Vier Jahre Gefängnis für Strafanzeige gegen Ex-Staatschef Jiang Zemin

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierenden Wen Weilong und Wang Yalong aus dem Bezirk Lintao in der Provinz Gansu erstatteten Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef, der die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden befohlen und durchgesetzt hat. Einige Monate danach wurden Wen und Wang verhaftet.

Ende Oktober 2016 verurteilte man sie rechtswidrig zu vier Jahren Gefängnis und brachte sie in das Gefängnis Nr. 3 der Stadt Tianshui.

Verhaftet wegen der Strafanzeige gegen Jiang Zemin

Wen, Yan Yuangjing und Sang Xiaochun hatten sich zum Lesen des Buches Zhuan Falun (Li Hongzhi) am 13. April 2016 in Sangs Wohnung getroffen, als Beamte des örtlichen Büros 610 und der Polizeiwache Xiantian auftauchten und sie kurzerhand festnahmen.

Der Grund der Festnahme: ihre Strafanzeige gegen Jiang Zemin.

Sangs Mann, Wang Yalong, wurde nach der Arbeit ebenfalls verhaftet. Sang ließen sie gegen 23:00 Uhr frei, während Wen und Wang ins Untersuchungsgefängnis des Bezirks Lintao gebracht wurden.

Ende Mai erhielt Wangs Familie von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Lintao die Benachrichtigung über seine Verhaftung. Das Bezirksgericht hatte beide heimlich verurteilt.

Der Familie gegenüber hieß es nur, dass das Urteil von Wen an das Mittlere Gericht in der Stadt Dingxi zur Überprüfung weitergeleitet worden sei.

Wens frühere Festnahmen

Wen Weilong, 40, kommt aus dem Dorf Lianfeng im Stadtteil Xintian des Bezirks Lintao in der Provinz Gansu.

In den vergangenen Jahren wurde er mehrere Male wegen des Praktizierens von Falun Gong verurteilt und eingesperrt. Im April 2002 verurteilte man ihn zu vier Jahren Gefängnis und brachte ihn in das Gefängnis Lanzhou. Ende November 2002 überstellte man ihn in das Gefängnis Dingxi.

Die dortigen Wärter schlugen ihn mit Elektrostäben, weil er aus Protest gegen seine rechtswidrige Haft in einen Hungerstreik getreten war. Man hängte ihn an seinen gefesselten Handgelenken auf und ließ ihn hart arbeiten.

Am 5. Juni 2004 wurde er freigelassen, wurde aber weiterhin von der Polizei schikaniert.

Am 9. Februar 2008 verhaftete man Wen erneut, als er in einer Ziegelfabrik arbeitete. Man verurteilte ihn rechtswidrig zu sechs Jahren Gefängnis in Tianshui. Weil er weiterhin Falun Gong praktizierte, sperrte ihn der Wärter Dong Zhaoji in eine Einzelzelle im dritten Stock und schlug ihn mit Elektrostäben. Wen trat über fünf Monate in einen Hungerstreik. In dieser Zeit verschlechterte sich seine Gesundheit. Vier Gefangene fesselten ihn an einen Bettrahmen und schlugen ihn. Die Gefängnisbeamten unterzogen ihn einer Zwangsernährung.

Weitere Details über die genannten Personen erfahren Sie in dem früheren Bericht:Vier Einwohner von Gansu festgenommen – zwei immer noch in Hafthttp://de.minghui.org/html/articles/2016/6/21/121572.html

Hintergrund

Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 17 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das frühere Staatsoberhaupt an.