Provinz Hebei: Mann zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Falun Gong nicht aufgibt

(Minghui.org) Ein Bewohner der Stadt Handan ist am 14. Dezember zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Herr Wu Haiming wurde am 3. Juni 2016 verhaftet, weil er auf Falun Gong nicht aufgeben wollte. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, den das kommunistische Regime brutal verfolgt. Die erste Verhandlung fand am 20. September 2016 vor dem Gericht des Bezirks Feixiang statt. Wus Anwalt setzte sich für die Glaubensfreiheit seines Mandanten ein. Er sagte, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Gong verbiete. Wu hätte wegen seines Glaubens nie angeklagt werden dürfen, so der Anwalt.

Erst als sie Wu in den Gerichtssaal brachten, wurde er darüber informiert, dass sein Urteil verkündet werden sollte. Wus Anwalt verlangte, dass diese Verletzung des Prozessrechts protokolliert werden sollte.

Staatsanwalt Li Wenying legte weitere Beweise gegen Wu vor. Die modifizierte Anklageschrift besagte, dass jemand Informationen über Falun Gong auf Wus Computer entdeckt und die Polizei solche Informationen auf seinem Handy gefunden habe.

Li führte aus, dass somit Wus Schuld bewiesen sei. Der Anwalt widerlegte die Behauptung, indem er sagte, dass die Verfolgung von Falun Gong seit deren Anfang keine rechtliche Grundlage gehabt habe. Sein Mandant habe jedes Recht, Informationen über Falun Gong auf seinen elektronischen Geräten zu speichern, so der Anwalt weiter.

Auch stellte er die Rechtsgültigkeit der modifizierten Anklage in Frage. Per Gesetz hätte der Staatsanwalt eine Genehmigung von der lokalen Staatsanwaltschaft einholen und einen schriftlichen Antrag beim Gericht einreichen müssen. Doch die neue Anklageschrift enthielt weder die Genehmigung noch einen schriftlichen Antrag.

Am Ende der Anhörung verurteilte Richter Liu Yanfeng vom Bezirksgericht Feixiang Wu zu drei Jahren Haft.