Praktizierender aus der Inneren Mongolei zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Der Falun Gong-Praktizierende Wang Shuguo aus der Stadt Chifeng in der Inneren Mongolei wurde unrechtmäßig zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und im Gefängnis der Stadt Hohhot in der Inneren Mongolei eingesperrt.

Herr Wang Shuguo und Frau Wang Guixia wurden am 25. Juni 2015 angezeigt, weil sie mit den Menschen im Bahnhof von Keqi in der Stadt Chifeng über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatten. Sie wurden verhaftet und zur Bahnhofspolizeistation von Daban gebracht. Am 27. Juni brachte man sie zur Haftanstalt des Bezirks Jiuyuan in der Stadt Baotuo.

Am 14. September 2015 stellte der Gerichtshof des Bezirks Jiuyuan Herrn Wang Shuguo und Frau Wang Guixia vor Gericht. Der Richter gab den Fall wegen Mangel an Beweisen zurück. Allerdings stellte der Gerichtshof die beiden Praktizierenden am 11. November 2015 erneut vor Gericht und verurteilte Wang Shuguo zu fünf Jahren Gefängnis.

Frau Wang Guixia wurde angesichts ihres schlechten Gesundheitszustands und ihres Bluthochdrucks zu drei bis zehn Jahren Inhaftierung außerhalb des Gefängnisses verurteilt . Die Haftanstalt von Keqi und die Haftanstalt von Daban hatten sich geweigert, Frau Wang aufzunehmen. Nachdem die Polizeistation von Chifeng 2.000 Yuan (ca. 270,- €) [1] von ihrer Familie erpresst hatte, liessen sie sie letztendlich frei.

Wang Shuguo's Eltern sind schon über 80 Jahre alt und brauchen ihren Sohn. Aufgrund der Belastung und der Sorgen seit seiner Verhaftung verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand.
Anmerkungen:[1] Das durchschnittliche Einkommen eines chinesischen Arbeiters beträgt monatlich umgerechnet etwa 300,- €.