70-jährige inhaftierte Frau erleidet komplizierten Lendenkompressionsbruch – vermutlich durch Fremdeinwirkung

(Minghui.org) Eine Frau erlitt Lendenkompressionsbrüche, während sie sich in Polizeigewahrsam befand. Sie war festgenommen worden, weil sie Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatte. 

Behörden der Haftanstalt behaupteten, dass Frau Wan Fulan hingefallen sei, doch ihre Familie vermutet, dass sie gefoltert wurde. Ein orthopädischer Arzt, den die Familie hinzugezogen hatte, erklärte, dass man sich normalerweise keinen gebrochenen ersten Wirbel vom einfachen Hinfallen zuziehen könne. Brüche wie die von Frau Wan seien oftmals das Ergebnis eines Traumas, das dem Wirbelkörper zugefügt wurde.

Frau Wan Fulan

Die Familienangehörigen von Frau Wan wollten die Überwachungsvideos sehen, doch die Behörden der Haftanstalt wiesen sie ab. Sie durften sie auch nicht im Polizeikrankenhaus besuchen.

Als ihr Anwalt sie vor Kurzem besuchte, flehte sie ihn an: „Bitte sagen Sie meiner Familie, sie soll mich hier herausholen!” Sie war den ganzen Tag lang gefesselt und konnte sich nicht bewegen. Die Fenster ihres Krankenzimmers waren mit Stacheldraht umgeben und Polizisten standen rund um die Uhr Wache.

Frau Wans Familie machte sich große Sorgen um sie. Der Orthopäde sagte, dass sie lang anhaltende Komplikationen erleiden würde, wenn sie keine entsprechende Behandlung bekäme. Als sie vor zwei Monaten festgenommen wurde, war sie vollkommen gesund.

Am 5. November 2015 wollte ihr Anwalt sie besuchen. Laut seiner Aussage habe er stundenlang auf den Leiter der Haftanstalt gewartet, bevor man ihm erlaubt habe, Frau Wan zu sehen.

Der zweistündige Besuch wurde vom Leiter der Haftanstalt und Polizisten überwacht. Da die Polizei anwesend war, hatte Frau Wan zu große Angst, dem Anwalt irgendetwas davon zu erzählen, was ihr in ihrer zweimonatigen Haft zugefügt worden war.

Frau Wans Arzt sagte ihrer Familie, dass sie schlimme Herz- und Magenprobleme hätte, die nach ihrer Rückenverletzung aufgetreten seien und dass sie momentan nur flüssige Nahrung zu sich nehmen könne. „Ihr Zustand ist kritisch und sie könnte zu jeder Zeit einen kardiogenen Schock erleiden“, sagte ihr Arzt.

Festgenommen, weil sie Broschüren verteilte, vermutlich folgt Anklage

Frau Wan (70) ist aus dem Landkreis Linkou, Stadt Mudanjiang. Sie wurde am 2. September 2015 von Beamten der Polizeistation Dongjie verhaftet, als sie Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong verteilte. Am 17. September wurde sie in die Haftanstalt Mudanjiang gebracht. Dort hat man sie festgehalten, bis sie am 19. Oktober wegen ihrer Rückenverletzung ins Polizeikrankenhaus gebracht wurde.

Am 30. Oktober 2015 ging Frau Wans Anwalt zum Gericht des Landkreises Linkou und wollte ihre Akten einsehen. Richter Zhang Weibing lehnte seinen Antrag ab und behauptete, dass sie den Fall zuerst zum Komitee für Politik und Recht schicken müssten, bevor der Anwalt sie einsehen könne.

Als Frau Wans Familie das Komitee für Politik und Recht kontaktierte, bestand der stellvertretende Leiter Sun Chen darauf, mit der Anklage fortzufahren.

Kontaktinformationen der beteiligten Personen:

Haftanstalt Mudanjiang: +86-453-8107372Zhang Weibing, Richter des Gerichts im Landkreis Linkou: +86-13704830477Yu Zailin, Leiter des Komitees für Politik und Recht im Landkreis Linkou: +86-13903632199Sun Chen, stellvertretender Leiter des Komitees für Politik und Recht im Landkreis Linkou: +86-13836330000

(Weitere Kontaktinformationen der beteiligten Personen können dem chinesischen Originalartikel entnommen werden.)