrem Glauben fest.

In Polizeigewahrsam mit Organraub gedroht

Wang Li wurde am 2. November 2012 verhaftet, weil sie Falun Gong nicht aufgeben wollte. Die Polizei durchsuchte noch am selben Tag ihre Wohnung und beschlagnahmte Materialien, die mit Falun Gong zu tun hatten. Dann brachte man sie zur Polizeistation.

Während Wang in Polizeigewahrsam war, fragte sie die Polizisten, wohin man sie bringe. Niemand gab ihr eine konkrete Antwort. Einer der Polizisten sagte jedoch: „Wir werden dir deine Organe entnehmen – erst deine Leber, dann deine Niere und zum Schluss dein Herz.“

Die Polizei brachte sie anschließend zur Haftanstalt Shenyang, wo man sie jedoch nicht aufnehmen wollte, weil ihr Gesundheitszustand zu schlecht war. Schließlich entließ man sie zur medizinischen Behandlung.

Um weiterer Verfolgung zu entgehen, verließ Wang im Februar 2013 ihre Heimat und musste ihre Eltern und ihre Tochter zurücklassen. Später tauchten immer wieder Polizisten bei ihr zu Hause auf und befragten ihre Angehörigen nach ihrem Aufenthaltsort.

Zweite Verhaftung

Am 24. November 2015 verhafteten Polizisten Wang erneut in ihrer Wohnung. Sie durchsuchten alle Räumlichkeiten und beschlagnahmten darin sämtliche Materialien, die mit Falun Gong zu tun hatten.

Am nächsten Tag versuchten sie wieder, Wang in das Untersuchungsgefängnis zu bringen. Wie beim ersten Mal fiel ihr Gesundheitscheck zu schlecht aus. Den Polizisten blieb nichts anderes übrig, als Wang wieder frei zu lassen. Sie stellten sie jedoch unter Hausarrest.

Standhaft am Glauben festhalten

Am 11. Mai 2016 wurde Wang zur Staatsanwaltschaft des Bezirks Heping bestellt. Dort forderte der Richter Zhao Jingyu sie auf, die Fallmaterialien zu überprüfen. Wang beteuerte ihre Unschuld und weigerte sich, die Dokumente zu unterzeichnen.

Sie erklärte dem Richter die Fakten über Falun Gong. „Ich bin unschuldig“, sagte sie, „und ich werde weiter Falun Gong praktizieren.“

Die Staatsanwaltschaft Heping unterrichte sie am 23. Mai über ihre Anklage. Daraufhin ging Wang zur Staatsanwaltschaft, beteuerte erneut ihre Unschuld und lehnte es ab, den Eingang der Klageschrift zu unterzeichnen.

Die Gerichtsverhandlung fand schließlich am 1. September statt.