Anwälte: „Meine Mandanten wurden mit erfundenen Anklagen vor Gericht gestellt“

(Minghui.org) Nach mehr als acht Monaten willkürlicher Inhaftierung wurde ein Ehepaar aus der Stadt Shizuishan am 11. August 2016 vor Gericht gestellt.

Wang Desheng und seine Frau Shan Jining praktizieren Falun Gong. Sie wurden nach $ 300 des chinesischen StGB angeklagt, „eine Sekte zu benutzen, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“. Dieser Paragraph wird standardmäßig vom kommunistischen Regime in China zur Anklage von Falun Gong Praktizierenden eingesetzt.

Die beiden Anwälte plädierten auf nicht schuldig für das Paar. Sie argumentierten, dass die Anklagen gegen ihre Mandanten eindeutig erfunden waren.

Die Anwälte wiesen darauf hin, dass kein chinesisches Gesetz Falun Gong kriminalisiert und ihre Mandanten einfach ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausüben. Es gäbe keine Beweise, dass das Paar gegen ein Gesetz verstoßen habe oder den „Gesetzesvollzug unterminiert“ habe.

Die Anwälte stellten die Legitimität der Beweise weiter in Frage, da die Zeugen nicht erschienen und der Staatsanwalt die Beweise nicht vorlegte, die verwendet worden waren, um das Paar anzuklagen.

Wang bezeugte, dass die Polizei ihn verhört und gefoltert hatte, um Beweise zu bekommen.

Nur acht Verwandte des Paares durften an der Verhandlung teilnehmen. Der Rest der mehr als 40 Sitze in der Galerie wurde von Regierungsbeamten eingenommen. Zwei Kameras filmten das gesamte Gerichtsverfahren. Einige Polizisten standen am Eingang des Gerichtssaals.

Nicht erschienener Zeuge und verbrannte Beweise

Während des Kreuzverhörs stellte Zhao, einer der Verteidiger, die Gültigkeit der Beweise in Frage.

Er wies darauf hin, dass die Anklage elf Personen als Zeugen angegeben habe, die ausgesagt hätten, dass sie von dem Ehepaar Material über Falun Gong erhalten hätten. Allerdings seien auf dem Dokument nur zwei Namen aufgelistet. Der Staatsanwalt schwieg, als er gebeten wurde, alle elf Zeugen zur Aussage im Prozess erscheinen zu lassen.

Die Anwälte forderten die Staatsanwaltschaft außerdem auf, die Beweise, die sie gegen das Paar gesammelt hatte, vorzulegen. Der Staatsanwalt antwortete, dass es sich um verbotenes Material handeln würde und es daher nicht während der Verhandlung gezeigt werden könne. Die Rechtsanwälte entgegneten, dass es nie ein Gesetz gegeben habe, welches Falun Gong-Materialien als illegal oder verboten eingestuft habe. Der Staatsanwalt antwortete dann, dass die Zeugen das Material verbrannt hätten.

Die Anwälte erhoben auch Fragen zu den Widersprüchlichkeiten der aufgeführten Beweise in der Anklage und in den Fallakten, und dazu, dass die Staatsanwaltschaft Beweise von einer internen Behörde hatte bescheinigen lassen, wodurch es an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mangelte. Der Staatsanwalt gab darauf keine Antwort.

Verhör

Wang Desheng offenbarte während des Prozesses, dass ihn Polizisten der Staatssicherheit unter Anwendung von Folter verhört hatten, um „Geständnisse“ aus ihm heraus zu bekommen.

Er sagte, die Polizisten hätten ihn in der Polizeiwache sechs Tage lang auf eine Tigerbank gebunden. Mehrere Personen hätten ihn abwechselnd überwacht. Sie hätten ihm nicht erlaubt, zu schlafen. Sie hätten seine Nahrung und Wasseraufnahme beschränkt und ihm die Toilettenbenutzung untersagt.

Danach hätten ihn die Beamten zur Ausbildungsbasis für Polizeihunde in Shizuishan gebracht. Er sei wieder auf die Tigerbank gebunden worden und habe zehn Tage nicht schlafen dürfen. „Es war wirklich furchterregend, so viele Polizeihunde vor mir zu haben. Wenn ein Hundetrainer das Signal gäbe, würden die Hunde mich zu Boden werfen.“

Shan Jining bezeugte auch, dass sie bei mehreren Gelegenheiten geschlagen wurde, weil sie sich bei der Vernehmung geweigert hatte, mit der Polizei zusammenzuarbeiten.

Verhandlung vom Büro 610 manipuliert

Mitten in der Verhandlung ging ein Polizist, der mit dem Büro 610 in Verbindung steht, plötzlich zur Richterbank und flüsterte mehrere Minuten lang mit dem Vorsitzenden Richter Li Zhijun. Nachdem er gegangen war, schien Li alarmiert zu sein und unterbrach die Selbstverteidigung Wangs.

Als ein anderer Anwalt an der Reihe war, zu sprechen, versuchte Richter Li sogar, ihm das Wort zu verbieten. Drei Gerichtsdiener gingen zu ihm und schüchterten ihn ein. Der Anwalt protestierte vehement dagegen.

Dem Anwalt wurden schließlich drei Minuten Redezeit zugestanden. Er betonte erneut, dass es kein Gesetz gäbe, das Falun Gong verbietet. Die Glaubensfreiheit seiner Mandanten sollte geschützt sein.

Er erklärte dass die Verhandlung an sich schon rechtswidrig sei. Er warnte, dass die Gerichtsbeamten, die heute die Verhandlung gegen seine unschuldigen Mandanten führen würden, in Zukunft selbst vor Gericht gestellt werden würden. Richter Li unterbrach erneut die Verteidigung des Anwalts.

Shan verteidigte sich selbst auch kurz. Sie riet den Gerichtsbeamten und dem Staatsanwalt an, dass sie sich nicht mehr an der Verfolgung beteiligen sollten.

Wiederholt verfolgt

Wang und Shan waren vergangenen November festgenommen worden, weil sie Falun Gong praktizieren. Dies war nicht das erste Mal gewesen, dass sie wegen ihres Glaubens anvisiert wurden. Shan war zweimal zu Zwangsarbeit und einmal zu Gefängnis verurteilt worden und hatte über ein Jahrzehnt in Haft verbracht. Wang war acht Jahre lang eingesperrt gewesen.

Frühere Berichte:

Ehepaar aus Ningxia über die gesetzlich festgelegte Zeit in Hafthttp://de.minghui.org/html/articles/2016/8/5/122060.html

Yinchuan City: Wife Sentenced to Four Years in Prison, Husband Serving Eight Year Sentence for Practicing Falun Gonghttp://en.minghui.org/html/articles/2010/4/12/116054.html

Kontaktinformationen über die Verfolger:

Li Jianguo, Leiter der Polizeibehörde des Bezirks Dawukou: +86-18995229777;Jing Ping, Leiter der Staatssicherheit: +86-13995060836;Yang Qing, Leiter der Staatssicherheit: +86-15009520280;Tian Fengmei, Polizist in der Wache Shizuishan: +86-18995280087;Yang Peigang, Polizist beim Büro 610 Shizuishan: +86-13909569182.

(Kontaktinformationen zu weiteren Verfolgern finden Sie im chinesischen Originalartikel.)