Massive Verletzung der Rechtsordnung durch die Polizei – Anwalt fordert Freispruch für Falun Gong-Praktizierende

(Minghui.org) Gegen die Apothekerin Dai Yajuan aus der Stadt Anshan fand am 18. Oktober eine Verhandlung unter der Anklage statt, dass sie sich „einer Sekte zur Unterminierung des Gesetzesvollzugs“ bedient habe. Das ist eine Formulierung aus dem § 300 des chinesischen StGB, der vom chinesischen Regime benutzt wird, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und zu verhaften.

Dais Anwalt argumentierte, dass es kein Gesetz in China gebe, dass Falun Gong kriminalisiere und dass es nie eine Strafverfolgung gegen seine Mandantin hätte geben dürfen, weil sie nur ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausüben würde.

Außerdem stellte er die Authentizität des Belastungsmaterials in Frage und protestierte gegen die Verletzung der Rechtsordnung durch die Polizei.

Dai war am 28. Juni in ihrer Wohnung verhaftet worden. Keiner der Polizisten hatte irgendwelche Ausweise oder Durchsuchungsbefehle vorgezeigt. Die Polizisten hatten sie zur Polizeiwache gefahren und waren dann zurückgekehrt, um ihre Wohnung zu durchsuchen.

Nach dem Gesetz muss die Polizei einen Durchsuchungsbefehlsbericht ausfüllen – eine Auflistung der beschlagnahmten Besitzgegenstände – und die festgenommene Person muss zugegen sein, wenn die Polizei die beschlagnahmten Gegenstände auf einer Liste abhakt. Dai hatte nie Gelegenheit zu sehen, was die Polizisten aus ihrer Wohnung mitgenommen hatten. Ihre Familie, die bei der polizeilichen Razzia nicht anwesend war, entdeckte später, dass ihr gesamter Schmuck verschwunden war.

In der Anklageschrift war an zwei verschiedenen Stellen eine Anzahl beschlagnahmter Bücher von Falun Gong aufgeführt, einmal hieß es 163 Stück und einmal 169 Stück.

Der Anwalt bestätigte, dass Dai wirklich einige Falun Gong-Bücher besaß – jedoch nicht so viele, wie die Polizei behauptete. Der Besitz dieser Bücher sei jedoch rechtlich in Ordnung und habe weder einer Einzelperson noch der Gesellschaft insgesamt Schaden zugefügt und schon gar nicht den „Gesetzesvollzug unterminiert“.

Ein weiteres Belastungsmaterial war, dass die Polizei Dai am 4. Juli verhört und ihre Unterschrift unter einige Dokumente gesichert habe. Dai sagte jedoch aus, dass sie an jenem Tag von keinem Beamten im Untersuchungsgefängnis zur Befragung aufgesucht worden sei.

Der Anwalt forderte den Richter auf, das Belastungsmaterial der Staatsanwaltschaft abzulehnen und seine Mandantin freizusprechen.

Der Richter vertagte die Verhandlung ohne Urteilsverkündung.